Ehepartner verstorben. Sind die noch lebenden Eltern erbberechtigt ?

23. Juni 2021 Thema abonnieren
 Von 
Tarlyn
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehepartner verstorben. Sind die noch lebenden Eltern erbberechtigt ?

Guten Abend,

wir haben aktuell den Fall, dass Postoperativ die Ehefrau eines sehr guten Grundschulfreundes überraschend verstorben ist. Die Finanzielle Situation ist hier jetzt leider ein wenig verworren und ich würde gern versuchen ihm hier, zumindest im Bereich Erbfolge, ein wenig Licht ins dunkel zu bringen. Habe aber in meiner Recherche irgendwie wiedersprüchliche Angaben gefunden. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.

Also der Fall an sich stellt sich wie folgt dar :

Ehemann arbeitssuchend
Ehefrau verstorben, stand in einer festen Beschäftigung

Es sind keine Gelder durch Ämter im Rahmen der Sozialhilfe oder ähnliches gezahlt worden, da der Lebensunterhalt durch das Einkommen der Ehefrau bestritten wurde.

Es existieren keine Kinder.

Es existiert kein Testatment.

Die Eltern der Verstorbenen leben beide noch.

Sind die Eltern der Verstorbenen ebenfalls erbberechtigt und wenn ja zu welchen Teilen.


P.S. Gibt es eine Möglichkeit den Erhalt eines Erbscheins zu beschleunigen, aktuell wurde dem Hinterbliebenen ein Zeitraum von 4 - 6 Monaten vorhergesagt, was einige Behördengänge/Versicherungsdinge und ähnliches wahnsinnig in die Länge zu ziehen scheint.

Ich danke euch.

-- Editiert von Tarlyn am 23.06.2021 19:59

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Tarlyn):
wiSind die Eltern der Verstorbenen ebenfalls erbberechtigt und wenn ja zu welchen Teilen.

Wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erben die Ehefrau 3/4 und die Eltern 1/4.
Zitat:
Gibt es eine Möglichkeit den Erhalt eines Erbscheins zu beschleunigen, aktuell wurde dem Hinterbliebenen ein Zeitraum von 4 - 6 Monaten vorhergesagt, was einige Behördengänge/Versicherungsdinge und ähnliches wahnsinnig in die Länge zu ziehen scheint.

Nein.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tarlyn
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke dir für die Rückmeldung !

Es existierte kein Ehevertrag oder andere ähnliche Vereinbarungen. Wenn ich es richtig verstehe, dann tritt ohne einen entsprechenden Vertrag mit Eheschließung die Zugewinngemeinschaft ein ja ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8020 Beiträge, 4498x hilfreich)

Zitat (von Tarlyn):
Es existierte kein Ehevertrag oder andere ähnliche Vereinbarungen. Wenn ich es richtig verstehe, dann tritt ohne einen entsprechenden Vertrag mit Eheschließung die Zugewinngemeinschaft ein ja ?

Ja.

1x Hilfreiche Antwort

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