Der Sohn ist verstorben, seine Konto ist minus, müssen seine getrentlebende Eltern das Ausgleichen?

19. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
go549618-87
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Sohn ist verstorben, seine Konto ist minus, müssen seine getrentlebende Eltern das Ausgleichen?

Der Sohn ist Tod. Seine Konto ist minus. Müssen seine getrentlebende Eltern das Ausgleichen? Der war 20 Jahre alt und letzte 5 Monate hat allein gelebt.

-- Editiert von go549618-87 am 19.06.2020 17:38

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47484 Beiträge, 16806x hilfreich)

Herzliches Beileid.

Zitat:
Müssen seine getrentlebende Eltern das Ausgleichen?


Die Eltern können das Erbe innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod des Sohnes ausschlagen. Dann müssen sie das Konto nicht ausgleichen. Sollte es noch Geschwister des Sohnes geben, so sollten diese ebenfalls ausschlagen.

Die Ausschlagung muss bei einem Notar oder persönlich beim Nachlassgericht erfolgen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8007 Beiträge, 4497x hilfreich)

Die Erben erben auch die Schulden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.821 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen