Hallo,
der Vater meines Ehemannes ist vor ca. 1 Jahr verstorben. Da seine Mutter kein Testament hatte, erbte er zu diesem Zeitpunkt inen gewissen Prozentteil des Elternhauses.
Es wurde bis dato nichts geregelt und die 4 kKinder hatten mündlich besprochen der Mutter das ganze Erbe zu lassen. Ein Erbverzicht wurde nicht unterzeichnet.
Nun ist mein Ehemann vorzeitig verstorben. Die Mutter lebt noch. Mein Mann und ich haben ein Berliner Testament aufgesetzt.
Ich nehme an, dass ich somit seinen Erbteil des Hauses nun von ihm geerbt habe.
Zudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen und hat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben.
Ich möchte die Schwiegermutter jetzt nicht um eine Auszahlung bitten, weiß aber nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich werde so lange die Schwiegermuter noch lebt keinerlei Anspüche erheben!
Kann mein Anspruch auf den Erbteil verjähren? Sollte ich die 25000 Euro zurück verlangen? Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat.
Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung meiner Fragen.
Liebe Grüße von Angi
-- Editiert von go551075-7 am 06.07.2020 12:25
Ehemann verstorben/ sein Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ihr Mann ist neben seiner Mutter und den Geschwistern zur Erbschaft nach dem Vater berufen. Ich nehme an, dass Sie die Alleinerbin nach Ihrem Mann sind. Sie haben ein Antragsrecht bzgl. eines Erbscheines nach dem Vater Ihrers Mannes. Wie Sie sich am Ende untereinander auseinandersetzen ist die Sache aller Erben.
Vielen Dank ür diese Antwort. Wann verjährt das denn mein Anrecht auf dieses Erbe?
Woher bekomme ich die Bestätigung über dieses Erbe. Ja, ich bin Alleinerbin meines Ehemannes.
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ZitatIch nehme an, dass ich somit seinen Erbteil des Hauses nun von ihm geerbt habe. :
Das ist korrekt.
Zitat:Zudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen und hat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben.
Einfach so? Und was macht man, wenn die Schwester später davon nichts mehr wissen will?
Zitat:Ich möchte die Schwiegermutter jetzt nicht um eine Auszahlung bitten, weiß aber nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich werde so lange die Schwiegermuter noch lebt keinerlei Anspüche erheben![7QUOTE]
Du musst gar nichts machen.
Zitat:Kann mein Anspruch auf den Erbteil verjähren?
30 Jahre.
Zitat:Sollte ich die 25000 Euro zurück verlangen? Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat.
Ich fürchte, dass die Schester nicht gewillt ist, dir das Geld zurückzugeben.
Zitat:Woher bekomme ich die Bestätigung über dieses Erbe.
Gar nicht. Der Erbteil gehört "automatisch" zum Nachlass deines Ehemannes.
-- Editiert von cruncc1 am 06.07.2020 21:38
Vielen lieben Dank
Zitat:Zitat:Kann mein Anspruch auf den Erbteil verjähren?
30 Jahre
Bezüglich des Hauses gibt es gar keine Verjährung, da es niemanden gibt, der die Einrede der Verjährung geltend machen könnte.
ZitatIch nehme an, dass ich somit seinen Erbteil des Hauses nun von ihm geerbt habe. :
ZitatIch möchte die Schwiegermutter jetzt nicht um eine Auszahlung bitten, weiß aber nicht, wie ich mich verhalten soll. :
Also ich würde zumindest über die Berichtigung des Grundbuches nachdenken.
ZitatZudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen :
Es gibt nebem dem Elternhaus auch noch eine Wohnung?
Zitathat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben. :
Und wie? Was ist mit den anderen beiden Geschwistern?
gruß charly
Hallo,
das Haus hat 3 Wohnungen. 3 Geschwister zahlen die Schwester aus . Das ist bereits jetzt schon erfolgt.
Meine Kinder erben nun die Wohnung, wenn alles gut geht und überschreiben sie mir. Ich muss allerdings viel Steuern dann zahlen, nur eben über den bereits geerbten Teil und die bereits bezahlten 25000 Euro nicht.
Zitatdas Haus hat 3 Wohnungen. 3 Geschwister zahlen die Schwester aus . Das ist bereits jetzt schon erfolgt. :
ZitatEs wurde bis dato nichts geregelt :
ZitatMein Mann und ich haben ein Berliner Testament aufgesetzt. :
ZitatMeine Kinder erben nun die Wohnung, :
ZitatSollte ich die 25000 Euro zurück verlangen? Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat. :
Sei mir nicht böse, aber ich glaube es wäre sinnvoll für dich wenn du dir in der Sache Hilfe holst.
gruß charly
Zitatdas Haus hat 3 Wohnungen. 3 Geschwister zahlen die Schwester aus . Das ist bereits jetzt schon erfolgt. :
Nein, das ist sicher nicht erfolgt.
Wenn das Haus nicht in "Eigentumswohnungen" (Aufteilungsplan, notarielle Teilungserklärung) aufgeteilt wurde, kann man keine einzelne Wohnung übertragen. Zudem bedarf die Übertragung der notariellen Beurkundung. Die Schwester hat also Geld für nix erhalten.
Zitat:Zudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen und hat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben.
Wenn es dazu keinen notariellen Vertrag gibt, dann ist keine wirksame Vereinbarung vorhanden. Dann kannst Du nurhoffen, dass sich die Schwester moralisch verpflichtet fühlt, sich an die Vereinbarung zu halten.
Zitat:Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat.
Was willst Du damit sagen? Dein Mann hat der Schwester die 25.000€ ohne irgendeine Vereinbarung gegeben?
ZitatDann kannst Du nurhoffen, dass sich die Schwester moralisch verpflichtet fühlt, sich an die Vereinbarung zu halten. :
Ob sich die Schwester moralisch dazu verpflichtet fühlt ist eigentlich egal, denn ohne das alle Erben zustimmen, bekommt keiner von ihnen irgendeine Wohnung.
Ich bleib dabei: Hol dir vor Ort Hilfe von jemanden der sich mit dem Thema auskennt.
Hallo an alle und erst einmal vielen Dank für eure Hilfe,
die Hausaufteilung mit einem Architekten wird im Moment gemacht. So langsam tut sich etwas.
Ja, das Geld bekam die Schwester einfach so und in blindem Vertrauen. Die Familie ist sich einig, wer was bekommen soll. Die haben alles mündlich vereinbart. Nun lebt mein Mann aber nicht mehr und ich weiß nicht, ob mir alle auch so wohlgesonnen sind wie dem Bruder.
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