Ehefrau Bestattungskostenpflichtig?

21. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)
Ehefrau Bestattungskostenpflichtig?

Folgender Sachverhalt:

Ehemann stirbt und Ehefrau will sich nicht an den Bestattungskosten beteiligen. Ehemann hinterlässt noch 3 erwachsene Kinder. Kinder müssen je anteilig für die Bestattungskosten aufkommen. Wie verhält sich das mit der Ehefrau bzw. Witwe. Sie begründet ihre Verweigerung, sie habe das Erbe ausgeschlagen und auch beim Bestattungsunternehmen nicht unterschrieben. Ehefrau war allerdings bis dato gar nicht bekannt. Die Kinder haben das Erbe allerdings auch ausgeschlagen.DIe Ehefrau hat jetzt einen Anwalt beauftragt, der angeblich alles auf den Erbe und Unterzeichner beim Bestattungsinstitut abzuwälzen versucht. Muss die Ehefrau nicht trotzdem für die Bestattungskosten haften, wenigstens anteilig?

Kann es sein, dass diese Frau nicht in die Prflicht genommen wird aber umgekehrt Witwenrente kassieren darf?

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16 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2234
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

@AliBaba

Ja das sehe ich eigentlich auch so...nur der Unterzeichner beim Bestattungsnstitut war damals ich weil es ja jemand machen musste. Ich bin einer der drei Söhne. Zu der Ehefrau hatten wir nie Kontakt, mein Vater hatte sie damals heimlich geheiratet. Familie soweit zerstritten, dass niemand für die Kosten aufkommen möchte, auch nicht anteilig. Alle haben das Erbe ausgeschlagen! Jetzt kommt mittlerweile die Stadtkämmerei auf mich zu weil keiner bereit ist seinen Anteil zu bezahlen, ich aber der Unterzeichner beim Bestattungsintitut war (also Auftraggeber und Ansprechpartner für die Behörden, Friedhofsamt etc.)

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8355 Beiträge, 4591x hilfreich)

Da du die Bestattung in Auftrag gegeben hast, haftest du dem Bestattungsunternehmen gegenüber ür die gesamten Kosten.

Die Bestattungskosten sind von den Erben zu übernehmen.
Sollten alle Erben ausgeschlagen haben, müssen die nächsten Verwandten gem. dem Bestattunskostengesetz des jeweiligen Bundeslandes die Kosten trotz Ausschlagung übernehmen.

Du kannst also versuchen, die anteiligen Kosten von gesetzlichen Erben (also auch der Ehefrau) einzufordern. Ob ihr von der Ehefrau wusstet oder nicht, spielt dabei keine Rolle, diese ist genauso verpflichtet sich an den Kosten zu beteiligen wie ihr auch (auch wenn alle ausgeschlagen haben).

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#4
 Von 
guest123-2234
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 48x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo
wer den Auftrag unterschreibt, der muss nun mal zahlen, aber es kann keiner dazu gezwungen werden eine Beerdigung in Auftrag zu geben, wenn er nicht weiß wie es diese finanzieren soll.
Anderst ist es wenn die Ehefrau das Erbe annimmt, dann könnt ihr die Kosten auf sie abwälzen. So war es bei meinem Vater. Ehefrau unterschrieb aber wir die Kinder waren Erben und somit mussten wir zahlen.
Allerdings darf man die Witwen Rente nicht damit reinziehen.

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#6
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

@tate62

sehe ich nicht so in dem Fall, denn die Sachbearbeiterin des Bestattungsinstitutes hatte noch erwähnt, dass ALLE verpflichtet wären, anteilig die Bestattungskosten zu übernehmen,- also nicht nur der Unterzeichner. Weiter sagte sie mir, dass ich notfalls auch den Gerichtsvollzieher zu den Angehörigen schicken könte, da ich durch das geltende Recht angedeckt seih.

Die Frage bezieht sich jedenfalls auf die Ehefrau und da sie die näheste Angehörige ist, müsste sie auch die Kosten übernehmen, zumindest auch anteilig! Das hat mit unterschreiben und nicht finanzieren können also nichts zu tun!



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#7
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

ich hatte nun mal selber den fall das zwar seine Frau (nicht meine Mutter) die Beerdigung unterschrieben hatte, da wir aber nun mal Erben waren , mussten wir im Nachhinein zahlen, allerdings ging das ganze ohne Anwalt und Richter leider nicht.

Zu den Bestattungsinstitute kann ich nur sagen , die wollen nur ihr Geld, so einfach kann man mir nicht erzählen das man gezwungen werden kann eine Unterschrift zu leisten, wenn man nicht weiß wie man es finanzieren kann.

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#8
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8355 Beiträge, 4591x hilfreich)

#Zu den Bestattungsinstitute kann ich nur sagen , die wollen nur ihr Geld, so einfach kann man mir nicht erzählen das man gezwungen werden kann eine Unterschrift zu leisten, wenn man nicht weiß wie man es finanzieren kann.#
In Deutschland gibt es die Bestattungspflicht .

Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht


-- Editiert am 22.06.2009 21:14

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#9
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 534x hilfreich)

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#10
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

Bestattungspflichtig sind nach den Bestattungsgesetzen der Bundesländer:

* der Ehegatte, in den meisten Bundesländern ist dem der Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz gleichgestellt.
* die volljährigen Kinder
* die Eltern
* und andere nahe Angehörige.

Die Bestattungspflicht ist nicht mit dem Erbrecht verbunden. Auch wenn die Erbschaft ausgeschlagen wird oder keine Erbschaft vorhanden ist besteht diese gesetzliche Bestattungspflicht.

In dem geschilderten Fall gibt es keine gesetzliche Erben, weil alle das Erbe ausgeschlagen haben. Also muss folglich die Ehefrau als nächstliegende Angehörige für die Kosten aufkommen.

Der Unterzeichner hat lediglich die Bestattung in Auftrag gegeben. DIes bedeutet aber nicht, dass deswegen die Ehefrau oder die anderen Kinder des Verstorbenen nicht zahlungspflichtig sind!

Sicher kann niemand zu einer Unterschrift gezwungen werden aber das ist hinsichtlich der psychische Verfassung eines Hinterbliebenen unmittelbar nach einem Todesfall eher zweitrangig. In erster Linie ging es darum die Bestattung zu regeln. DIe Ehefrau war bis dahin ja noch nicht bekannt, geschweige denn der Wohnort.




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#11
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

Danke Kaukaux für den Hinweis, weiter steht aber auch darin

Nur wenn alle Zahlungspflichtigen mittellos sind, übernimmt auf Antrag das örtliche Sozialamt die notwendigen Kosten der Bestattung (§ 74 SGB XII ).


Ich kann nur gute Nerven wünschen, wir sind immer noch nicht fertig mit dem Erbe von unserem Vater und das liegt nun auch schon zwei Jahre zurück.

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#12
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

..ich denke das geht ohne Anwalt nicht über die Bühne. Zu der Familie utereinander existiert sowieso kein Kontakt und jeder will die Kosten auf den jeweils Anderen anwälzen.

Bei mir ist das jetzt auch schon fast 1 Jahr her seitdem mein Vater gestorben ist und jeder meidet den Kontakt zum anderen wegen den Kosten. Eine tolle Familie ist das!

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#13
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

eine solche Familie habe ich auch
und ich muss dir ein zweites male recht gebe
ohne anwalt geht das nicht und das kann genau so in die länge gezogen werden.
aber ob die witwe was zahlen muss, ich gehe mal eher davon aus, das diese aussen vor bleibt.
vielleicht noch eine kostengünstige variante, frage mal hier einen anwalt wer was zahlen muss, das ist zum einen günstiger und man hat schnell die richtigen antworten. dann mit dem zu den geschwistern gehen und erklären das jeder der erbt zahlen muss.
ist nur ein tipp , mir hat das schon oft geholfen.
Gute Nerven

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#14
 Von 
kauzkauz
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

@tate62

ja da haben wir wohl das gleiche Schicksal, oder fast zumindest was die Familien betreffen. Die Idee ist nicht schlecht, allemal noch besser als jetzt gleich zu ne Anwalt zu gehen und die Kosten auch noch tragen zu müssen. Wenn es irgendwie geht vermeide ich anwaltliche Hilfe aber ich bin da nicht zuversichtlich. Zu meinen Geschwistern kann ich nicht gehen, weil jeder untereinander jeglichen Kontakt ablehnt..das wird also wenig bringen weil die gar nichts hören wollen diesbezüglich. Meine Mutter auch nicht, so bleibt mir am Ende doch nur noch der Gerchtsvollzieher übrig der die Kosten bei den Angehörigen eintreibt...nur ist das immer so eine Sache be der eigenen Familie so etwas zu machen...ich hoffe immer noch auf Einsicht aber das schwindet auch mit jedem Tag. Erben gibt es keine aber jemand muss etwas bezahlen, denn ich will nicht auf den Kosten sitzen bleiben




-- Editiert am 24.06.2009 17:01

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#15
 Von 
guest123-2236
Status:
Beginner
(119 Beiträge, 534x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

ali baba war das ein Kommentar zu der gestellten Frage ????

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