Guten Abend,
wir haben aktuell den Fall, dass Postoperativ die Ehefrau eines sehr guten Grundschulfreundes überraschend verstorben ist. Die Finanzielle Situation ist hier jetzt leider ein wenig verworren und ich würde gern versuchen ihm hier, zumindest im Bereich Erbfolge, ein wenig Licht ins dunkel zu bringen. Habe aber in meiner Recherche irgendwie wiedersprüchliche Angaben gefunden. Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Also der Fall an sich stellt sich wie folgt dar :
Ehemann arbeitssuchend
Ehefrau verstorben, stand in einer festen Beschäftigung
Es sind keine Gelder durch Ämter im Rahmen der Sozialhilfe oder ähnliches gezahlt worden, da der Lebensunterhalt durch das Einkommen der Ehefrau bestritten wurde.
Es existieren keine Kinder.
Es existiert kein Testatment.
Die Eltern der Verstorbenen leben beide noch.
Sind die Eltern der Verstorbenen ebenfalls erbberechtigt und wenn ja zu welchen Teilen.
P.S. Gibt es eine Möglichkeit den Erhalt eines Erbscheins zu beschleunigen, aktuell wurde dem Hinterbliebenen ein Zeitraum von 4 - 6 Monaten vorhergesagt, was einige Behördengänge/Versicherungsdinge und ähnliches wahnsinnig in die Länge zu ziehen scheint.
Ich danke euch.
-- Editiert von Tarlyn am 23.06.2021 19:59
Ehepartner verstorben. Sind die noch lebenden Eltern erbberechtigt ?
23. Juni 2021
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Frage vom 23. Juni 2021 | 19:58
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Ehepartner verstorben. Sind die noch lebenden Eltern erbberechtigt ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 23. Juni 2021 | 20:49
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatwiSind die Eltern der Verstorbenen ebenfalls erbberechtigt und wenn ja zu welchen Teilen. :
Wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, erben die Ehefrau 3/4 und die Eltern 1/4.
Zitat:Gibt es eine Möglichkeit den Erhalt eines Erbscheins zu beschleunigen, aktuell wurde dem Hinterbliebenen ein Zeitraum von 4 - 6 Monaten vorhergesagt, was einige Behördengänge/Versicherungsdinge und ähnliches wahnsinnig in die Länge zu ziehen scheint.
Nein.
#2
Antwort vom 23. Juni 2021 | 21:12
Von
Status: Beginner (50 Beiträge, 1x hilfreich)
Danke dir für die Rückmeldung !
Es existierte kein Ehevertrag oder andere ähnliche Vereinbarungen. Wenn ich es richtig verstehe, dann tritt ohne einen entsprechenden Vertrag mit Eheschließung die Zugewinngemeinschaft ein ja ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 23. Juni 2021 | 21:15
Von
Status: Richter (8020 Beiträge, 4498x hilfreich)
ZitatEs existierte kein Ehevertrag oder andere ähnliche Vereinbarungen. Wenn ich es richtig verstehe, dann tritt ohne einen entsprechenden Vertrag mit Eheschließung die Zugewinngemeinschaft ein ja ? :
Ja.
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