Hallo,
unser Opa will sein Vermächtnis in Angriff nehmen. Er redet schon länger darüber, wer was bekommen soll und möchte es dann jetzt mal auf Papier bringen. Dazu will er ein handschriftliches Testament verfassen. Seine Frau ist schon länger verstorben, es wäre also ein alleiniges Testament.
Er hat insgesamt 3 Kinder (A, B, C) und 4 Enkel.
Zu vererben sind eine ETW, und einige Stück Grünland.
Die Wohnung soll eine seiner Enkelinnen (Kind von A) bekommen und dafür soll diese die anderen zu einem kleinen Teil auszahlen. Gerade bin ich dabei mich schlau zu machen, was man alles beachten muss (handschriftlich, Datum, am besten beim Notar hinterlegen etc.).
Allerdings haben wir eine Frage bzgl. der Formulierung.
Die Enkelin soll die Wohnung bekommen und dafür den anderen gesetzlichen Erben etwas geben.
Muss man das in Relation beschreiben (ala "Meine Enkelin Paulina ... erhält meine Eigentumswohnung und soll dafür meinen Kindern jeweils 1/10 des Verkehrswerts der Wohnung ausbezahlen" oder kann man das auch auf absoluten Zahlen abhandeln und z.B. eine Auszahlung zu je 25.000€ bestimmen?
Muss man alternativ überhaupt einen bestimmten Wert nennen? Was geschähe bei der Formulierung ("Enkelin erhält meine Eigentumswohnung und soll meine Kindern dafür mit einem kleinen angemessenen Betrag ausbezahlen") ?
Davon unberüht kann man das Grünland dann unter den Kindern A, B und C verteilen?
Danke!
ETW und Grund vererben
19. September 2019
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Frage vom 19. September 2019 | 18:09
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 1x hilfreich)
ETW und Grund vererben
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 19. September 2019 | 20:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
Zitat:unser Opa will sein Vermächtnis in Angriff nehmen.
Gemeint ist wohl ein Testament. Ein Vermächtnis ist etwas anderes.
Zitat:Muss man das in Relation beschreiben (ala "Meine Enkelin Paulina ... erhält meine Eigentumswohnung und soll dafür meinen Kindern jeweils 1/10 des Verkehrswerts der Wohnung ausbezahlen" oder kann man das auch auf absoluten Zahlen abhandeln und z.B. eine Auszahlung zu je 25.000€ bestimmen?
Beides ist möglich. Bei einer absoluten Zahl muss aber nicht der Verkehrswert per Gutachten ermittelt werden.
Im Übrigen möge man beachten, dass jedem Kind mindestens 1/6 des Nachlasses zusteht.
Zitat:Muss man alternativ überhaupt einen bestimmten Wert nennen? Was geschähe bei der Formulierung ("Enkelin erhält meine Eigentumswohnung und soll meine Kindern dafür mit einem kleinen angemessenen Betrag ausbezahlen") ?
Das gibt doch nur Streit darüber, was ein kleiner angemessener Betrag ist. Vielleicht auch nicht, weil den Kindern sowieso 1/6 zusteht.
Zitat:Davon unberüht kann man das Grünland dann unter den Kindern A, B und C verteilen?
Ja kann man.
Vor allem sollte man sich aber auch den Unterschied zwischen Erbe und Vermächtnis klar machen. Aus dem Testament sollte deutlich hervorgehen, wer Erbe werden soll und wer nur Vermächtnisnehmer sein soll.
#2
Antwort vom 19. September 2019 | 20:59
Von
Status: Richter (8047 Beiträge, 4510x hilfreich)
Es wäre sinnvoll, wenn man einen Notar aufsucht und ein notarielles Testament erstellen lässt. Dann ist das Gewünschte rechtssicher formuliert.
Die Kosten für ein notarielles Testament heben sich in etwa auf, da man im Fall des Todes keinen Erbschein benötigt (Kosten). Bei einem notariellen Testament reicht eine beglaubigte Abschrift mit Eröffnungsprotokoll als Erbnachweis,
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