Ehemann verstorben/ sein Erbe

6. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
go551075-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehemann verstorben/ sein Erbe

Hallo,

der Vater meines Ehemannes ist vor ca. 1 Jahr verstorben. Da seine Mutter kein Testament hatte, erbte er zu diesem Zeitpunkt inen gewissen Prozentteil des Elternhauses.
Es wurde bis dato nichts geregelt und die 4 kKinder hatten mündlich besprochen der Mutter das ganze Erbe zu lassen. Ein Erbverzicht wurde nicht unterzeichnet.
Nun ist mein Ehemann vorzeitig verstorben. Die Mutter lebt noch. Mein Mann und ich haben ein Berliner Testament aufgesetzt.
Ich nehme an, dass ich somit seinen Erbteil des Hauses nun von ihm geerbt habe.
Zudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen und hat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben.
Ich möchte die Schwiegermutter jetzt nicht um eine Auszahlung bitten, weiß aber nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich werde so lange die Schwiegermuter noch lebt keinerlei Anspüche erheben!
Kann mein Anspruch auf den Erbteil verjähren? Sollte ich die 25000 Euro zurück verlangen? Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat.

Ich bedanke mich ganz herzlich für die Beantwortung meiner Fragen.
Liebe Grüße von Angi

-- Editiert von go551075-7 am 06.07.2020 12:25

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AR0710
Status:
Schüler
(411 Beiträge, 88x hilfreich)

Ihr Mann ist neben seiner Mutter und den Geschwistern zur Erbschaft nach dem Vater berufen. Ich nehme an, dass Sie die Alleinerbin nach Ihrem Mann sind. Sie haben ein Antragsrecht bzgl. eines Erbscheines nach dem Vater Ihrers Mannes. Wie Sie sich am Ende untereinander auseinandersetzen ist die Sache aller Erben.

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#2
 Von 
go551075-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank ür diese Antwort. Wann verjährt das denn mein Anrecht auf dieses Erbe?
Woher bekomme ich die Bestätigung über dieses Erbe. Ja, ich bin Alleinerbin meines Ehemannes.

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von go551075-7):
Ich nehme an, dass ich somit seinen Erbteil des Hauses nun von ihm geerbt habe.

Das ist korrekt.
Zitat:
Zudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen und hat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben.

Einfach so? :schock: Und was macht man, wenn die Schwester später davon nichts mehr wissen will?
Zitat:
Ich möchte die Schwiegermutter jetzt nicht um eine Auszahlung bitten, weiß aber nicht, wie ich mich verhalten soll. Ich werde so lange die Schwiegermuter noch lebt keinerlei Anspüche erheben![7QUOTE]
Du musst gar nichts machen.
Zitat:
Kann mein Anspruch auf den Erbteil verjähren?

30 Jahre.
Zitat:
Sollte ich die 25000 Euro zurück verlangen? Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat.

Ich fürchte, dass die Schester nicht gewillt ist, dir das Geld zurückzugeben.
Zitat:
Woher bekomme ich die Bestätigung über dieses Erbe.

Gar nicht. Der Erbteil gehört "automatisch" zum Nachlass deines Ehemannes.

-- Editiert von cruncc1 am 06.07.2020 21:38

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#4
 Von 
go551075-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben Dank :wipp:

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#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Zitat:
Kann mein Anspruch auf den Erbteil verjähren?


30 Jahre


Bezüglich des Hauses gibt es gar keine Verjährung, da es niemanden gibt, der die Einrede der Verjährung geltend machen könnte.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go551075-7):
Ich nehme an, dass ich somit seinen Erbteil des Hauses nun von ihm geerbt habe.


Zitat (von go551075-7):
Ich möchte die Schwiegermutter jetzt nicht um eine Auszahlung bitten, weiß aber nicht, wie ich mich verhalten soll.


Also ich würde zumindest über die Berichtigung des Grundbuches nachdenken.


Zitat (von go551075-7):
Zudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen


Es gibt nebem dem Elternhaus auch noch eine Wohnung?


Zitat (von go551075-7):
hat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben.


Und wie? Was ist mit den anderen beiden Geschwistern?


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
go551075-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

das Haus hat 3 Wohnungen. 3 Geschwister zahlen die Schwester aus . Das ist bereits jetzt schon erfolgt.
Meine Kinder erben nun die Wohnung, wenn alles gut geht und überschreiben sie mir. Ich muss allerdings viel Steuern dann zahlen, nur eben über den bereits geerbten Teil und die bereits bezahlten 25000 Euro nicht.

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#8
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von go551075-7):
das Haus hat 3 Wohnungen. 3 Geschwister zahlen die Schwester aus . Das ist bereits jetzt schon erfolgt.


Zitat (von go551075-7):
Es wurde bis dato nichts geregelt




Zitat (von go551075-7):
Mein Mann und ich haben ein Berliner Testament aufgesetzt.

Zitat (von go551075-7):
Meine Kinder erben nun die Wohnung,


Zitat (von go551075-7):
Sollte ich die 25000 Euro zurück verlangen? Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat.



Sei mir nicht böse, aber ich glaube es wäre sinnvoll für dich wenn du dir in der Sache Hilfe holst.


gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8054 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat (von go551075-7):
das Haus hat 3 Wohnungen. 3 Geschwister zahlen die Schwester aus . Das ist bereits jetzt schon erfolgt.

Nein, das ist sicher nicht erfolgt. :augenroll:

Wenn das Haus nicht in "Eigentumswohnungen" (Aufteilungsplan, notarielle Teilungserklärung) aufgeteilt wurde, kann man keine einzelne Wohnung übertragen. Zudem bedarf die Übertragung der notariellen Beurkundung. Die Schwester hat also Geld für nix erhalten.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16840x hilfreich)

Zitat:
Zudem sollte mein Ehemann später die Wohnung bekommen und hat seiner Schwester hierfür schon 25000 Euro gegeben.


Wenn es dazu keinen notariellen Vertrag gibt, dann ist keine wirksame Vereinbarung vorhanden. Dann kannst Du nurhoffen, dass sich die Schwester moralisch verpflichtet fühlt, sich an die Vereinbarung zu halten.

Zitat:
Die Schwester ist nicht bereit mir auszuweisen für was sie das Geld erhalten hat.


Was willst Du damit sagen? Dein Mann hat der Schwester die 25.000€ ohne irgendeine Vereinbarung gegeben?

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 893x hilfreich)

Zitat (von hh):
Dann kannst Du nurhoffen, dass sich die Schwester moralisch verpflichtet fühlt, sich an die Vereinbarung zu halten.


Ob sich die Schwester moralisch dazu verpflichtet fühlt ist eigentlich egal, denn ohne das alle Erben zustimmen, bekommt keiner von ihnen irgendeine Wohnung.

Ich bleib dabei: Hol dir vor Ort Hilfe von jemanden der sich mit dem Thema auskennt.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
go551075-7
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo an alle und erst einmal vielen Dank für eure Hilfe,

die Hausaufteilung mit einem Architekten wird im Moment gemacht. So langsam tut sich etwas.
Ja, das Geld bekam die Schwester einfach so und in blindem Vertrauen. Die Familie ist sich einig, wer was bekommen soll. Die haben alles mündlich vereinbart. Nun lebt mein Mann aber nicht mehr und ich weiß nicht, ob mir alle auch so wohlgesonnen sind wie dem Bruder.


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