Guten Tag, ich habe mal eine Frage zu einer für mich unverständlichen Rechtslage und ich hoffe ihr könnt mich da etwas aufklären.
Grundlage:
Also sagen wir Person A bekomt von Person B ein Haus mit Grundstück geschenkt.
Person A und B vereinbahren das Nutzungsrecht für Person B für den Rest ihres Lebens.
Person A zahlt eine gewissen Schenkungssteuer und besitzt dann also das Haus samt Grundstück.
Jetzt kommt Person C (eigentlicher Erbe von B) dazu und überredet B zu einer Aussage das Person A ihr Angst macht weil er sie bedroht (was nicht der fall ist!)
Dann wird durch Einsweiligeverfügung (oder ähnliches, nicht genau bekannt) Person A verboten sich Person B zu nähern und somit sein Grundstück zu betreten.
Jetzt verlangt Person B von A alle seine Sachen zu holen und auch alle Plfanzen aus dem vorhandenen Garten rauszuholen und mit zu nehmen.
Person A muss also sämtliche Arbeit im Garten "vernichten" und alle seine Sachen vom Grundstück holen, obwohl es SEIN eigenes Grundstück ist!
Wie sieht dazu die Rechtslage aus? Heißt Nutzungsrecht = Bestimmungsrecht (B darf bestimmen was auf dem Grundstück passiert oder darf B es nur nutzen so wie A das Grundstück herrichtet)?
Ist A dazu verpflichtet SEIN eigenes Grundstück zu meiden und sich mit samt Sachen und Gartenpflanzen vom Grundstück zu entfernen so lange Person B lebt?
Das kann doch nicht sein das Person A gar keine Rechte dies bezüglich hat da es sich ja immer hin um SEIN Grundstück handelt!
Wie könnte Person A vorgehen um sein Grundstück nutzen zu dürfen?!
Ich hoffe mir kann da mal einer von euch die Rechtslage erläutern.
mit freundlichen Grüßen
Kumaro
Eigenes Haus nicht nutzen?
27. März 2008
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Frage vom 27. März 2008 | 12:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenes Haus nicht nutzen?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. März 2008 | 13:57
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16831x hilfreich)
Diese Frage ist doppelt gestellt (siehe Bauen, Grundstücke, WEG) und hat auch nichts mit Erbrecht zu tun.
Und jetzt?
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