Hallo,
ich lebe seit ca. 2 jahren von meinem Ehemann getrennt.
Habe die Scheidung beim Anwalt beantragt. Jetzt ist mein Vater gestorben (meine Mutter schon vor 25 Jahren).
Meine Schwester und ich sind die alleinigen Erben laut testament. Ich habe mit meiner Schwester einen Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar gemacht und unterschrieben. Jetzt meine Frage: hat mein "noch" Ehemann Anspruch vom Erbe meines Vaters????
Ehemann als Miterbe??
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Dein Ehemann hat keine Erbansprüche an den Nachlass Deines Vaters.
Es sei denn: Du stirbst und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
quote:
Es sei denn: Du stirbst und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
Ja und nein. Derjenige der die Scheidung einreicht, verliert ab dem Moment seinen Erbanspruch gegen den Ehegatten. Derjenige, der die Scheidung nicht einreicht, verliert den Erbanspruch gegen den anderen erst bei Rechtskraft des Scheidungsurteils.
Gegen die Eltern des Ehegatten hat man ohnehin keinen Erbanspruch, egal ob verheiratet, getrennt oder geschieden.
Gruß Justice
-- Editiert von justice005 am 18.10.2006 21:23:58
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quote:
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Es sei denn: Du stirbst und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
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ich meinte damit natürlich:
nachdem das Erbe angetreten wurde ....
dann würde er auf diesem Wege u.U. als Erbe in Betracht kommen
Sorry - hab mich unklar ausgedrückt
Hallo und vielen Dank für eure Antwort.
Ich habe von einem Vetorecht es Ehemannes gehört. Der noch Ehemann muß dem Erbauseinandersetzungsvertrag zustimmen- ist das RICHTIG??
Erbe bist du, ich wüßte nicht, was dein Ehemann damit zu tun hätte, selbst wenn die Scheidung nicht beantragt wäre.
Die Frage ist, wird die Erbschaft bei der Berechnung des Zugewinns eine Rolle spielen?
Frage an Justice005: Ich dachte, indem Moment, wo die Scheidung eingereicht wird, existieren gar keine Pflichtteilsansprüche mehr an den anderen Ehepartner, unabhängig, wer die Scheidung eingereicht hat?
nochmals Danke...aber
wie sieht es mit der Zustimmung des Ehemannes aus??? Der Ehemann muß seine Zustimmung geben damit meine Schwester und ich den Erbauseinandersetzungsvertrag machen können- ist das RICHTIG??
@ sika
die Voraussetzungen zur Scheidung müssen vorliegen, damit das Erbrecht erlischt.
Dies ist gegeben, wenn derjenige der die Scheidung nicht eingereicht hat, der Scheidung zumindest zugestimmt hat.
Solange also die Scheidung eingereicht ist, aber von der anderen Seite noch keine zustimmung vorliegt, behält derjenige sein Erbrecht, bis er die zustimmung erteilt oder das gericht die Scheidung ausgesprochen hat.
Frag mich bitte nicht wo das steht, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß es so ist.
@ saskia
Was haben Sie eigentlich dauernd mit dieser Zustimmung? Ich kann mir die Situation noch nicht ganz vorstellen.
Bei einem normalen GESETZLICHEN Erbe geht es den Ehegatten überhaupt nichts an, was der andere Ehegatte von seinen Eltern erbt oder nicht erbt. Mit der Auseinandersetzung mit den geschwistern hat er überhaupt nichts zu tun! Daher sehe ich unabhängig von Scheidung oder nicht-Scheidung gar keine Notwendigkeit irgendeiner Zustimmung.
Kann es sein, daß es sich hier um ein Testament, einen Erbvertrag oder irgendetwas handelt, was den Ehegatten selbst betrifft ?
Bei normaler gesetzlicher Erbfolge jedenfalls hat der Ehegatte nichts mit dem Erbe zu tun.
Gruß Justice
--- editiert vom Admin
Danke, Examen ist schon rum und ich war eben zu faul, selber zu suchen....
also danke
Hallo Pawel,
aber wenn ich 1933 richtig interpretiere, ist es doch egal, ob man die Scheidung eingereicht hat. Wenn der Erblasser die Scheidung beantragt hat, erlischt in dem Moment der Erbanspruch des Ehepartners.
Vielen, vielen Dank!
Jetzt bin ich aber erleichtert.
Zur Info: mein Vater hat mit meiner Mutter ein Berliner Testament gemacht indem meine Schwester und ich als Alleinerben eingetragen sind. Also mein Mann hat nichts mit dem Testament zu tun! Gruß saskia
Na also, dann ist das ja geklärt....
Gruß Justice
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