Ehepartner verstorben - Erbverzicht zugunsten Ehepartner - Erbschein ?

6. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
LeGothique
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehepartner verstorben - Erbverzicht zugunsten Ehepartner - Erbschein ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Vater ist letztes Jahr im August verstorben. Er hat kein Testament hinterlassen! Grundsätzlich geht es um Haus und Grundstück. Meine Mutter ist im Grundbuch mit eingetragen. Jetzt die Frage:

Gehe ich richtig in der Annahme, dass "automatisch" zu 50% meine Mutter und die restlichen 50% meine Schwester, mein Halbbruder und ich das Grundstück/Haus erben?

Da ich keine direkten Einträge zu solch einem Fall finde, habe ich mich an dieses tolle Forum gewandt.

Da wir als Kinder auf das Erbe verzichten wollen zugunsten des Ehepartners, also meiner Mutter, muss man denn trotzdem vorher einen Erbschein beantragen? Was müssen wir tun?

Vielen Dank für Ihre/Eure Auskunft.

mit freundlichen Grüßen

Daniel S.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von LeGothique):
Gehe ich richtig in der Annahme, dass "automatisch" zu 50% meine Mutter und die restlichen 50% meine Schwester, mein Halbbruder und ich das Grundstück/Haus erben?


Ja, wenn Dein Halbbruder auch leibliches Kind Deines Vaters ist.

Zitat (von LeGothique):
Da wir als Kinder auf das Erbe verzichten wollen zugunsten des Ehepartners, also meiner Mutter, muss man denn trotzdem vorher einen Erbschein beantragen?


Ja, es muss ein Erbschein beantragt werden. Damit sollte man auch nicht so lange warten, da das Umschreiben auf die Erben nur in den ersten zwei Jahren kostenlos ist.

Von einem Verzicht auf das Erbe zugunsten der Mutter würde ich übrigens abraten. Man kann der Mutter mitteilen, dass sie weiterhin das Haus gedanklich wie ihr eigenes behandeln kann und das dann auch so handhaben.

Man muss beachten, dass der "Verzicht" auf das Erbe als Schenkung der Kinder an die Muter gilt und dabei lediglich 20.000€ steuerfrei je Kind verschebkt werden können. Je nach Wert des Hauses kann dabei also Schenkungssteuer anfallen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LeGothique
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
a, es muss ein Erbschein beantragt werden. Damit sollte man auch nicht so lange warten, da das Umschreiben auf die Erben nur in den ersten zwei Jahren kostenlos ist.

Von einem Verzicht auf das Erbe zugunsten der Mutter würde ich übrigens abraten. Man kann der Mutter mitteilen, dass sie weiterhin das Haus gedanklich wie ihr eigenes behandeln kann und das dann auch so handhaben.

Man muss beachten, dass der "Verzicht" auf das Erbe als Schenkung der Kinder an die Muter gilt und dabei lediglich 20.000€ steuerfrei je Kind verschebkt werden können. Je nach Wert des Hauses kann dabei also Schenkungssteuer anfallen.


Vielen Dank, erst ein mal für die freundliche Auskunft. Das hilft in jedem Fall weiter.

Mal angenommen, wir als Kinder und mein Halbbruder "verzichten" doch auf das Erbe, wie verändert sich das Gewicht des Erbes? Würde meine Mutter dann alles zu 100% bekommen? Ich gehe wohl recht der Annahme, wenn man den Erbverzicht wählt, hat man im Nachhinein absolut keinen Anspruch mehr auf irgendetwas, wenn alles der Mutter zugesprochen wird. Kann sie denn später quasi dann ein neues Testament eröffnen und z.B. alles der Tochter "vererben" ? Da ich ja vorher "verzichtet" habe, würde ich dementsprechend ja auch nichts mehr bekommen richtig ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von LeGothique):
Mal angenommen, wir als Kinder und mein Halbbruder "verzichten" doch auf das Erbe, wie verändert sich das Gewicht des Erbes?

Gar nicht.

Einen "Verzicht" (=Erbausschlagung) kann man nur innerhalb von 6 Wochen erklären. Da das Erbe nicht ausgeschlagen wurde, "gilt" die gesetzliche Erbfolge. Ihr seid Erben geworden, daran kann man nichts mehr ändern.

Man könnte/müsste der Mutter mit einem notariellen Vertrag den Erbteil übertragen. Das macht allerding keinen Sinn, da Schenkungssteuer anfällt. Die Mutter hat nur einen Freibetrag von EUR 20.000. Darauf hatte hh bereits hingewiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat (von LeGothique):
Mal angenommen, wir als Kinder und mein Halbbruder "verzichten" doch auf das Erbe,


Zunächst einmal versteht man unter Erbverzicht einen vertraglichen Verzicht auf das Erbe zu Lebzeiten des Erblassers.

Nach dem Tod des Erblassers kann man das Erbe ausschlagen, aber nicht darauf verzichten.

Zitat (von LeGothique):
Würde meine Mutter dann alles zu 100% bekommen?


Nein, nach einer Erbausschlagung durch alle Kinder erbt Deine Mutter nur 75%. Außerdem ist es für eine Erbausschlagung schon zu spät, da die Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen nach dem Tod des Vater hätte erfolgen müssen. Die Kinder haben das Erbe daher längst angenommen und können nicht mehr ausschlagen.

Es bleibt also nur noch die Möglichkeit, das die Kinder ihre Erbteile der Mutter schenken. Wenn die Erbteile jedoch einen Wert von mehr als 20.000€ haben, dann fällt dafür Schenkungssteuer an.

Zitat (von LeGothique):
Kann sie denn später quasi dann ein neues Testament eröffnen und z.B. alles der Tochter "vererben" ?


Ja

Zitat (von LeGothique):
Da ich ja vorher "verzichtet" habe, würde ich dementsprechend ja auch nichts mehr bekommen richtig ?


Den leiblichen Kindern der Mutter steht mindestens der Pflichtteil zu, also die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Der Halbbruder könnte daher leer ausgehen.

1x Hilfreiche Antwort

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