HAllO ,
die Nichte unserer Großmutter ist leider Verstorben.
Die Verstorbene war die Tochter der Schwester unserer Großmutter.
Der bereits verstorbene Vater der Verstorbenen Nichte hat in zweiter Ehe einen Sohn gezeugt.Also eigentlich einen Halbbruder.
Die Verstorbene Nichte lebte weiter mit Ihrer Mutter zusammen.
Die alleinstehende, Verstorbene Nichte hat keinerlei Ehepartner oder Kinder gehabt , die beiden Elternteile sind bereits gestorben. Eigentlich lebt nur der Halbbruder zu dem nie Kontakt gepflegt wurde ,eher Streitzustand! , und Ihre Tante, unsere Großmutter.
a) ist der Halbbruder der Verwante in II Kategorie und Erbe.
b) ist die Schwester der Mutter der Verstorbenen möglicherweise eine Erbin?
Mündlich ist uns eigentlich von der Verstorbenen das Erbe zugesagt worden - wegen Pflegeleistungen die wir ausgeführt haben - mit Zeugen!
Einen Schlüssel zur Wohnung haben wir auch, und eine Freundin der Verstorbenen sagte uns das etwas hinterlegt(Testament) worden ist für die Nachlassregelung in der wir eingesetzt worden sind.
Wir haben die Papiere (Mitanwesend in der Wohnung waren: Vermieter/Freundin der Verstorbenen) für das Bestattungsunternehmen aus der Wohnung geholt und die Beerdigung nach den Vorstellungen der Verstorbenen in die Wege geleitet.
Wir haben aber nicht intensiv nach einem Testament gesucht.
c)wie kann man eine Suche in der Wohnung nach einem Testament starten ohne sich Strafbar zu machen.Oder haben wir uns schon Strafbar gemacht?
d)Sind die mündlichen Aussagen der Verstorbenen zu unseren Gunsten in irgend einer Form Rechtskräftig?
Unsere Hoffnung wäre das evtl. ja auch ein Testament in einem Schliesfach bei der BAnk oder Amtsgericht liegt oder so?
Das ist alles sehr viel, aber bitten doch um ein paar Tipps oder Ratschläge um nichts (oder nicht noch mehr)falsch zu machen.
und die richtige Vorgehensweise.
Ach so , wir sind von der Freundin der Verstorbenen benachrichtigt worden und gebeten worden alles in die Wege zu leiten,unsere Nummer war dort für den Notfall hinterlegt, und als Erben genannt worden.
bis dahin,alles gute und,
vielen Dank für schnelle Hilfe!
ERBFOLGE , Testament , Suche in der Wohnung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zuerst fragen, ob beim Amtsgericht ein Testament hinterlegt wurde.
In manchen Städten kümmert sich das Ordnungsamt um solche Dinge.
Mündliche Zusagen gelten nicht, nur ein Testament würde euch helfen.
Kann sein, dass ein Nachlasspfleger eingesetzte wird, der die Erbfragen dann klärt. Geht es denn um ein "großes" Erbe?
Hallo,
danke Sika0304,
relativ ,doch ja eigentlich schon so im Bereich 20 T€,eher mehr!
aber das Amtsgericht wird morgen unsere erste Anlaufstelle sein - evtl. wenn erforderlich noch Ordnungsamt. Bank/Schliesfach, bekommen wir da Auskunft?
Wer setzt den Nachlasspfleger ein ?
Wir sind uns ja auch ziemlich sicher das ein Testament in der Wohnung liegt, nur dürfen wir jetzt alleine in die Wohnung ,oder welche Person müßten wir dazubestellen?
Danke
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Habt ihr euch denn sonst auch um die Tante gekümmert? Wenn ihr dann sucht, z.B. Papiere um eine ordentliche Beerdigung auszustatten, sehe ich eigentlich keine Probleme.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die Bank gibt euch nur Auskunft, wenn es eine Vollmacht über den Tod hinaus gibt oder ihr einen Erbschein vorweisen könnt.
Aber vielleicht sagt die Bank wenigstens, ob es ein Schließfach gibt, in dem ggf. ein Testament liegt. Auch darum würde sich der Nachlasspfleger (Amtsgericht ernennt den) kümmern.
Vielleicht kommt ihr auch um den Nachlasspfleger herum (kostet schließlich auch), andererseits wollt ihr ja, dass alles seine Ordnung hat und ihr hinterher nichts vorgeworfen bekommt.
Erben 1. Ordnung (Kinder) scheint es nicht zu geben. Dann kommen die Erben 2. Ordnung zum Zuge. Das sind die Eltern und deren Abkömmlinge.
Die Eltern der Nichte sind ebenfalls verstorben. Somit treten deren Kinder an deren Stelle. Alleinerbe wird also der Halbbruder.
Die Schwester der Mutter der Verstorbnenen ist erst Erbin der 3. Ordnung. Wenn nur ein Erbe 2. Ordnung vorhanden ist, dann schließt das alle Erben der 3. Ordnung von der Erbfolge aus.
Wenn niemand über den Aufbewahrungsort des Testamentes informiert wurde, dann liegt es Nahe, dass das Testament beim Amtsgericht hinterlegt wurde.
Wenn das testament im Schließfach hinterlegt wurde, dann wäre das ungünstig. Einen Zugang oder auch nur eine Auskunft über das Schließfach bekommt man nur mit Erbschein. De wiederum würdet Ihr nur mit Testament bekommen.
Mündliche Zusagen gelten auch, wenn sie unter zeugen erfolgt sind, nicht als Testament.
Erst mal vielen Dank , dass hilft uns alles sehr weiter.
So , heute haben wir die Sterbeurkunde vom Standesamt/über den Bestatter, bekommen.
Anschl. haben wir auf dem Amtsgericht nachgefragt ob ein Testament vorliegt,
leider negativ - es liegt nichts beim Amtsgericht vor.Der Beamte meint das sowieso nur mit 30% rechnet die hier was hinterlegen!
70% der Leute bei Notaren oder Zuhause.
bis dahin,alles Gute.
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