Ehevertrag - Anspruch der Witwe nach Tod = Gütertrennung

17. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
oro123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)
Ehevertrag - Anspruch der Witwe nach Tod = Gütertrennung

Guten Tag

Fall-Beispiel:
Zwei Ehepartner heiraten Anfang 1970. Güterstand: gesetzlich/ = Gütergemeinschaft.
Ein Jahr später wird zwischen den beiden Ehepartnern ein Ehevertrag vereinbart ( per Notar )
Es werden 2 Kinder geboren. Ehepartner verstirbt nach fast 40-jähriger Ehe.

Lt. Amtsgericht/ Nachlassgericht wird das Erbe zu je ein 1/3-tel aufgeteilt. In dem Ehevertrag
steht eine Klausel/Individualvereinbarung, dass die Witwe nicht 50% noch zusätzlich zum Erbe
erhält. Bisherig keine Probleme, da genug Erbmasse vorhanden.

Zusatzfrage: Laut Ehevertrag steht; Zitat: " als Reinwert unseres derzeitigen gemeinsamen
Vermögens geben wir den Betrag von ca. 80.000 - 100.000 DM ( analog 40.000 - 50.000 € )
an.
Ein Gemeinschaftskonto mit ca. 12.000 € angespart, wird vor Erbscheinantrag, zu 50% an die
Witwe in Bar ausbezahlt ( so die Vereinbarung der Miterben ) = 6.000 €, da Gemeinschaftskonto,
welches von beiden Parteien angespart wurde.
Nebenher bestehen noch 2 Sparkonten, welche auf den Namen des Verstorbenen geführt wurden.

Frage:
Beide Ehepartner haben ein Haus gebaut und gemeinschaftlich Gelder in den Hausbau investiert.
Über mehrere Jahre, für Ausbau, Renovierung, Instandhaltung, Rücklagen.

Wie verhält sich der Rechtsanspruch für die Witwe, bezogen auf die Zusatzklausel, mit dem
gemeinsamen Vermögen = 40 - 50 T€.
Hat die Witwe ein Recht, wertmässig davon einen Teil für sich beanspruchen zu können, da diese
wertmässig den halben Wert mit in die Ehe gebracht hatte und dieses per Notarvertrag dokumentiert
wurde?
Oder hat die Witwe nur einen Anspruch, wertemässig anteilig, lt. Erbschein = 1/3-tel von der Immobilie
+ Grundstück, unabhängig von der Indvidualvereinbarung im Ehevertrag?

es gibt zu dieser Sache zwei Aussagen. Die eine Partei ist der Meinung, dass nur 1/3-tel vom Gesamt-
Wert angerechnet wird.
Die andere Partei der Meinung, dass ein zusätzlicher Anspruch vom gemeinschaftlich eingebrachten Geld,
der Witwe noch zusteht, zb. 40.000 € ( - Minus 6.000 € = Gemeinschaftssparkonto ) = 34.000 € = Rest.
-
Wenn ja, auf welcher Gesetzeslage basiert die Argumentation? Grundsetzlich stellt sich die Frage, ob die
Witwe einen Anspruch auf das gemeinsame Vermögen, lt. Ehevertrag letztendlich hat.

gibt es diesbezügl. Parallelfälle, mit Quellenangaben aus Rechtstiteln?

Bedanke mich. Grüsse

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8056 Beiträge, 4512x hilfreich)

Zitat:
Güterstand: gesetzlich/ = Gütergemeinschaft.

Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft.
Zitat:
Ein Jahr später wird zwischen den beiden Ehepartnern ein Ehevertrag vereinbart ( per Notar )

Wurde der Güterstand geändert?
Zitat:
Lt. Amtsgericht/ Nachlassgericht wird das Erbe zu je ein 1/3-tel aufgeteilt.

Gibt es ein Testament bzw. gibt es im Ehevertrag noch erbvertragliche Verfügungen?
Zitat:
Zusatzfrage: Laut Ehevertrag steht; Zitat: " als Reinwert unseres derzeitigen gemeinsamen
Vermögens geben wir den Betrag von ca. 80.000 - 100.000 DM ( analog 40.000 - 50.000 € )

Diese Angabe dient lediglich der Kostenberechnung des Ehevertrages.


5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

1/3 !!!

Der Reinwert kann richtig od. falsch gewesen sein. Eine typische Formulierung, damit der Notar seine Kosten berechnen kann.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
oro123
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 3x hilfreich)

Besten Dank für Aufklärung.
Notarkostenberechnung. prima, dann weiss man Bescheid

1x Hilfreiche Antwort

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