Ehevertrag und wohnrecht

26. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
Dankbar123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ehevertrag und wohnrecht

Schönen guten Tag,

folgendes:
Meine Oma hat vor ca. 25 Jahren meinen kürzlich verstorbenen Stiefopa geheiratet. Damals hatte sie einen Ehevertrag unterschrieben, in dem Sie auf alle Haushaltsgüter und ihren Pflichtanteil verzichtet. Lediglich das Wohnrecht in einem 10m2 Zimmer in dem Haus ihres verstorbenen Mannes bleibt ihr.
Sie will in dem Haus wohnen bleiben, die 2 Erben, Kinder aus erster Ehe ihres Mannes aber wollen das Haus so schnell wie möglich verkaufen und haben eine Frist zum Auszug gesetzt, behaupten ein Seniorenheim wäre das Beste für sie.
Sie versuchen nun auch auf offiziellem Weg über das Sozialamt meiner Oma nachzuweisen, dass Sie dement ist und nicht alleine Wohnen kann/darf, womit ihr Wohnrecht in dem Zimmer vermutlich entfallen würde. Sie befindet sich mittlerweile in der Pflegestufe 3 und hat einem Familienangehörigen die Versorgungsvollmacht übertragen.
Zwischenfrage 1: Ist es wirklich möglich, dass man als Fremder einfach auf ein Amt geht und jemandem unterstellt, er/sie sei geistig Verwirrt und die Person muss sich dann einem "Test" unterziehen? Das Sozialamt bittet nämlich nun nach Anfrage der Erben um einen Termin mit meiner Oma. Dieser setzt sie stark unter Druck und Existenzangst.

Der Verstorbene hatte ein gemeinschaftliches Konto mit meiner Oma, auf das sie für Einkäufe aller Art zugriff hatte. Zum Todeszeitpunkt lagen auf dem Konto ca. 20000 Euro, die laut verstorbenen (leider nur mündlich) für die laufenden Kosten des Hauses vorgesehen waren. Auch der Sohn des verstorbenen hatte Zugriff auf das Konto, bis meine Oma ihm vor kurzem diese Vollmacht auf der Bank entzog (der Bankberater riet ihr dazu, da es bisher keinen gültigen Erbschein gibt).
Zwischenfrage 2: Wem steht das Geld auf diesem Konto zu? und war es rechtlich in Ordnung von meiner Oma ihm die Vollmacht auf das Konto zu entziehen?

Da es noch keinen Erbschein gibt, gehört das Haus noch nicht den baldigen Erben. (Wem gehört es denn momentan eigentlich?)
Trotzdem gibt es laufende Kosten wie Strom und Wasser. Die Erben baten nun meine Oma die Strom und Wasserverträge auf sich umschreiben zu lassen, angeblich bis der Erbschein ausgestellt ist.
Zwischenfrage 3: Falls meine Oma vorerst in ihrem Zimmer leben bleibt und die baldigen neuen Hausbesitzer das restliche Haus vermieten würden, gäbe es dann das Risiko, dass meine Oma weiterhin für das gesamte Haus Strom und Wasser zahlen müsste?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Sie will in dem Haus wohnen bleiben, die 2 Erben, Kinder aus erster Ehe ihres Mannes aber wollen das Haus so schnell wie möglich verkaufen und haben eine Frist zum Auszug gesetzt, behaupten ein Seniorenheim wäre das Beste für sie.

Wenn die Oma das Wohnrecht hat, kann ihr keine Frist zum Auszug gesetzt werden. Es dürte ziemlich schwierig sein, einen Käufer zu finden, der das Haus mit dem Wohnrecht kauft. Wenn die Oma der Löschung des Wohnrechts zustimmt, müssen die Erben ihr eine Enschädigung zahlen.
Zitat:
Ist es wirklich möglich, dass man als Fremder einfach auf ein Amt geht und jemandem unterstellt, er/sie sei geistig Verwirrt und die Person muss sich dann einem "Test" unterziehen?

Ja, jeder (auch z.B. ein Nachbar) kann eine Betreuung anregen.
Zitat:
Wem steht das Geld auf diesem Konto zu?

Der Oma steht die Hälfte zu.
Zitat:
und war es rechtlich in Ordnung von meiner Oma ihm die Vollmacht auf das Konto zu entziehen?

Der Kontoinhaber kann dem Bevollmächtigten jederzeit die Vollmacht entziehen.
Zitat:
Da es noch keinen Erbschein gibt, gehört das Haus noch nicht den baldigen Erben. (Wem gehört es denn momentan eigentlich?)

