Hallo zusammen,
meine Schwester, die allein lebte, starb im Oktober letzten Jahres, und ihre monatliche Zusatzrente wurde weiterhin auf ihr Konto überwiesen. Leider haben wir die Versicherung erst einige Monate später über ihren Tod informiert, so dass die Versicherung nun das bereits überwiesene Geld zurückfordert. Meine Frage ist: Ist das rechtens? Sollten wir den geforderten Betrag zurücküberweisen? Im Übrigen bin ich erbberechtigt, aber das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Bitte um euro Info. Vielen Dank im voraus.
Mfg,
Die Lebensversicherung fordert den überwiesenen Betrag zurück
29. September 2024
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Frage vom 29. September 2024 | 12:15
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Lebensversicherung fordert den überwiesenen Betrag zurück
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#1
Antwort vom 29. September 2024 | 12:22
Von
Status: Unbeschreiblich (48430 Beiträge, 17086x hilfreich)
ZitatIst das rechtens? :
Ja
ZitatSollten wir den geforderten Betrag zurücküberweisen? :
Ja
#2
Antwort vom 29. September 2024 | 12:27
Von
Status: Bachelor (3801 Beiträge, 613x hilfreich)
ZitatIst das rechtens? :
Warum sollte es das nicht sein?
Wie die normale Rente endet auch die Zusatzrente mit dem Tod, außer, es gäbe einen Ehepartner.
Wenn Sie es versäumen, die Versicherung zu informieren, kann das nicht zu Lasten der Versicherung gehen.
Ob Sie Erbe sind, ist für die Versicherung unwichtig.
-- Editiert von User am 29. September 2024 12:29
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#3
Antwort vom 29. September 2024 | 12:41
Von
Status: Unbeschreiblich (34364 Beiträge, 5919x hilfreich)
Ja.ZitatMeine Frage ist: Ist das rechtens? :
Ja, selbstverständlich.ZitatSollten wir den geforderten Betrag zurücküberweisen? :
Warum tat man das so spät? Erbberechtigung ist etwas anderes als Bezugsberechtigung.ZitatLeider haben wir die Versicherung erst einige Monate später über ihren Tod informiert, :
#4
Antwort vom 29. September 2024 | 20:05
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist: Ist das rechtens? :
Man hat die Versicherung betrogen und fragt nun ernsthaft ob man die zu unrecht erlangte Beute wieder zurückgeben muss?
Da sollte man ganz schnell zurückzahlen und froh sein, wenn an nicht noch ein Strafverfahren hinterher kommt.
#5
Antwort vom 29. September 2024 | 20:05
Von
Status: Unbeschreiblich (124657 Beiträge, 40387x hilfreich)
ZitatMeine Frage ist: Ist das rechtens? :
Man hat die Versicherung betrogen und fragt nun ernsthaft ob man die zu unrecht erlangte Beute wieder zurückgeben muss?
Da sollte man ganz schnell zurückzahlen und froh sein, wenn an nicht noch ein Strafverfahren hinterher kommt.
#6
Antwort vom 30. September 2024 | 08:22
Von
Status: Lehrling (1379 Beiträge, 153x hilfreich)
ZitatLeider haben wir die Versicherung erst einige Monate später über ihren Tod informiert, so dass die Versicherung nun das bereits überwiesene Geld zurückfordert. :
Euer Fehler, euer Problem.
ZitatMeine Frage ist: Ist das rechtens? :
Warum sollte das nicht rechtens sein, der Anspruch endet mit dem Ableben der versicherten Person.
ZitatSollten wir den geforderten Betrag zurücküberweisen? :
Das sollte man unbedingt tun, um weiteren Ärger zu vermeiden.
Kann eh sein, dass da noch was nachkommt.
ZitatIm Übrigen bin ich erbberechtigt, aber das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. :
Die Erbberechtigung hat mit der Zusatzrente nichts zu tun.
-- Editiert von User am 30. September 2024 08:27
#7
Antwort vom 30. September 2024 | 14:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo zusammen, vielen Dank für eure Rückmeldungen. Ich möchte klarstellen, dass es sich hier nicht um einen Fall von Betrug oder versuchtem Betrug handelt. Ich wusste nicht einmal, dass sie eine Lebensversicherung abgeschlossen hatte und dass ich erst später Zugang zu ihrem Konto hatte, so dass ich Zeit brauchte, um alles zu prüfen, schauen und die Versicherungsgesellschaften eine nach der anderen zu informieren. Deshalb bitte ich @harry van sell, solche Unterstellungen zu vermeiden, dafür ist dieses Forum da, um anderen zu helfen. Ich danke euch nochmals für Ihr Feedback.
Ps. Wir haben den angeforderten Betrag bereits an Versicherungsgesellschaft zurücküberwiesen.
Mfg
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