Hallöchen,
ich hab da mal eine Frage.
Bin mir leider nicht sicher ob das ganze zum Thema Erbrecht oder zum Thema Eigentumsrecht gehört.
Es geht um Folgende Situation:
Das Haus meiner Großmutter, wurde vor deren Tod auf die drei Kinder zu anteilen von je 10.000 ,- aufgeteilt, unter der Vorraussetzung daß einer der drei Brüder ausbezahlt wird von den beiden anderen, spätestens zum Zeitpunkt des Todes.
Mein Vater hat seinen Bruder schon vor dem Zeitpunkt des Todes ausbezahlt, sodaß die Hälfte des Hauses und Grundstückes Ihm gehört.
Der 3. im Bunde hat jedoch selbst 2 Jahre nach dem ableben meiner Großmutter seinen Anteil an den 2. Bruder immer noch nicht bezahlt, bewohnt jedoch das Haus Komplett.
Dazu kommt daß an das Haus noch ein Zweites Haus angebaut ist welches mein Vater vor 3 Jahren gekauft hat. Beide Häuser stehen auf einem Grundstück.
D.h. 3/4 des Grundstückes gehören meinem Vater, sowie die Hälfte des Hauses meiner Großmutter.
Leider gibt es in letzter Zeit große Schwierigkeiten was die gemeinsame Pflege des gesamten Anwesens, sowie die gemeinsamen Kosten (gemeinsamer Wasseranschluss, Versicherungen, Steuern, Schornsteinfeger) angeht.
Bruder 3 der das Haus Kostenfrei bewohnt und vergammeln lässt, zahlt nichts!!!
Jetzt zu meiner Frage:
Welche möglichkeiten hat mein Vater sich sein Eigentum einzufordern (z.B. die Hälfte des Hauses selbst mit zu bewohnen) Oder Miete für sein Eigentum einzufordern???
Ich weiß das hört sich kompliziert an :-)
Vielen Dank für Ihre Hilfe
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Eigentum einfordern???
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Hallo Sare12,
was ist mit dem ´Großvater - war der bereits verstorben als die Großmutter die "Aufteilung" vornahm? Dann wäre zu klären, ob sie überhaupt so vorgehen konnte.
Gab es die Vereinbarung vor einem Notar als Erbverzichtsvertrag oder hat die Mutter dies nur so mit ihren 3 Kindern besprochen?
Wer steht wie im Grundbuch?
Der kleine Hinweis - ein Haus gehört in diesem Falle niemanden, man kann nur Eigentümer eines Grundstückes sein, auf dem zufälligerweise 1-2 Häuser stehen.
Unter Umständen hat dein Vater in diesem Falle wirklich einen Fehler gemacht, ein Haus zu bauen, auf einem Grundstück, dass ihm nicht alleine gehört.
Das Kind ist ja nun in den Brunnen gefallen und das Testament der Großmutter kann nicht mehr geändert werden (so denn die Vereinbarung im Testament steht - womöglich gibt es gar keins?).
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Hallo Tia 2010,
erstmal, vielen Dank für die Antwort.
Mein Großvater war schon ein paar Jahre Tod und da gab es diese Vereinbarung auf "letztes Leben" Was dann wohl meine Großmutter zur alleinigen Eigentümerin machte.
Das Haus meines Vaters ist nicht neu gebaut worden, das gehörte vorher dem Bruder meiner Großmutter.
Das ganze war schon das Elternhaus/Grundstück meiner Großmutter und wurde auf Sie und Ihren Bruder aufgeteilt als deren Mutter starb. Der Bruder meiner Großmutter hat dann noch an/ausgebaut und so sind eben aus Einem Haus, Zwei geworden.
Nach dem Tod des Bruders meiner Mutter und dessen Frau, hat mein Vater diesen Teil der Erbin abgekauft!
Die Aufteilung des Eigentums meiner Großmutter auf Ihre Söhne, wurde notariell festgelegt, wie dieser Vertrag genau aussieht weiß ich allerdings nicht, müsste ich raussuchen.
Im Grundbuch wird glaube ich das gesamte Grundstück beschrieben, da ist meines Wissens nach mein Vater als Eigentümer von 75% und der Bruder zu 25% eingetragen.
Is echt ein wenig verzwickt für einen "Absolut Leien" wie mich.
Vielen Dank nochmal für die Hilfe
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Das riecht leider nach Ärger und langandauernden Rechtsstreitigkeiten.
Für bestimmte Kosten (z.B. Grundsteuer) ist der Grundstücksinhaber zuständig. Das Finanzamt darf sich auch nur an einen wenden. Im Binnenverhältnis kann dein Vater dann versuchen, je 25 % der Rechnung von seinem Bruder zu erhalten - so wird es auch mit den anderen Rechnungen sein.
Vermutlich ist der Bruder jemand, der alles aussitzen wird. Ob ihr da eine Regelung hinbekommt - mhm... schwierig, schwierig.
Ich denke, die Lösung könnte nur durch ein genaues Studium der gesamten Papiere (Testamente, Grundbuchauszüge, Notarielle Vereinbarungen) zu finden sein. Ein Laie benutzt leider oft Ausdrücke, die in der Rechtssprache ganz anders ausgelegt werden.
Ich würde alle Unterlagen kopieren und mir dann alles anstreichen, was in irgendeine Richtung deutet und dann damit zu einem Fachanwalt/Notar gehen und mir bestätigen lassen, ob das was ich glaube, korrekt ist und was man daraus folgernd könnte.
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