Ehefrau verstorben Umschreibung ??

6. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
bubble99379064
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehefrau verstorben Umschreibung ??


Hallo,
meine Schwägerin ist unerwartet verstorben. Sie war als Hauseigentümerin eingetragen. Ist das Haus jetzt automatisch meinen Schwager ? Muss es von einem Notar umgeschrieben werden ? Danke für die Infos.

Testament oder Erbe?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 578x hilfreich)

Automatisch geht nichts.
Entweder, es liegt ein notarielles Testament vor, dann kann man, wenn dieses vom Nachlassgericht eröffnet wurde, beim zuständigen Grundbuchamt die Grundbuchberichtigung beantragen. Dies ist innerhalb von 2 Jahren kostenlos.

Liegt keine letzwillige Verfügung vor, oder nur ein handschriftliches Testament, müsste zunächst ein Erbschein beantragt werden, bevor man die Grundbuchberichtigung beantragen kann.

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#2
 Von 
bubble99379064
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

wir haben kein Testament gefunden. Lt dem Ehemann seit 25 Jahren verheiratet gibt es keins ?? Und jetz ??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 578x hilfreich)

Bleibt nur, einen Erbschein zu beantragen.
Entweder über einen Notar, oder direkt beim Nachlassgericht(Nachlassgericht ist etwas billiger, da dort keine Umsatzsteuer anfällt), möglich ist aber auch, dass die Schwägerin bei einem deutschen Notar ein Testament hinterlegt hat, oder bei einem Nachlassgericht.

Dies ist dann jedenfalls beim Standesamt des Geburtsortes vermerkt, was zur Folge hat, dass entweder der Notar bzw. sein Nachfolger, oder das Nachlassgericht vom Todesfall benachrichtigt wird.




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#4
 Von 
bubble99379064
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)


ok Tausend Dank. Angenommen es besteht kein Testament ?? Nirgendwo, auch nicht irgendwo hintrlegt. Wer bekommt es dann ?

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#5
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 578x hilfreich)

Dann tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Der Ehemann wird zumindest schon einmal zu 1/2 Erbe(vom gesamten Nachlass) sein, der restliche 1/2-Anteil fällt, falls vorhanden, an etwaige Kinder.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48373 Beiträge, 17069x hilfreich)

Wenn kein Testament vorhanden ist, dann ist der Schwager wahrscheinlich jetzt nicht Alleinbesitzer des Hauses.

Entweder hat die Schwägerin Kinder (Erben 1. Ordnung) gehabt, dann bekommt der Schwager 50% und die Kinder die restlichen 50% zu gleichen Teilen.

Oder die Schwägerin hat keine Kinder gehabt, dann bekommt der Schwager 75% und die restlichen 25% gehen an die Erben 2. Ordnung (Eltern, Geschwister, Nichten, Neffen usw.). Die Aufteilung zwischen den Erben 2. Ordnung hängt von den genauen Verhältnissen ab.

Erst wenn auch keine Erben 2. Ordnung und keine Großeltern vorhanden sind, dann erbt der Ehegatte alles.

Für die Umschreibung des Hauses ist ein Erbschein notwendig, der beim zuständigen Nachlassgericht beantragt werden muss. Die Umschreibung selbst gilt dann als Grundbuchberichtigung, für die kein Notar erforderlich ist.

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