Durch Falschaussagen auf Pflichteil bestanden.

25. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)
Durch Falschaussagen auf Pflichteil bestanden.

Hallo,

Ausgangssituation : Mein Vater hat mich als einziges Kind. Er hat eine neue Frau geheiratet. Diese hat ebenfalls ein Kind ( Stiefschwester ) mit in die Ehe gebracht ( vor 25 Jahren ).

Im Testamend wurde folgendes vereinbart : Wenn ein Elternteil stirbt, bekommt das Kind von diesem Elternteil die Hälfte des gesamten Vermögens zugesprochen ( Zeitpunkt Tod ). Es beinhaltet alles ( Haus, Geld, Auto, etc. ).

Das Geld wird aber erst ausbezahlt wenn der 2te Elternteil gestorben ist ( also jedes Kind bekommt seine Hälfte )

Aber ! : Klausel : Sollte der noch lebende Elternteil das Geld benötigen ( Pflege, etc. ) dann darf darüber verfügt werden ( das Erbe wird somit weniger bis gar nichts ).

Nun ist mein Vater gestorben und das Vermögen wurde Gesamt auf 650.000 Euro festgesetzt. Somit wäre meine Hälfte 325.000 Euro.
Da meine Stiefmutter noch lebt hatte ich darauf erstmal kein Zugriff.

4 Monate später kam sie ins Pflegeheim ( starke Demenz ) und meine Stiefschwester hat ihre Vormundschaft übernommen ( inkl. Vermögen )

In Gesprächen was nun aus dem Erbe wird sagte sie mir : " Ich glaube das ganze Vermögen wird wohl für die Pfeleg drauf gehen. Sie benötigt Vollpflege und die kostet ohne Ende Geld. Wird werden das Haus verkaufen müssen "

Nach langem überlegen entschied ich mich auf meinem Pflichterbteil zu bestehen und auf den Rest zu verzichten ( lieber jetzt nochwas haben, bevor am Ende nichts mehr da ist ).

Mit der Stiefschwester einigte ich mich nach vielen Streitereien auf eine Summe von 60.000 Euro die sie mir ausgezahlt haben. Im Gegenzug habe ich auf meinen Erbteil verzichtet.

So, nun das Problem : Nur 1 1/2 Monate später ist ihre Mutter gestorben. Sie war anscheinend Krank und es war absehbar das sie bald stirbt. Diese Aussagen wurde mir jedoch VERSCHWIEGEN. Hätte ich das gewusst, würde ich natürlich warten und auf meine Erbteilhälfte bestehen.

Das Ganze ist für mich Erbbetrug in dem man Falschaussagen angibt ( Pflege kostet, Geld geht weg ) und mich somit nötigt den Pflichtteil zu nehmen um überhaupt nochwas zu erhalten.

Hat man hier Chancen dagegen vorzugehen ? Oder ist es gelaufen ?

Gruß

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Sie war anscheinend Krank und es war absehbar das sie bald stirbt. Diese Aussagen wurde mir jedoch VERSCHWIEGEN

Wie konkret kann man das beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Markus1988
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe diese Info nur von 3. und 4. Personen erhalten die unregelmäßigen Kontakt mir ihr haben.

Evtl. könnte das Pflegeheim darüber Bescheid wissen.

Wäre aber zu großen Risiko !?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Im Testamend wurde folgendes vereinbart : Wenn ein Elternteil stirbt, bekommt das Kind von diesem Elternteil die Hälfte des gesamten Vermögens zugesprochen ( Zeitpunkt Tod ). Es beinhaltet alles ( Haus, Geld, Auto, etc. ).

Das Geld wird aber erst ausbezahlt wenn der 2te Elternteil gestorben ist ( also jedes Kind bekommt seine Hälfte )

:augenroll: Mir erschließt sich diese "Konstruktion" nicht. Haben sich die Ehegatten als Alleinerben eingesetzt?
Zitat:
Nun ist mein Vater gestorben und das Vermögen wurde Gesamt auf 650.000 Euro festgesetzt. Somit wäre meine Hälfte 325.000 Euro. Da meine Stiefmutter noch lebt hatte ich darauf erstmal kein Zugriff.

Wer ist Erbe?
Zitat:
Mit der Stiefschwester einigte ich mich nach vielen Streitereien auf eine Summe von 60.000 Euro die sie mir ausgezahlt haben.

Wie kommt man auf diese Summe? Dir steht der Pflichtteil in Höhe von EUR 162.500 zu.
Zitat:
Im Gegenzug habe ich auf meinen Erbteil verzichtet.

Wie wurde diese Vereinbarung getroffen?
Zitat:
Hat man hier Chancen dagegen vorzugehen ? Oder ist es gelaufen ?

Den Pflichtteilsanspruch (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) kann man innerhalb von drei Jahren fordern.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Wie kommt man auf diese Summe? Dir steht der Pflichtteil in Höhe von EUR 162.500 zu.


Der Pflichtteil wäre 1/4 des Vermögens des Vaters. Wenn dem Vater die Hälfte des Gesamtvermögens gehört haben sollte, dann würde der Pflichtteil 81.250€ betragen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120225 Beiträge, 39853x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Habe diese Info nur von 3. und 4. Personen erhalten die unregelmäßigen Kontakt mir ihr haben.

Jetzt ist die Frage, ob der Status dieser Leute "Zeugen" oder "Gerüchteverbreiter" ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Markus1988):
Das Ganze ist für mich Erbbetrug in dem man Falschaussagen angibt


Sie sind eine Wette auf den Todeszeitpunkt ihrer Stiefmutter und die Kosten ihres Weiterlebens eingangen und haben rückblickend nicht das beste Ergebnis erzielt.

So ist das.

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