Hallo,
ich habe in meinem Erbe
auch einen weniger erfreulichen Darlehensvertrag geerbt, und wollte mich vergewissern, dass dieser rechtlich "O.K." ist und vom Darlehensgeber eingefordert werden kann.
"Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer (Name) ein Darlehen in Höhe von X €.
Das Darlehen läuft unbefristet bei monatlicher Kündigung und wird zinslos gewährt.
Tilgungen sind jederzeit möglich. Bei Verkauf, des sich im Besitz des Darlehensnehmers befindlichen Auto, wird das Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig.
Unterschriften Darlehensgeber, Darlehensnehmer, Zeuge"
- Kann der Darlehensvertrag wirklich mit der Frist von einem Monat gekündigt werden?
- Verjährung schätze ich ist keine aufgetreten, weil die Frist erst mit Verkauf des Autos anfangen würde?
Vielen Dank
Tom
Darlehensvertrag geerbt - rechtlich gültig?
20. April 2019
Thema abonnieren
Frage vom 20. April 2019 | 18:45
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensvertrag geerbt - rechtlich gültig?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. April 2019 | 19:03
Von
Status: Unbeschreiblich (46685 Beiträge, 16550x hilfreich)
Zitat:Kann der Darlehensvertrag wirklich mit der Frist von einem Monat gekündigt werden?
Ja
Zitat:Verjährung schätze ich ist keine aufgetreten, weil die Frist erst mit Verkauf des Autos anfangen würde?
Richtig
Und jetzt?
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