HALLO! KANN MIR JEMAND HELFEN BETR. : MUSS MAN BESTATTUNGSKOSTEN U.ALLES WAS DAMIT ZUSAMMEN HÄNGT BEZAHLEN, WENN MAN DAS ERBE AUSGESCHLAGEN HAT?? MAN IST DER LETZTE DER FAMILIE - BRUDER, ABER 40 JAHRE KEINEN KONTAKT!
ÜBER DEN TOD ÜBER DAS DORTIGE SOZIALAMT ERFAHREN UND WIRD BEDRÄNGT DIE KOSTEN FÜR ALLES ZU ÜBERNEHMEN! !
IST DAS RECHTENS , OBWOHL DAS ERBE AUSGESCHLAGEN WURDE??
KANN MIR JEMAND HELFEN BETR. DIESER SACHE? ?
WÜRDE MICH FREUEN WENN IHR MIR HELFEN KÖNNTET
ERBSCHAFT AUSGESCHLAGEN UND TROTZDEM ZAHLEN? ?
15. Dezember 2021
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Frage vom 15. Dezember 2021 | 17:35
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ERBSCHAFT AUSGESCHLAGEN UND TROTZDEM ZAHLEN? ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 17:50
Von
Status: Unbeschreiblich (31230 Beiträge, 16696x hilfreich)
Ja - kann man im Bestattungsgesetz des betreffenden Bundeslandes unter "Bestattungspflicht" nachlesen.
#2
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 18:07
Von
Status: Schlichter (7214 Beiträge, 4300x hilfreich)
ZitatHALLO! KANN MIR JEMAND HELFEN BETR. : MUSS MAN BESTATTUNGSKOSTEN U.ALLES WAS DAMIT ZUSAMMEN HÄNGT BEZAHLEN, WENN MAN DAS ERBE AUSGESCHLAGEN HAT?? MAN IST DER LETZTE DER FAMILIE - BRUDER, ABER 40 JAHRE KEINEN KONTAKT! :
ÜBER DEN TOD ÜBER DAS DORTIGE SOZIALAMT ERFAHREN UND WIRD BEDRÄNGT DIE KOSTEN FÜR ALLES ZU ÜBERNEHMEN! !
IST DAS RECHTENS , OBWOHL DAS ERBE AUSGESCHLAGEN WURDE??
KANN MIR JEMAND HELFEN BETR. DIESER SACHE? ?
WÜRDE MICH FREUEN WENN IHR MIR HELFEN KÖNNTET
In Großbuchstaben zu schreiben, bedeutet, dass man schreit!

Die nächsten Angehörigen müssen auch dann die Bestattungskosten übernehmen, wenn die Erbschaft ausgeschlagen wurde. Das ist im Bestattungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
Weshalb soll ich als Steuerzahler für die Bestattungskosten deines Bruders aufkommen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 18:11
Von
Status: Unbeschreiblich (31230 Beiträge, 16696x hilfreich)
Wo wir gerade bei Steuern sind - Sie können das als "außergewöhnliche Belastung" von der Steuer absetzen.
#4
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 20:02
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
ICH SCHREIBE IMMER GROß, DAMIT ICH ES GUT LESEN KANN! !!
DANKE FÜR DIE ANTWORTEN !
WIE IST ES DENN WENN MAN ÜBERHAUPT KEIN KONTAKT UND MEHR ALS 40 JAHRE SICH NIE GESEHEN HAT ! KEINE AHNUNG VOM LEBEN D. VERSTORBENEN HAT? DER BRUDER ALS LETZTER - IN RENTE ??
GIBT ES DENN KEINE AUSNAHMEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER KOSTEN? ? WENN ES EVTL GELDER D. VERSTORBENEN GIBT BZW. VERKÄUFE DES HAUSRAT - MÖBEL USW. ??
#5
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 20:28
Von
Status: Schlichter (7214 Beiträge, 4300x hilfreich)
ZitatICH SCHREIBE IMMER GROß, DAMIT ICH ES GUT LESEN KANN! !! :
Aha, offensichtlich kannst und willst du dich nicht anpassen. Ich bin raus....

#6
Antwort vom 15. Dezember 2021 | 21:02
Von
Status: Unbeschreiblich (44567 Beiträge, 15877x hilfreich)
ZitatICH SCHREIBE IMMER GROß, DAMIT ICH ES GUT LESEN KANN! !! :
Das ist schlecht. Dann erspare ich mir mal eine Antwort, weil Du die ja sowieso nicht lesen kannst.

#7
Antwort vom 16. Dezember 2021 | 00:32
Von
Status: Praktikant (596 Beiträge, 440x hilfreich)
Ich mache dann mal zu - antworten macht hier offenbar ohnehin keinen Sinn.
-- Editiert von Moderator9 am 16.12.2021 11:11
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