Ich habe leider hier im Forum noch keine befriedigende Antwort gefunden, deshalb meine Fragen.
Mein Vater hatte 3 Kinder. Das älteste Kind, meinen Bruder, hat er per Testament zum Alleinerben und deren Kinder gemacht. Mich hat er enterbt und meine Schwester ist garnicht erwähnt im Testament.
Nun habe ich von seinem Tod erst nach der Testamentseröffnung überhaupt erfahren. Werden die Erben garnicht mehr dazu geladen? Oder wurde ich nicht geladen, weil ich enterbt bin. Woher weiß ich, ob überhaupt was zu erben ist? Wo klage ich das ein? Kann ich da zu einem Anwalt meines Vertrauens gehen oder zu dem ehem. Testamentsverwalter?
Nach der Scheidung meiner Eltern hatten wir kaum Kontakt. Ist nur traurig, dass ich nichtmal über den Tod meines Vaters informiert worden bin, deshalb glaube ich kaum, dass mein Bruder sich gütlich einigt. Mein Vater mag sich ja über die beiden Töchter geärgert haben, wie er will aber, dass mein Bruder da in die gleiche Kerbe geht, ist unverständlich.
Kann mir jemand die vielen Fragen beantworten?
Durch Testament enterbt
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Also wenn du namentlich enterbt worden bist, steht dir der Pflichtteil zu, den ich schnellstmöglich einfordern würde (beim Alleinerben).
Bitte um eine Nachlassaufstellung. Ich würde mich hier an den Testamentsverwalter wenden, denn wenigstens von dir hatte er ja Kenntnis, da du namentlich im Testament erwähnt wurdest (oder nicht?). Wenn du nicht erwähnt wurdest und der Testamentsverwalter von deiner Existenz keine Ahnung hatte, konnte er dich ja schlecht "laden".
Meistens werden nur die Personen geladen, die im Testament bedacht wurden.
Na toll, man kriegt nicht mal mit, wenn der Vater stirbt, aber wenns ums Geld geht, ist man wieder ganz fix bei der Familie....
Kein Wunder, daß du enterbt wurdest!
Was das rechtliche angeht, hat sika ja schon alles gesagt. Ich schließe mich dem an.
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"justice"
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Danke für die Antworten.
Da irrst Du Dich, dass ich da ganz schnell beim Erben bin. Ganz im Gegenteil, da ja nicht ICH die Verbindung abgebrochen habe. Als Außenstehender kann man sich garnicht dazu äußern. Ich bin nervlich am Ende gewesen, als ich davon erfuhr. Man kann sich nichtmal von seinem Vater verabschieden.Und mein Umfeld riet mir, dass ich mir das nicht gefallen lassen sollte.
ICH wurde namentlich im Testament genannt. Meine Schwester nicht, die kann er doch nicht einfach vergessen?
Liebes Rotkehlchen,
dein Vater ist gestorben und dass macht in erster Linie traurig. Justice005 kann sich scheinbar nicht vorstellen, wie dass ist, wenn der Kontakt von einer Seite abgebrochen wird und die eine Seite nicht mal die Möglichkeit zum Abschied bei der Beerdigung gibt. Da habe ich eher das Gefühl, der Bruder will sich das ganze Geld unter den Nagel reißen (wer weiß, vielleicht hat der ja ein paar Intrigen geschmiedet usw.).
Auf jeden Fall haben (ob benannt oder nicht) sowohl du wie auch deine Schwester ein Recht aufs Erbe. Meldet das an. Da dein Bruder als Alleinerbe genannt wurde, steht euch min. der Pflichtteil zu. Gibt es denn noch eine Ehefrau des Verstorbenen?
Danke sika0304, für Deine liebe Antwort. So, wie Du es schreibst, denke ich es langsam auch. Ich werde jetzt dann doch was unternehmen. Mein Vater's Frau ist schon Jahre eher verstorben und da er das Testament danach gemacht hat und darin erklärt hat, das keine weiteren Ansprüche bestehen, denke ich, dass die Kinder von seiner Frau nicht auch noch Ansprüche haben.
Na, dann melde ich mich auch noch mal. Tut mir leid, wenn meine Aussage gestern etwas heftig war. Ich bitte um Entschuldigung. Ich habe nur kürzlich eine ganze Reihe von Familien- und Erbstreitigkeiten mitgekriegt, da verliert man manchmal wirklich den Glauben. Vor allem, wenn den Leuten über Jahrzehnte die Familie egal ist, und dann bei der Erbschaft die ersten sind.
Da ich Deine persönliche Situation und die Hintergründe nicht kenne, hätte ich dir nichts unterstellen sollen... Es tut mir leid.
Gruß Justice
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"justice"
Hallo Rotkehlchen,
die Kinder der verstorbenen Ehefrau, die nicht mit dem Mann verwandt sind, der dein Vater war, haben in diesem Fall keinen Anspruch auf ein Erbe.
Das Erbe wird also durch die 3 Kinder geteilt. Wenn der Bruder Alleinerbe ist, erhält er 4/6 und du und deine Schwester jeweils 1/6 (Pflichtteil = Hälfte des normalen Erbteils).
Ihr habt 6 Wochen nachdem ihr von dem Tod des Erblassers erfahren habt Zeit, das Erbe anzunehmen oder abzulehnen.
Nicht persönlich Abschied nehmen zu können, kann einen so treffen, dass man auch nach vielen Jahren den Tod noch nicht akzeptieren kann. Meine Mutter ist vor 25 Jahren im Auslandsurlaub gestorben und mir fehlt da immer noch der Abschied. Von meinem Vater habe ich im Krankenhaus Abschied nehmen können und dies war der nötige Abschlusspunkt.
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