Ehemann stirbt - wieviel erbt Ehefrau?

19. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemann stirbt - wieviel erbt Ehefrau?

Hallo liebe Forenmitglieder!

Ein kinderloser Ehemann stirbt.
Er glaubte, kein Testament machen zu müssen, weil seine Frau ohnehin alles erbt.

Nun meint dessen Bruder, er (und seine Nachkommen) seien pflichtteilsberechtigt.
Stimmt das? Falls ja - wie hoch ist dieser Pflichtteil?

Vielen Dank für Eure Antworten!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Der Bruder erbt gar nichts. Die Ehefrau ist Alleinerbin.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10633 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von little-beagle):
Der Bruder erbt gar nichts. Die Ehefrau ist Alleinerbin.


Das ist falsch.

Die Ehefrau erbt 3/4 die Erben zweiter Ordnung (hier der Bruder) 1/4.

Ehegattenerbrecht ohne Kinder und ohne Testament.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Nun meint dessen Bruder, er (und seine Nachkommen) seien pflichtteilsberechtigt. Da meint er was Falsches - es gibt keinen Pflichtteil für Geschwister. Da ein Pflichtteil aber nur relevant ist, WENN es ein Testament gibt, und hier gibt es ja keins, ist das unwichtig. Gesetzlicher Erbe ist der Bruder durchaus (siehe Antwort Nr. 2).

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12321.10.2018 23:40:11
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Dankeschön!

:banana:

Der Ehemann hätte also, damit seine Frau möglichst viel erbt, vor seinem Ableben den Bruder auf den Pflichtteil setzen müssen.

Dann hätte der Bruder statt 1/4 nur 1/8 geerbt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Der Ehemann hätte also, damit seine Frau möglichst viel erbt, vor seinem Ableben den Bruder auf den Pflichtteil setzen müssen. Ich schrieb doch nun deutlich, daß es keinen Pflichtteil für Geschwister gibt. Hätte der Bruder also seinem Bruder nichts vererben wollen, hätte er nur ein Testament machen müssen - zugunsten seiner Frau, dem Tierschutzverein oder wem auch immer. Dann hätte der Bruder nullkommanichts bekommen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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