Zu den Thema habe ich eine Frage: „Teilungsversteigerung nach einer Scheidung"
Die Bekannte möchte mir die Hälfte des Hauses schenken. Ich will dann über die „Teilungsversteigerung nach einer Scheidung" betreiben um dann die zweite Teil von Haus zu ersteigern!
Meine Frage: Was ist bei einer Schenkung zu beachten, geht das so wie beschrieben?
-- Editiert von Moderator am 20.01.2019 17:44
-- Thema wurde verschoben am 20.01.2019 17:44
Die Bekannte möchte mir die Hälfte des Hauses schenken. „Teilungsversteigerung nach einer Scheidung
19. Januar 2019
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Frage vom 19. Januar 2019 | 15:25
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Bekannte möchte mir die Hälfte des Hauses schenken. „Teilungsversteigerung nach einer Scheidung
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#1
Antwort vom 19. Januar 2019 | 17:21
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
Zitat:Die Bekannte möchte mir die Hälfte des Hauses schenken.
Und das macht die Bekannte einfach so?
Zitat:Ich will dann über die „Teilungsversteigerung nach einer Scheidung" ... um dann die zweite Teil von Haus zu ersteigern!
Das ist ein Denkfehler! Bei einer Teilungsversteigerung wird die gesamte Immobilie versteigert. Wenn jemand mitbietet und die Immo ersteigert ist diese weg.
Zitat:Was ist bei einer Schenkung zu beachten
Dem Beschenkten sollte klar sein, dass Schenkungssteuer anfällt. Der Schenkungsvertrag muss notariell beurkundet werden.
Was hat der Beitrag eigentlich mit Erbrecht zu tun?
-- Editiert von cruncc1 am 19.01.2019 17:21
#2
Antwort vom 21. Januar 2019 | 11:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
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