ETW - Schenkung/Umschreibung/Verkaufen??

27. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
nannie76
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
ETW - Schenkung/Umschreibung/Verkaufen??

Hallo,
mein Opa (75) besitzt eine ETW und möchte nun die "Formalitäten" regeln. Er ist noch sehr fit und daher weht auch der Wind. Er möchte das richtige mit der Wohnung machen? Am liebsten würde er sie seinem Sohn vererben bzw. schenken/umschreiben. Aber was ist, wenn er in den nächsten Jahren in ein Seniorenheim muß? Was passiert dann mit der ETW? Muß der Sohn diese dann veräußern und das Kapital dem Heim bzw. Sozialamt zur Verfügung stellen? Oder ist die Immobilien "geschützt"? Ist das Verkaufen dieser besser?
Grüße
nannie76

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

vererben bzw. schenken/umschreiben.

vererben:
heißt, der Sohn wird im Testament als Erbe für die Wohnung benannt

schenken:
heißt, der Sohn bekommt sie sofort geschenkt, also ohne Gegenleistung

umschreiben:
heißt was?

wenn die Wohnung jetzt verschenkt wird und der Vater zieht eines Tages in ein Pflegeheim passiert erst mal gar nix.
nämlich genau so lange, wie der Vater die Kosten bezahlen kann.
Wenn das nicht mehr der Fall ist wird das Sozialamt nicht bezahlen weil er ja vorher sein Vermögen verschenkt hat.
D.h. die Schenkung wird rück-abgewickelt wenn seit der Schenkung weniger als 10 Jahre vergangen sind oder der Sohn bezahlt die Kosten fürs Pflegeheim die nicht vom Vater selbst getragen werden können.

Verkaufen?
ja, wenn die Wohnung verkauft wird, ist ja Geld da, das eines Tages für die Bezahlung der Pflegeeinrichtung verwendet werden kann

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