Das Testament wiederspricht sich

19. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Gartenzaun123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Das Testament wiederspricht sich

Wie soll der Inhalt des Testaments verstanden werden? Es wurde ein letzter Wille von meinem vater. Handschriftlich niedergelegt und auch von meiner Mutter mitunterschrieben .der Wortlaut ist wie folgt: mein Sohn soll unser Haus in dem wir wohnen damit Nebengebäuden sowie den Garten mit dem Feld drumherum erhalten. ,
wir meine Frau und ich behalten nur den niessbrauchfür unsere bisherige Wohnung zu Lebzeiten,die dann später unser Enkel erhalten soll.des weiteren bekommt mein Sohn den Obstgarten und den Acker im Grund. Es folgt Datum und Unterschrift beider Eltern.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DolbySchool
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Klingt, als bekommst du das Haus, musst deinem Kind aber den Nießbrauch darin zu wohnen einräumen?

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Welchen Widerspruch?
Hört sich nach Erbe für Sohn an. Der Niessbrauch einer (Eigentums-???)Wohnung bleibt bei den Eltern. Nach deren Tod fällt die Wohnung an den Enkel.
Den Widerspruch musst Du näher erläutern, da wir die Besitzverhältnisse und die vorhandenen Immobilien nicht kennen. Leider werden Formulierungen von älteren Leuten etwas nachlässig gehandhabt.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#3
 Von 
Gartenzaun123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es handelt sich um ein Bauernhaus in welchem ich mir im 1stock ein e Wohnung ausgebaut habe . Die Wohnung meiner Eltern ist keine abgeschlossene Wohnung unten sind Wohnzimmer und Küche sowie WC im 1 Stock befindet sich dass Schlafzimmer . Den Wiederspruch sehe ich darin dass man mir dass haus vermacht ich stehe auch im Grundbuch - da ist auch das Wohnrecht für meine Mutter auf Lebzeiten eingetragen. Nun nach deren Ableben soll mir ja wieder ein Teil weggenommen werden

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Hier wurde mal wieder am falschen Fleck gespart und selbst ein Testament aufgesetzt, statt zu einem Notar zu gehen. :schock:

Das Testament muss ggf. vom Nachlassgericht ausgelegt werden. Die geschieht aber nur im Rahmen eines Erbscheinsantrags.

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Gartenzaun123):
Nun nach deren Ableben soll mir ja wieder ein Teil weggenommen werden


Seh ich jetzt nicht so, auch wenn die Formulierung nicht gerade sauber ist. Du bekommst alles außer der Wohnung.

Berry

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
Nun nach deren Ableben soll mir ja wieder ein Teil weggenommen werden


Das geht nicht. Deine Eltern können nicht testamentarisch über etwas verfügen, was ihnen gar nicht gehört.

Das Testament hat keinen Wert, da Dir das komplette Haus ja schon übertragen wurde. Somit muss man sich auch über die Auslegung des Testamentes keine Gedanken machen.

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat:
Den Wiederspruch sehe ich darin dass man mir dass haus vermacht ich stehe auch im Grundbuch - da ist auch das Wohnrecht für meine Mutter auf Lebzeiten eingetragen.

Wenn du bereits im Grundbuch eingetragen bist, brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Die Immoblie gehört nicht mehr zum Nachlass der Eltern und diese können nicht mehr darüber verfügen.

-- Editiert von cruncc1 am 19.09.2019 21:55

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