Doch Erbe annehmen?

13. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)
Doch Erbe annehmen?

Hallo,
mein Erzeuger ist dieses Jahr gestorben.Hat sich mein Leben lang nicht um mich gekümmert und Unterhalt wurde zeitweise gepfändet dass er überhaupt was zahlt.
Er hatte ein Haus,eine Frau,einen Stiefsohn und seine andere Tochter mit im Haus,mit der ich kurz vor seinem Tod den Kontakt gefunden hatte.Tja und dann ist er halt gestorben.Die Familie hat immer so getan als wären sie arm dran,haben gejammert sie hätten ja kein Geld,nur das alte Haus...
Dann haben die ein Schreiben gekriegt vom Gericht,das sie meine Adresse da hinterlegen sollen,das das Gericht sich bei mir melden kann.Wohl wegen dem Pflichtteil.Nunja.Und ich bin halt so leichtgläubig gewesen und habe gedacht die haben nichts.Habe auf diesem Schreiben vom Gericht geschrieben,dass ich auf den Pflichtteil verzichte.Ganz kurz mit meine Unterschrift drunter.Gilt das nun als endgültig?
Seit einiger Zeit stelle ich da nämlich Dinge fest....seine Tochter hat auf einmal voll die schicken Klamotten,neues Auto und naja.Also irgendwas stimmt da nicht.Haben die mich verarscht?Also wäre schon doof,denn ich habe mir immer einen Vater gewünscht,aber seine Frau war auch Schuld mit dran das er nie was mit mir zu tun hatte.
Und ich habe nämlich ca. 6 Wochen später ein Schreiben vom Gericht bekommen,das mit gesetzl. Erbteil zusteht und ich den wohl bis zu 3 jahren in Anspruch nehmen kann.Und der Haupterbe,das wär seine andere Tochter,ist mir Auskunftspflichtig über das Erbe.Ja und wenn die wieder sagt wir haben nichts?Und in Wirklichkeit stimmt das nicht?Hatte also mein kurzer Spruch;ich verzichte auf den Pflichtteil,keine Auswirkung gehabt auf das Amt?Sonst hätten die mir doch nicht nochmal geschrieben.

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46260 Beiträge, 16409x hilfreich)

Zunächst einmal bringst Du hier zwei grundverschiedene Dinge durcheinander, nämlich den Pflichtteil und den gesetzlichen Erbteil.

Den Pflichtteil gibt es nur dann, wenn man testamentarisch enterbt wurde. Ohne Testament erhält man den gesetzlichen Erbteil.

Den Pflichtteil bekommt man nicht automatisch, sonder man man ihn gegenüber den Erben einfordern oder auch nicht.

Den gesetzlichen Erbteil bekommt man automatisch oder man muss ihn gegenüber dem Gericht ausschlagen.

Nun hast Du gegenüber dem Gericht auf den Pflichtteil verzichtet, was in der Form gar nicht geht.

Mit den vorgenannten Informationen solltest Du noch einmal erläutern, was denn jetzt tatsächlich passiert ist. Wahrscheinlich ist hier die Einschaltung eines Anwaltes notwendig, um Deine Interessen richtig zu vertreten.

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#2
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

Also
ein Testament gab es nicht.In dem Schreiben das ich da gelesen habe vom Gericht,stand als Alleinerbin meine Halbschwester.Also steht mir der Pflichtteil zu nach Deiner Aussage.Naja,und ich habe jedenfalls auf der Rückseite von diesem Schreiben,in dem das Gericht jediglich meine Anschrift von der Witwe und meiner Halbschwester wissen wollte,drauf geschrieben,das ich auf den Pflichtteil verzichte!Habe ich auch nur gemacht,weil ich dachte die haben wirklich nichts.Gibt sich denn das Gericht mit diesem Satz einfach zufrieden den ich darauf geschrieben habe?Oder hätte ich eine Chance wenn ich selbst aufs Gericht gehe und doch meinen Pflichtteil möchte?

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46260 Beiträge, 16409x hilfreich)

Wenn es kein Testament gab, dann kann Deine Schwester nicht Alleinerbin sein. Da hast Du entweder das Schreiben falsch verstanden oder das Gericht hat sich im ersten Schreiben geirrt und deswegen Dich erneut angeschrieben. Kann es nicht doch sein, dass es ein Testament gibt?

Sollte es tatsächlich um den Pflichtteil gehen, dann interessiert es das Gericht überhaupt nicht, ob Du den Pflichtteil haben möchtest oder nicht.

Eine Pflichtteilsforderung musst Du gegen Deine Halbschwester richten.
Ich gehe davon aus, dass Dein Pflichtteilsverzicht gegenüber dem Gericht keinerlei Auswirkungen hat.

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#4
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielleicht gab es doch ein testament und die haben schon wieder gelogen.In dem Schreiben stand jedenfalls das meine Halbschwester Alleinerbin ist,und ich meinen Teil bis zu 3 Jahren fordern kann.Da soll ich mich dann ans Gericht wenden.

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#5
 Von 
binimaus
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 5x hilfreich)

So,
habe das Schreiben vom Gericht gefunden in meinem Schrank :)
Und da steht:...durch Verfügung von Todes wegen hat der Erblasser zum Erben eingesetzt:...meine Halbschwester...
Mir steht der gesetzliche Pflichtteil zu usw....
So nun meine Frage;ich hatte ja nun schonmal auf dem einen Schreiben geschrieben,das ich verzichte.Dieses Schreiben vom Gericht kam aber erst später zu mir nach Hause.Also könnte ich doch noch etwas bekommen trotz dem Satz den ich da geschrieben habe?

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#6
 Von 
M.Schomers
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 15x hilfreich)

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-----------------
"M.Schomers"

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