Eigenes Haus nicht nutzen?

27. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kumaro
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenes Haus nicht nutzen?

Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu einer für mich unverständlichen Rechtslage und ich hoffe ihr könnt mich da etwas aufklären.

Grundlage:
Also sagen wir Person A bekomt von Person B ein Haus mit Grundstück geschenkt.
Person A und B vereinbahren das Nutzungsrecht für Person B für den Rest ihres Lebens.
Person A zahlt eine gewissen Schenkungssteuer und besitzt dann also das Haus samt Grundstück.
Jetzt kommt Person C (eigentlicher Erbe von B) dazu und überredet B zu einer Aussage das Person A ihr Angst macht weil er sie bedroht (was nicht der fall ist!)
Dann wird durch Einsweiligeverfügung (oder ähnliches, nicht genau bekannt) Person A verboten sich Person B zu nähern und somit sein Grundstück zu betreten.
Jetzt verlangt Person B von A alle seine Sachen zu holen und auch alle Plfanzen aus dem vorhandenen Garten rauszuholen und mit zu nehmen.
Person A muss also sämtliche Arbeit im Garten "vernichten" und alle seine Sachen vom Grundstück holen, obwohl es SEIN eigenes Grundstück ist!

Wie sieht dazu die Rechtslage aus? Heißt Nutzungsrecht = Bestimmungsrecht (B darf bestimmen was auf dem Grundstück passiert oder darf B es nur nutzen so wie A das Grundstück herrichtet)?
Ist A dazu verpflichtet SEIN eigenes Grundstück zu meiden und sich mit samt Sachen und Gartenpflanzen vom Grundstück zu entfernen so lange Person B lebt?

Das kann doch nicht sein das Person A gar keine Rechte dies bezüglich hat da es sich ja immer hin um SEIN Grundstück handelt!
Wie könnte Person A vorgehen um sein Grundstück nutzen zu dürfen?!

Ich hoffe mir kann da mal einer von euch die Rechtslage erläutern.

mit freundlichen Grüßen
Kumaro

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Diese Frage ist doppelt gestellt (siehe Bauen, Grundstücke, WEG) und hat auch nichts mit Erbrecht zu tun.

0x Hilfreiche Antwort

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