hallo
unsere mutter lebte von 1999-2001 im heim. 2001 verstarb sie zu hause. zu derzeit waren wir noch fünf kinder. wir kinder wurden vom sozialamt wegen der zahlung des des heimaufenthalts überprüft. ich blieb als einziger übrig, der zahlen
sollte. ich prozessierte und das sozial verlor diesen prozess. 2007 verstarb einer meiner schwestern. die nächste verstarb jetzt im februar 2009. sie hinterläßt eine von ihr erarbeitete und ersparts summe bargeld. da die eltern verstorben sind und unsere schwester ledig war und auch keine kinder hatte, sind wir übrig gebliebenen geschwister erbberechtigt und werden dieses geld auch erben. es geht zwar eine um nicht große summe geld, aber trotzdem würde es mich ärgern, wenn das sozialamt kassieren würde. deshalb meine frage an euch: kann in diesem falle das sozialamt bei uns nachfordern? es geht ja um das erbe unsere schwester. für antworten und tips wäre ich dankbar!!!!!!!!!
mfg
ojosc
Das Erbe meiner verstorbenen Schwester
20. Februar 2009
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Frage vom 20. Februar 2009 | 08:09
Von
Status: Frischling (49 Beiträge, 1x hilfreich)
Das Erbe meiner verstorbenen Schwester
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. Februar 2009 | 12:32
Von
Status: Unbeschreiblich (45419 Beiträge, 16159x hilfreich)
Ich sehe keinen Anlass dafür, dass das Sozialamt auf das Erbe zugreifen kann.
Einzige Möglichkeit wäre, dass die verstorbene Schwester damals falsche Angaben gegenüber dem Sozialamt gemacht hat, als es um die Heimkosten der Mutter ging.
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