Aus aktuellem Anlass habe ich folgendes Problem:
Ein Erblasser vermacht sein Grundstück mit notariellem Testament an einen Vor-Vermächtnisnehmer. Gleichzeitig bestimmt er, dass mit dem Tod des Vor-Vermächtnisnehmers das Grundstück an seine zwei Kinder als Nach-Vermächtnisnehmer fallen soll.
Der Tod des Erblassers ist eingetreten. Der Vor-Vermächtnisnehmer möchte nun das Vermächtnis ausschlagen, einer der beiden Nach-Vermächtnisnehmer ebenfalls. Der zweite-Nach-Vermächtnisnehmer würde das Vermächtnis annehmen.
Fragen:
1.) Was erhält nun der zweite Nach-Vermächtnisnehmer? Das ganze Grundstück (weil der erste Nach-Vermächtnisnehmer ausschlägt), das halbe Grundstück (weil ihm dieser Anteil ursprünglich zugedacht war und die andere Hälfte bei den Erben verbleibt) oder überhaupt nichts (weil der Vor-Vermächtnisnehmer ausgeschlagen hat und damit das Grundstück gar nicht bis zu den Nach-Vermächtnisnehmern reicht)?
2.) Ist der Verzicht auf das Vermächtnis wegen des Grunstücks formgebunden?
Für Eure Hilfe vorab schon besten Dank!
Der Vor- und ein Nach-Vermächtnisnehmer schlagen aus. Was passiert nun?!
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Gibt es in diesem Fall eine Erbeinsetzung? Wie sieht diese aus? Wie sieht das Vermächtnis im Detail aus?
Das Vermächtnis ist im notariellen Testament geregelt und sieht aus, wie oben beschrieben. Es sind natürlich auch Erben vorhanden, die das Vermächtnis erfüllen sollen. Die Frage ist eben, was passiert, wenn der Vorvermächtnisnehmer und ein Nachvermächtnisnehmer ausschlagen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Erbe von allem ist der Erbe. Der Vermächtnisnehmer hat einen schuldrechtlichen Anspruch gegenüber dem Erben auf Erfüllung. Ist kein Vermächtnisnehmer da, so kann der Erbe auch nicht erfüllen und die vermeintlichen Vermächtnisse bleiben in seinem Vermögen.
Hallo AR0710. Danke für Ihre Antwort, die aber leider an der Frage vorbeigeht: Es ist EIN Nach-Vermächtnisnehmer da. Diesem wäre gemäß Testament 1/2 Anteil des Vermächtnisgegenstandes zugefallen. Jetzt haben aber der Vor-Vermächtnisnehmer und der andere Nach-Vermächtnisnehmer verzichtet. Frage: Wieviel Anteil erhält der verbleibende Nach-Vermächtnisnehmer? 1/1,1/2 oder null.
Es ist erst einmal klarzustellen, dass dem Vermächtnisnehmer nichts zufällt, so so wie einem Erben. Der Vermächtnisnehmer muss seinen Anspruch geltend machen.
Das es nun doch noch einen gibt habe ich wohl überlesen. Ich denke, dass durch die Ausschlagung der Nachvermächtnisfall eingetreten ist und der Vermächtnisnehmer seinen Anspruch geltend machen kann. Wie hoch der ist, ist eine Frage des Einzelfalles und lässt sich bestimmt nur im Wege der Auslegung beurteilen. Mindestens jedenfalls aber die Höhe, die ihm zugestanden hätte, wenn alles "normal" verlaufen wäre, höchstens noch das dazu, was der andere Nachvermächtnisnehmer bekommen hätte.
-- Editiert von AR0710 am 22.11.2019 06:08
-- Editiert von AR0710 am 22.11.2019 06:09
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
5 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten