Ehegattenschenkung - Erbanspruch des Kindes

1. Dezember 2003 Thema abonnieren
 Von 
steffW
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehegattenschenkung - Erbanspruch des Kindes

Es geht um folgendes Problem:

Ein Ehepaar hat ein Kind.
Die Ehefrau hat 100.000 Euro von ihrem verstorbenen Vater geerbt.
Wieviel erbt das Kind, wenn die Ehefrau stirbt? Kann die Ehefrau diese 100.000 Euro noch zu Lebzeiten komplett dem überlebenden Ehemann schenken, um so den Pflichtteilsanspruch ihres gemeinsames Kindes zu umgehen?

Falls kein Testament besteht, erbt dann das einzige Kind die Hälfte davon, wenn die Ehefrau stirbt?

vielen Dank für Hilfe

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Wenn kein Testament besteht, und die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugwinngemeinschaft leben, dann erbt das Kind die Hälfte des Vermögens der Mutter.

Wird der Ehemann als Alleinerbe eingesetzt wird oder das Geld dem Ehemann schon zu Lebzeiten geschenkt wird, dann kann das Kind den Pflichtteil geltend machen. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, also 1/4 des Nachlasses (bei 100.000,- dann 25.000,-). Dabei ist zu beachten, dass auch die Schenkung für den Pflichtteil beachtlich bleibt, selbst wenn seit der Schenkung bereits mehr als 10 Jahre vergangen sind, weil bei Schenkungen unter Ehegatten nicht auf den Zeitpunkt der Schenkung, sondern auf die Auflösung der Ehe (Scheidung/Tod) abgestellt wird. Somit wäre die Schenkung erst 10 Jahre nach dem Tod/Scheidung unbeachtlich.

Gruß
MCNeubert
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