Das Haus dem Sohn sichern

19. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Nordlicht676
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Haus dem Sohn sichern

Hallo,

derzeit befinden meine Eltern und ich uns in einer etwas misslichen Lage.
Mein Vater wird das Ende dieses Jahres leider aufgrund schwerer Krankheit nicht mehr miterleben.
Nun ist die Frage was mit dem Haus passiert.

Normalerweise würden ja meine Mutter und ich jeweils 50% vom Haus erben (Noch nicht ganz abbezahlt, Restschuld ca. 20.000 Euro)

Da meine Mutter sich aber nach dem Tod meines Vaters eine Wohnung nehmen möchte und ich das Haus nutzen möchte bin ich nun unsicher was passiert.

Denn meine Mutter wird mit ihrer Witwenrente ein monatliches Nettoeinkommen von ca. 700 Euro besitzen und ist somit angewiesen auf Sozialleistungen.

Aber ich habe Bedenken das sie keine Sozialleistungen genehmigt bekommt wenn sie das Erbe des Hauses ausschlägt oder ihren Anteil an mich verschenkt..

Sehe ich das richtig so?

Viele Grüße...

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Ja zur zweiten Frage.
die Mutter ist nicht angewiesen auf Sozialleistungen.

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Dann übernehmen Sie doch das Haus, und im Gegenzug unterstützen Sie Ihre Mutter finanziell.
Erwarten Sie nicht, dass die Allgemeinheit teilweise für den Lebensunterhalt Ihrer Mutter aufkommt, wenn Immobilienvermögen vorhanden ist.

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""

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32832 Beiträge, 17250x hilfreich)

Aber ich habe Bedenken das sie keine Sozialleistungen genehmigt bekommt wenn sie das Erbe des Hauses ausschlägt oder ihren Anteil an mich verschenkt.. Richtig, denn das wäre das vorsätzliche Herbeiführen von Bedürftigkeit. Bei 700 Euro Rente dürfte der Anspruch auf Sozialleistungen aber ohnehin minimal sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

das wichtigste wäre, dass der Vater ein Testament aufsetzt, in dem er Sie zum Alleinerben und somit zum Erben des Hauses macht und die Mutter nur das Pflichtteil erhält.

Dieses ist dann nur ein Viertel und das müssen Sie der Mutter auszahlen. Dieses Viertel muss dann zum Lebensunterhalt bis auf einen kleinen Restbetrag verbraucht sein, um Sozialleistungen zu erhalten.

Da aber die Mutter ggf. eine neue Küche, Bodenbeläge usw. braucht, wird das nicht lange ausreichen. Dann kann Ihre Mutter zumindest einen Zuschuss zu dem Mietkosten erhalten.



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"Chylla"

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