Hallo liebes Forum,
benötige dringend und zeitnah Ratschläge bzgl. einer Erbangelegenheit.
Mein Vater, verstorben am 31. Juli 2020, hat als alleinige Erbin seine 2. Ehegattin (nicht meine Mutter) benannt. Nach ihrem Tod folgen mein Bruder und ich als leibliche Kinder meines Vaters sowie der leibliche Sohn und die Enkelin der Ehefrau - alle zu gleichen Teilen.
Ich überlege nun, sehr kurzfristig meinen Pflichtteil einzufordern, muss dieses jedoch spätestens am 31. Juli entschieden und mitgeteilt haben. Wie mir gesagt wurde, ist dieses nur innerhalb 03 Jahren nach Todesfall möglich.
Ich befürchte, dass die momentane Erbin/ Witwe meines Vaters alles daran setzen wird, das Vermögen (Geld, Immobilie usw.) für ihren Sohn und Enkelin zu "sichern". Mein Bruder und ich haben kein Verhältnis/ Kontakt zu dieser Frau.
Ist das möglich, oder gibt es eine gesetzliche Regelung, die eine Absicherung für leibliche Nachkommen bietet?
Oder ist es sinnvoller, jetzt den Pflichtteil zu nehmen?
Ich danke schon im voraus für Antworten!
Liebe Grüße
Dringend bzgl. Pflichtteil vom Vater mit neuer Ehefrau
29. Juli 2023
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Frage vom 29. Juli 2023 | 13:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Dringend bzgl. Pflichtteil vom Vater mit neuer Ehefrau
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 29. Juli 2023 | 13:30
Von
Status: Richter (8332 Beiträge, 4581x hilfreich)
ZitatIch überlege nun, sehr kurzfristig meinen Pflichtteil einzufordern, muss dieses jedoch spätestens am 31. Juli entschieden und mitgeteilt haben. Wie mir gesagt wurde, ist dieses nur innerhalb 03 Jahren nach Todesfall möglich. :
Das ist falsch. Die Frist läuft bis zum 31.12.2023.
Zitat:Ist das möglich, oder gibt es eine gesetzliche Regelung, die eine Absicherung für leibliche Nachkommen bietet?
Mit einem entsprechenden notariellen Erbvertrag hätte man (sofern das leibliche Elternteil bzw. das Stiefelternteil das gewollt hätten) Regelungen treffen können. Jetzt ist es zu spät.
Zitat:Oder ist es sinnvoller, jetzt den Pflichtteil zu nehmen?
Das musst du schon selbst entscheiden. Ein Forum kann keine Antwort darauf geben.
-- Editiert von User am 29. Juli 2023 13:34
#2
Antwort vom 29. Juli 2023 | 13:58
Von
Status: Lehrling (1479 Beiträge, 166x hilfreich)
ZitatIch befürchte, dass die momentane Erbin/ Witwe meines Vaters alles daran setzen wird, das Vermögen (Geld, Immobilie usw.) für ihren Sohn und Enkelin zu "sichern". Mein Bruder und ich haben kein Verhältnis/ Kontakt zu dieser Frau. :
Ja, das könnte sie tun.
Wenn sie ihr Geld zu Lebzeiten an ihren Sohn/ihren Enkel verschenkt und danach noch zehn Jahre macht, guckt ihr in die Röhre.
Auch bei weniger als zehn Jahren schmilzt euer Pflichtteilsergänzungsanspruch ab, nämlich um 10% jedes Jahr.
ZitatIst das möglich, oder gibt es eine gesetzliche Regelung, die eine Absicherung für leibliche Nachkommen bietet? :
Nein.
Es ist ihr Eigentum, und sie kann damit tun und lassen, was immer sie will.
ZitatOder ist es sinnvoller, jetzt den Pflichtteil zu nehmen? :
Bei der vorliegenden Konstellation könnte das durchaus ratsam sein.
Wäre ich in der Situation, würde ich jedenfalls lieber den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach nehmen.
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#3
Antwort vom 29. Juli 2023 | 15:15
Von
Status: Bachelor (3856 Beiträge, 624x hilfreich)
ZitatIch befürchte, dass die momentane Erbin/ Witwe meines Vaters alles daran setzen wird, das Vermögen (Geld, Immobilie usw.) für ihren Sohn und Enkelin zu "sichern". Mein Bruder und ich haben kein Verhältnis/ Kontakt zu dieser Frau. :
Die Befürchtung besteht, sie und ihr Bruder könnten leer ausgehen.
Besser den Pflichtteil - als gar nichts.
#4
Antwort vom 29. Juli 2023 | 16:49
Von
Status: Unbeschreiblich (126003 Beiträge, 40583x hilfreich)
ZitatIst das möglich, oder gibt es eine gesetzliche Regelung, die eine Absicherung für leibliche Nachkommen bietet? :
Nun, der Eigentümer kann mit seinem Eigentum durchaus nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.
ZitatNach ihrem Tod folgen mein Bruder und ich als leibliche Kinder meines Vaters :
Das soll sich woraus genau ergeben?
#5
Antwort vom 29. Juli 2023 | 17:45
Von
Status: Richter (8332 Beiträge, 4581x hilfreich)
ZitatDas soll sich woraus genau ergeben? :
Offensichtlich gibt es ein Berliner Testament, in dem alle Kinder der Ehegatten zu Schlusserben eingesetzt wurden. Sonst könnte er auch keinen Pflichtteil einfordern.
-- Editiert von User am 29. Juli 2023 17:57
#6
Antwort vom 29. Juli 2023 | 21:02
Von
Status: Lehrling (1479 Beiträge, 166x hilfreich)
ZitatSonst könnte er auch keinen Pflichtteil einfordern. :
Ein Pflichtteilsanspruch besteht aber doch so oder so?
#7
Antwort vom 29. Juli 2023 | 21:14
Von
Status: Richter (8332 Beiträge, 4581x hilfreich)
ZitatEin Pflichtteilsanspruch besteht aber doch so oder so? :
Nein. Einen Pflichtteilsanspruch hat man nur, wenn man enterbt wurde.
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