Ehemann als Miterbe??

18. Oktober 2006 Thema abonnieren
 Von 
saskia_drei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemann als Miterbe??

Hallo,
ich lebe seit ca. 2 jahren von meinem Ehemann getrennt.
Habe die Scheidung beim Anwalt beantragt. Jetzt ist mein Vater gestorben (meine Mutter schon vor 25 Jahren).
Meine Schwester und ich sind die alleinigen Erben laut testament. Ich habe mit meiner Schwester einen Erbauseinandersetzungsvertrag beim Notar gemacht und unterschrieben. Jetzt meine Frage: hat mein "noch" Ehemann Anspruch vom Erbe meines Vaters????

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

Dein Ehemann hat keine Erbansprüche an den Nachlass Deines Vaters.

Es sei denn: Du stirbst und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.

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#2
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

quote:
Es sei denn: Du stirbst und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.


Ja und nein. Derjenige der die Scheidung einreicht, verliert ab dem Moment seinen Erbanspruch gegen den Ehegatten. Derjenige, der die Scheidung nicht einreicht, verliert den Erbanspruch gegen den anderen erst bei Rechtskraft des Scheidungsurteils.

Gegen die Eltern des Ehegatten hat man ohnehin keinen Erbanspruch, egal ob verheiratet, getrennt oder geschieden.

Gruß Justice



-- Editiert von justice005 am 18.10.2006 21:23:58

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#3
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

quote:
--------------------------------------------------------------------------------
Es sei denn: Du stirbst und die Scheidung ist noch nicht eingereicht.
--------------------------------------------------------------------------------

ich meinte damit natürlich:
nachdem das Erbe angetreten wurde ....

dann würde er auf diesem Wege u.U. als Erbe in Betracht kommen

Sorry - hab mich unklar ausgedrückt

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#4
 Von 
saskia_drei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für eure Antwort.

Ich habe von einem Vetorecht es Ehemannes gehört. Der noch Ehemann muß dem Erbauseinandersetzungsvertrag zustimmen- ist das RICHTIG??

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Erbe bist du, ich wüßte nicht, was dein Ehemann damit zu tun hätte, selbst wenn die Scheidung nicht beantragt wäre.
Die Frage ist, wird die Erbschaft bei der Berechnung des Zugewinns eine Rolle spielen?
Frage an Justice005: Ich dachte, indem Moment, wo die Scheidung eingereicht wird, existieren gar keine Pflichtteilsansprüche mehr an den anderen Ehepartner, unabhängig, wer die Scheidung eingereicht hat?

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#6
 Von 
saskia_drei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

nochmals Danke...aber
wie sieht es mit der Zustimmung des Ehemannes aus??? Der Ehemann muß seine Zustimmung geben damit meine Schwester und ich den Erbauseinandersetzungsvertrag machen können- ist das RICHTIG??

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#7
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

@ sika

die Voraussetzungen zur Scheidung müssen vorliegen, damit das Erbrecht erlischt.

Dies ist gegeben, wenn derjenige der die Scheidung nicht eingereicht hat, der Scheidung zumindest zugestimmt hat.

Solange also die Scheidung eingereicht ist, aber von der anderen Seite noch keine zustimmung vorliegt, behält derjenige sein Erbrecht, bis er die zustimmung erteilt oder das gericht die Scheidung ausgesprochen hat.
Frag mich bitte nicht wo das steht, aber ich bin mir ziemlich sicher, daß es so ist.

@ saskia

Was haben Sie eigentlich dauernd mit dieser Zustimmung? Ich kann mir die Situation noch nicht ganz vorstellen.

Bei einem normalen GESETZLICHEN Erbe geht es den Ehegatten überhaupt nichts an, was der andere Ehegatte von seinen Eltern erbt oder nicht erbt. Mit der Auseinandersetzung mit den geschwistern hat er überhaupt nichts zu tun! Daher sehe ich unabhängig von Scheidung oder nicht-Scheidung gar keine Notwendigkeit irgendeiner Zustimmung.

Kann es sein, daß es sich hier um ein Testament, einen Erbvertrag oder irgendetwas handelt, was den Ehegatten selbst betrifft ?

Bei normaler gesetzlicher Erbfolge jedenfalls hat der Ehegatte nichts mit dem Erbe zu tun.

Gruß Justice

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#8
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 908x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Danke, Examen ist schon rum ;) und ich war eben zu faul, selber zu suchen....

also danke :)

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#10
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Hallo Pawel,
aber wenn ich 1933 richtig interpretiere, ist es doch egal, ob man die Scheidung eingereicht hat. Wenn der Erblasser die Scheidung beantragt hat, erlischt in dem Moment der Erbanspruch des Ehepartners.

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#11
 Von 
saskia_drei
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen, vielen Dank!
Jetzt bin ich aber erleichtert.
Zur Info: mein Vater hat mit meiner Mutter ein Berliner Testament gemacht indem meine Schwester und ich als Alleinerben eingetragen sind. Also mein Mann hat nichts mit dem Testament zu tun! Gruß saskia

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#12
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2365x hilfreich)

Na also, dann ist das ja geklärt.... ;)

Gruß Justice

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