Darlehensvertrag geerbt - rechtlich gültig?

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12301.09.2019 18:56:27
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Darlehensvertrag geerbt - rechtlich gültig?

Hallo,

ich habe in meinem Erbe auch einen weniger erfreulichen Darlehensvertrag geerbt, und wollte mich vergewissern, dass dieser rechtlich "O.K." ist und vom Darlehensgeber eingefordert werden kann.

"Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer (Name) ein Darlehen in Höhe von X €.
Das Darlehen läuft unbefristet bei monatlicher Kündigung und wird zinslos gewährt.
Tilgungen sind jederzeit möglich. Bei Verkauf, des sich im Besitz des Darlehensnehmers befindlichen Auto, wird das Darlehen sofort zur Rückzahlung fällig.

Unterschriften Darlehensgeber, Darlehensnehmer, Zeuge"

- Kann der Darlehensvertrag wirklich mit der Frist von einem Monat gekündigt werden?
- Verjährung schätze ich ist keine aufgetreten, weil die Frist erst mit Verkauf des Autos anfangen würde?

Vielen Dank
Tom

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46685 Beiträge, 16550x hilfreich)

Zitat:
Kann der Darlehensvertrag wirklich mit der Frist von einem Monat gekündigt werden?


Ja

Zitat:
Verjährung schätze ich ist keine aufgetreten, weil die Frist erst mit Verkauf des Autos anfangen würde?


Richtig

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