Ehemann verstorben

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Ehemann verstorben

Hallo zusammen
Am 28.05.2020 ist mein Ehemann verstorben
Nun ist es so das mein Mann noch Schulden hatte
Ich habe das Erbe ausgeschlagen
Die Töchter und Enkelkinder meines Mannes auch
Muss ich jetzt die Gläubiger alle anschreiben und denen mitteilen das mein Mann verstorben ist

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2019 Beiträge, 530x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob du das musst, aber ich würde es von mir aus tun, wenn Briefe für ihn eingehen, einfach damit diese irgendwann nicht mehr kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Muss ich jetzt die Gläubiger alle anschreiben und denen mitteilen das mein Mann verstorben ist

Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

Cruncc1
Wieso nein es kommen ja immer Briefe für ihn

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8003 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von moppesmoppes):
Cruncc1
Wieso nein es kommen ja immer Briefe für ihn

Deine Frage war, ob du die Gläubiger informieren musst - und das musst du nicht.

Das es sinnvoll ist, die Gläubiger über die Ausschlagung zu informieren, wenn Post kommt, steht auf einem anderen Blatt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.768 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen