Hallo zusammen,
Mutter ( 88Jahre, Pflegestufe 1 ) ist in ein Altenheim gezogen. Durch den Verkauf ihres kleinen Häuschens verfügt sie über ein kleines Barvermögen.
Da es auf Tages- und Festgeldkonten nun ja kaum Zinsen gibt, wir (ich der jüngste Sohn und meine Familie) aber noch einige Hypotheken auf unser Haus haben, wäre Mutter bereit uns das Geld als zinsloses Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Im Gegenzug müssten wir uns (natürlich notariell beurkundet) verpflichten für ihre Heimkosten (Fehlbetrag zu Ihrer Rente, zur Zeit etwa 350.-€) aufzukommen.
Das Problem:
Meine noch lebende Schwester (geht es finanziell sehr gut), wäre gegen eine kleine Abfindung damit einverstanden.
Schließlich sind wir es allein, welche alle Angelegenheiten für Mutter erledigen.
Mein Bruder (also der 3. Erbe) starb vor einem Jahr. Er hatte früher schon einmal eine "Zuwendung" von meiner Mutter bekommen.
Er hinterließ aber 2 Kinder (beide volljährig), welche ja nun an seiner Stelle auch Erbberechtigt sind. Beide leben von Hartz IV.
Es existiert ein Testament (Vater starb vor 10 Jahren), wonach wir 3 Kinder gleichberechtigt sind.
Darf Mutter uns also überhaupt soviel Geld geben ?
Könnten die Enkel, oder eine Behörde von uns das Geld zurück verlangen ?
Meine Schwester und ich besitzen eine Vorsorgevollmacht von Mutter.
Danke schon mal für einige Tip`s..
Gruß
Koifan
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Darlehen von der Mutter
quote:
Darf Mutter uns also überhaupt soviel Geld geben?
Als Darlehen ist das doch kein Problem. Dann können nach dem Tod der Mutter die Erben das Darlehen kündigen und die Rückzahlung verlangen.
Wenn das Darlehen zinslos gewährt werden soll, dann wäre die monatliche Zahlung von 350€ als reine Tilgung einzuordnen. Warum bei einem Darlehen die Schwester eine Ausgleichszahlung erhalten soll, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Ein notarieller Vertrag ist dafür im Übrigen nicht erforderlich.
Anders würde es aussehen, wenn es sich nicht um ein Darlehen handelt, sondern um eine Geldübertragung gegen lebenslängliche monatliche Rentenzahlung handeln würde. Aber auch dafür wäre kein notarieller Vertrag erforderlich.
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OK. Danke für die Antwort,
dann nennen wir es mal lebenslange Rente.
Was würde dann anders aussehen ?
Gruß
Koifan
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Die lebenslange Rente kann in einen Kapitalwert umgerechnet werden, der vom Alter Deiner Mutter und einer angenommenen Verzinsung abhängt. Die statistische Lebenserwartung einer 88-jährigen Frau beträgt noch 4,9 Jahre. Bei einer angenommenen Verzinsung von 3% beträgt der Kapitalwert dieser Rente ca. 18.900€.
Der übersteigende Betrag ist dann eine Schenkung. Dies kann beim Tod Deiner Mutter für Deine Geschwister bzw. deren Kinder einen Pflichtteilergänzungsanspruch auslösen. Der Verzicht auf so einen Anspruch (durch die Schwester) wird typischerweise mit einer Entschädigung vergütet und bedarf der notariellen Beurkundung.
Ob Deine Mutter eine solche Schenkung machen darf, hängt vom genauen Wortlaut im Testament der Eltern ab.
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Danke,
ich werde mir einen Termin bei einem Notar geben lassen.
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