Ein Erbschein ist lediglich eine Art "Ausweis" zum Nachweis der Erbschaft. Die Erben sind mit dem Tod Erben geworden.
Zitat:
Falls meine Oma vorerst in ihrem Zimmer leben bleibt und die baldigen neuen Hausbesitzer das restliche Haus vermieten würden, gäbe es dann das Risiko, dass meine Oma weiterhin für das gesamte Haus Strom und Wasser zahlen müsste?

Die Oma muss für das zahlen, was vereinbart wurde. Im übrigen sind die Erben bereits die Hausbesitzer.

-- Editiert von cruncc1 am 26.05.2018 22:02

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#2
 Von 
Verflxt
Status:
Beginner
(93 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von Dankbar123):
Damals hatte sie einen Ehevertrag unterschrieben, in dem Sie auf alle Haushaltsgüter und ihren Pflichtanteil verzichtet. Lediglich das Wohnrecht in einem 10m2 Zimmer in dem Haus ihres verstorbenen Mannes bleibt ihr.


Gibt es denn ein Testament indem sie enterbt wurde?

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#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

@cruncc1: Hausbesitzerin ist laut Sachverhalt im Moment wohl die Oma. Frage ist eher, wer Eigentümer ist - und dazu wäre der genaue Inhalt des Testamentes sowie ggf. des Ehevertrages nötig.
Erste Frage wäre doch: gibt es denn überhaupt ein Testament? Wenn nicht, dann wird Frage 3 plötzlich äußerst bedeutsam: auf was genau hat die Oma im Ehevertrag verzichtet?
Wenn sie nämlich nur auf den Pflichtteilsanspruch verzichtet hat, dann ist sie gesetzliche Erbin: der Ehemann hätte das Recht gehabt, sie zu enterben. Ohne Testament hat er davon halt keinen Gebrauch gemacht.
Nur wenn sie einen Erbverzicht unterzeichnet hat, ist sie raus aus der Erbengemeinschaft - odet wenn es ein Testament gibt welches sie enterbt.
Es kommt also sehr auf den Wortlaut an!

Das Haus gehört jetzt dem Erben des Verstorbenen. Das ist zurzeit, da mindestens wohl noch kein Testament eröffnet ist, eine Erbengemeinschaft aus den gesetzlichen Erben. Je nach Ehevertrag gehört die Oma dazu - entweder gar nicht oder zu einem Viertel oder zur Hälfte, wieder abhängig vom Ehevertrag.

Übrigens: wenn tatsächlich ein Erbverzicht vorliegt, ansonsten aber der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (also keine Gütertrennung im Ehevertrag), dann hätte die Oma immerhin noch den Anspruch auf Zugewinnausgleich gegenüber den Erben. Das Haus dürfte in den vergangenen 25 Jahren ja durchaus an Wert gewonnen haben, davon steht ihr bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte zu!


-- Editiert von quiddje am 27.05.2018 11:12

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

@quiddje:
Du hast Recht, ich bin davon ausgegangen, dass die Kinder Erben sind - und das ist nicht unbedingt der Fall. :augenroll:

-- Editiert von cruncc1 am 27.05.2018 17:33

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#5
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

Und auch die Frage, ob der Ehevertrag überhaupt gültig ist. Mittlerweile wurden fast alle Eheverträge anulliert, da nicht rechtskräftig - die alten Verträge.

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#6
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8047 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Mittlerweile wurden fast alle Eheverträge anulliert, da nicht rechtskräftig - die alten Verträge.

Diese Aussage halte ich für sehr gewagt.

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#7
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Ein Erb- und Pflichtteilsverzicht muss aber NOTARIELL erfolgen; diese Anforderung gibt es an einen normalen Ehevertrag nicht. Insofern ist der Fall durchaus spannend:

1. Was GENAU steht in dem Ehevertrag drin
2. Wurde dieser notariell beglaubigt?
3. Gibt es ein Testament?

Unter Umständen gehört Oma nämlich einfach ein großer Teil vom Haus. Halte ich bei der Eile und dem Druck der Stiefkinder nicht für völlig abwegig...

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zitat:
diese Anforderung gibt es an einen normalen Ehevertrag nicht.


Auch ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.

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#9
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Zitat (von hh):
Auch ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden.


Oha. Stimmt wohl - und wieder was gelernt. :)

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