ERBE AUSSCHLAGEN vor einem beliebigen Nachlassgericht?

23. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
leonardo-da
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 21x hilfreich)
ERBE AUSSCHLAGEN vor einem beliebigen Nachlassgericht?

Hallo,
DRINGEND !
Kann das Erbe vor einem beliebigen Nachlassgericht ausgeschlagen werden oder muss man zum zuständigen Nachlassgericht (dort wo der Erblasser verstorben ist)?
Wenn man hin müsste wird wohl eine Erklärung bei einem Notar der billigere Weg sein. Wie berechnet der Notar aber seine Gebühr, wenn man keine genauen Angaben über den Nachlasswert geben kann? Glaubt er einem einfach, dass der Nachlasswert Null oder gar negativ ist?
Wann beginnt die Frist von 6 Wochen, ab dem Zeitpunkt zu dem man vom Tod des Erblassers erfahren hat oder etwa ab einer offiziellen Mitteilung, etwa vom zuständigen Nachlassgericht? Wer informiert eins ob überhaupt ein Testament existiert und wann? Sollte man auf eine Nachricht vom Nachlassgericht warten oder selbst die Initiative übernehmen?
Vielen Dank.


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

#Kann das Erbe vor einem beliebigen Nachlassgericht ausgeschlagen werden oder muss man zum zuständigen Nachlassgericht (dort wo der Erblasser verstorben ist)?#
Die Ausschlagung kann beim zuständigen NG, bei einem beliebigen Notar oder (seit 1.9.2009) auch beim Amtsgericht am Wohnort des Ausschlagenden abgegeben werden. Beachtet werden muss, dass die Erkärung fristgerecht beim zuständigen NG ankommt!

#Wenn man hin müsste wird wohl eine Erklärung bei einem Notar der billigere Weg sein. Wie berechnet der Notar aber seine Gebühr, wenn man keine genauen Angaben über den Nachlasswert geben kann? Glaubt er einem einfach, dass der Nachlasswert Null oder gar negativ ist?#
Eine Ausschlagung wegen Überschuldung des Nachlasses kostet insgesamt ca. 20-25 EUR.

#Wann beginnt die Frist von 6 Wochen, ab dem Zeitpunkt zu dem man vom Tod des Erblassers erfahren hat oder etwa ab einer offiziellen Mitteilung, etwa vom zuständigen Nachlassgericht?#
Wenn kein Testament vorhanden ist, gilt die gesetzliche Erbfolge und man wird von niemandem benachrichtigt!

#Wer informiert eins ob überhaupt ein Testament existiert und wann?#
Davon erhält man vom zuständigen NG Mitteilung. Sollte man auf eine Nachricht vom Nachlassgericht warten oder selbst die Initiative übernehmen?#
Man sollte sich beim NG erkundigen, ob ein Testament vorhanden ist und ggf. selbst die Initiative ergreifen
Vielen Dank.



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