Eigenes Testament anfechten? / Pflichtteil trotz Schenkung

14. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Heroco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Eigenes Testament anfechten? / Pflichtteil trotz Schenkung

Hallo zusammen,
hier zuerst die Eckdaten: Gemeinschaftstestament meiner Großeltern (mit dem Zusatz, dass es von dem Überlebenden nicht mehr alleine geändert werden kann) zu Gunsten des jeweiligen Überlebenden. Nacherben 2 Töchter zu (fast) gleichen Teilen. Die Kinder der 3. (bereits verstorbenen) Tochter sind im Testament nicht berücksichtigt. Allerdings gab es vor 9 Jahren eine Schenkung, deren Höhe die Pflichtteile der Enkelkinder abgelten soll. Großvater ist nun gestorben und meine Großmutter (die das Testament nur unter viel Druck von Mann und einer Tochter unterschrieben hat) möchte nun die gesetzliche Erbfolge.
Kann Sie ihr eigenes Testament bzw. Gemeinschaftstestament anfechten??

Zum zweiten möchte ich wissen, wie es sich mit dem Pflichtteilsanspruch verhält. Ist die Schenkung nach 10 Jahren für den Pflichtteil uninteressant? Und werden andere Zuwendungen (eine Tochter wird seit fast 30 Jahren komplett finanziert, da sie kein eigenes Einkommen hat) bei der Berechnung berücksichtigt.

Ist etwas verworren, aber Hilfe wäre sehr angebracht.

Danke
Heroco

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48957 Beiträge, 17232x hilfreich)

Die Kinder der 3. Tochter (Enkel) haben mindestens den Pflichtteilanspruch, es sei denn sie haben im Rahmen der Schenkung notariell darauf verzichtet. Eine bloße Anmerkung im Testament, dass die Schenkung den Pflichtteil abgelten soll, reicht nicht. Das gilt auch schon vor dem Ablauf der 10-Jahresfrist.

Unterhaltsleistungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Schenkungen nur für die letzten 10 Jahre.

Das gemeinschaftliche Testament kann die Großmutter nicht mehr anfechten.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Heroco
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Erstmal Danke für die Antwort!
Etwas verstehe ich aber nicht. Bei den Enkeln soll die Schenkung nicht berücksichtigt werden, einen Satz später schreiben Sie, dass Schenkungen der letzten 10 Jahre doch berücksichtigt werden (verstehe ich da was falsch???).
Desweiteren habe ich im Netz etwas über die Anfechtung gefunden, was besagt, dass bei verschiedenen Gründen diese doch möglich wäre, z. B. neuer Pflichtteilsberechtigter durch Heirat oder Adoption. Auch ist die Rede davon, falls das Testament wegen irrtümlicher Annahmen, die sich jetzt widerlegen lassen oder unter Drohungen entstanden ist, wäre es anfechtbar.
Irgenwie schwer für mich nachzuvollziehen:-)
Was stimmt denn nun?

Vielen Dank
Heroco

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.137 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.634 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen