Definition von Inventar Erbrecht

13. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Definition von Inventar Erbrecht

Hallo!
Mein Vater erbt das 'Inventar' von seiner Frau laut Erbvertrag. Sind persönliche Dinge meiner Mutter 'Inventar'? Das Haus wird nun verkauft und ich muss wissen ob mein Stiefvater das Erbe ablehnen kann und mich zwingen kann die Sachen meiner Mutter auszuräumen, oder für die Entfernung zahlen muss weil ich eine kleine Summe geerbt habe. Meine Mutter war Juwelenschmied und hatte viele Sachen wie Werkbank/Werkzeuge/Instrumente, etc. Also es wäre viel auszuräumen.
Danke!

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Wer ist Erbe?

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#2
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin Alleinerbe. Er erbt alles Inventar im Haus und hat Recht auf Pflichtteil.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
Das Haus wird nun verkauft und ich muss wissen ob mein Stiefvater das Erbe ablehnen kann und mich zwingen kann die Sachen meiner Mutter auszuräumen, oder für die Entfernung zahlen muss weil ich eine kleine Summe geerbt habe. Meine Mutter war Juwelenschmied und hatte viele Sachen wie Werkbank/Werkzeuge/Instrumente, etc. Also es wäre viel auszuräumen.

Für die Räumung des Hauses bist du als Alleinerbin verantwortlich.

Übrigens:
Da der Stiefvater "enterbt" wurde, hat er neben dem Pflichtteilsanspruch auch einen Anspruch auf den genau berechneten Zugewinn (sofern er in dem Erbvertrag nicht darauf verzichtet hat).

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#4
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Er erbt laut Testament aber alle Dinge im Haus, wieso soll ich diese ausräumen wenn er sie nicht will?

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
Er erbt laut Testament aber alle Dinge im Haus, wieso soll ich diese ausräumen wenn er sie nicht will?

Wenn er die Sachen nicht will, ist das Sache des Alleinerben.

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#6
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Oh, das ist schon so eine Sache dann. Wusste ich nicht. Danke!

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#7
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich habe mit zwei Anwälten gesprochen und ich wollte nur klarstellen für andere Leute die dies vielleicht lesen dass ein Erbvertrag verbindlich ist, und wenn drin steht dass jemand das Inventar erbt und dies unterschreiben hat, ist es verbindlich. Er kann es nicht ablehnen. Und nur weil ein anderer die finanzielle Seite geerbt hat, heisst das nicht dass er für das Inventar verantwortlich ist da die andere Person dies nicht ablehnen kann.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
Also ich habe mit zwei Anwälten gesprochen und ich wollte nur klarstellen für andere Leute die dies vielleicht lesen dass ein Erbvertrag verbindlich ist, und wenn drin steht dass jemand das Inventar erbt und dies unterschreiben hat, ist es verbindlich. Er kann es nicht ablehnen. Und nur weil ein anderer die finanzielle Seite geerbt hat, heisst das nicht dass er für das Inventar verantwortlich ist da die andere Person dies nicht ablehnen kann.

Welche Rechtsgrundlage gibt es hierfür?

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Also ich habe mit zwei Anwälten gesprochen und ich wollte nur klarstellen für andere Leute die dies vielleicht lesen dass ein Erbvertrag verbindlich ist

Dann wäre (deiner Meinung nach) auch z.B. die gegenseitige Erbeinsetzung von Ehegatten in einem notariellen Erbtrag "verbindlich" und das Erbe könnte nicht ausgeschlagen werden?

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
dass ein Erbvertrag verbindlich ist, und wenn drin steht dass jemand das Inventar erbt und dies unterschreiben hat, ist es verbindlich. Er kann es nicht ablehnen.

Und welche Begründing nannten diese Anwälte dafür, dass der § 1942 BGB hier nicht zur Anwendung kommen soll?



Zitat (von ip637944-68):
Mein Vater erbt das 'Inventar' von seiner Frau laut Erbvertrag.
Zitat (von ip637944-68):
Ich bin Alleinerbe.

Finde den Widerspruch ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und welche Begründing nannten diese Anwälte dafür, dass der § 1942 BGB hier nicht zur Anwendung kommen soll?

M.E. handelt es sich um Vermächtnis und dieses muss nicht "angenommen" werden.

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#12
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ein Vertrag ist ein Vertrag. Das ist das Argument. Z.B. beide besitzen ein Haus und machen einen Vertrag dass derjenige der als erstes stirbt dem anderen die Hälfte des Hauses vermacht. Der Überlebende kann später nicht einfach 'Nein' sagen. Egal welche anderen Dinge anderen vermacht werden im Erbvertrag. Eine Unterschrift ist verbindlich. Macht Sinn.

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#13
 Von 
ip637944-68
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Das hier beschreibt das gut. Testament ist einseitig, aber Erbvertrag der von beiden unterschrieben ist ist verbindlich.
https://www.fachanwalt.de/magazin/erbrecht/erbvertrag

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
Ein Vertrag ist ein Vertrag. Das ist das Argumen. Z.B. beide besitzen ein Haus und machen einen Vertrag dass derjenige der als erstes stirbt dem anderen die Hälfte des Hauses vermacht. Der Überlebende kann später nicht einfach 'Nein' sagen.

Selbstverständlich kann der andere "Nein" sagen und das Erbe ausschlagen. Niemand ist gezwungen, ein Erbe anzunehmen.

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#15
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
Das hier beschreibt das gut. Testament ist einseitig, aber Erbvertrag der von beiden unterschrieben ist ist verbindlich.

Es ist richtig, dass ein Erbvertrag eine Bindungswirkung hat. D.h. allerdings nur, dass der Erbvertrag nicht einseitig geändert werden kann. .

Dem Erben (oder Vermächtnisnehmer) steht es frei, eine ihm zugefallene Erbschaft form- und fristgerecht auszuschlagen. Desgleichen kann auch ein Vermächtnisnehmer nicht gezwungen werden, das ihm zugedachte Vermächtnis "anzunehmen". Dieses Recht hat nichts mit der "Bindungswirkung" des Erbvertrags zu tun.

-- Editiert von User am 30. Juli 2023 16:21

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von ip637944-68):
aber Erbvertrag der von beiden unterschrieben ist ist verbindlich.
https://www.fachanwalt.de/magazin/erbrecht/erbvertrag

Steht in dem Link jetzt witzigerweise ganz anders drin ...


Es ist grundsätzlich nie der Erbvertrag an sich bindend, da ausdrücklich auch die Aufnahme einseitiger und damit nicht bindender Verfügungen zulässig ist, siehe § 2299 BGB.
Deshalb sollte in jedem Vertrag ausdrücklich festgestellt werden, welche Verfügung bindend und welche nicht bindend sind.
Fehlt diese Festlegung ist eine Bindungswirkung im Zweifel durch Auslegung zu ermitteln.

Und selbst wenn Regelungen mit Bindungswirkung enthalten sind, bleiben immer noch die Möglichkeiten von Änderung, Anfechtung, Aufhebung und Rücktritt.



Zitat (von ip637944-68):
Ein Vertrag ist ein Vertrag. Das ist das Argument.

Da frage ich mich dann doch, was diese "Anwälte" beruflich machen ...
Mit den gesetzlichen Regelungen zum Thema "Vertrag" insbesondere "Erbvertrag" (ab § 2274 BGB) scheinen sie sich jedenfalls nicht intensiver befasst zu haben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7867 Beiträge, 4454x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Also ich habe mit zwei Anwälten gesprochen und ich wollte nur klarstellen für andere Leute die dies vielleicht lesen dass ein Erbvertrag verbindlich ist...

Ich vermute, dass die TS das Thema "Bindungswirkung" schlichtweg falsch verstanden hat. :wink:

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