Hallo, meine Schwester und ich erben 3 Immobilien von den Eltern. Meine Schwester möchte gerne eine Wohnung verkaufen um Schulden auf das Haus von ihr und ihrem Mann zu tilgen. Ich will nicht verkaufen, da die Wohnungen ordentlich Rendite abwerfen und auch ein guter Inflatiosschutz bieten. Wie ist jetzt in diesem Fall die rechtliche Lage?
ETW von Eltern wird geerbt
11. Dezember 2022
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Frage vom 11. Dezember 2022 | 12:22
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 0x hilfreich)
ETW von Eltern wird geerbt
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Dezember 2022 | 13:07
Von
Status: Richter (8037 Beiträge, 4506x hilfreich)
ZitatHallo, meine Schwester und ich erben 3 Immobilien von den Eltern. Meine Schwester möchte gerne eine Wohnung verkaufen um Schulden auf das Haus von ihr und ihrem Mann zu tilgen. Ich will nicht verkaufen, da die Wohnungen ordentlich Rendite abwerfen und auch ein guter Inflatiosschutz bieten. Wie ist jetzt in diesem Fall die rechtliche Lage? :
Ihr bildet eine Erbengemeinschaft und könnt nur gemeinsam über die Immobilien verfügen. Ein Verkauf ist nur möglich, wenn sich beide Erben einig sind.
Man sollte möglichst einen Kompromiss finden, da jeder Eigentümer die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen kann. Dann wird die gesamte Immobilie versteigert. Wenn eine Wohnung verkauft wird, sind ja immer noch zwei weitere Immobilien vorhanden.
#2
Antwort vom 11. Dezember 2022 | 16:51
Von
Status: Praktikant (765 Beiträge, 336x hilfreich)
Was heißt denn überhaupt "wird geerbt"? Ist der Erbfall überhaupt schon eingetreten oder liegt er noch in der Zukunft?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 12. Dezember 2022 | 00:39
Von
Status: Unbeschreiblich (47600 Beiträge, 16826x hilfreich)
Zitat:Wie ist jetzt in diesem Fall die rechtliche Lage?
Die rechtliche Lage hat @cruncc1 bereits korrekt dargestellt.
Um die Situation aufzulösen kann eine Erbauseinandersetzung auch in der Art erfolgen, dass Du und Deine Schwester jeweils eine Immobilie als Alleineigentümer bekommen. Auch darüber müssen sich Beide einigen.
Allerdings würde so eine Lösung dazu führen, dass Deine Schwester ihre Immobilie verkaufen möchte, wenn sie das will und Dir die Rendite der anderen Immobilie alleine zusteht.
Mit etwas Kreativität kann man daher Lösungen finden, die beiden Erben gerecht wird.
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