Hallo
kann ich zu Lebzeiten meinen Besitz einer Person vielleicht auch Stiftung überschreiben oder schenken ohne das meine Verwandten irgendwelche Ansprüche auf Pflichteil oder dergleichen haben? Vielen Dank für eine Antwort
-- Editiert von vergissneinnicht am 21.09.2004 09:12:35
Eigentum verfügen
21. September 2004
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Frage vom 21. September 2004 | 09:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum verfügen
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. September 2004 | 10:12
Von
Status: Praktikant (578 Beiträge, 216x hilfreich)
Hi,
sofern Sie nach der Übertragung noch 10 Jahre leben, wird der übertragene Gegenstand bei der berechnung des Pflichtteils nicht mehr berücksichtigt (§2325 BGB
).
Ein Anspruch würde sich dann nur noch aus dem vermögen zum Todeszeitpunkt ergeben.
Gruß
Rpfl.
#2
Antwort vom 21. September 2004 | 15:48
Von
Status: Unbeschreiblich (48392 Beiträge, 17073x hilfreich)
Einen Pflichtteilsanspruch haben aber nur Kinder, Enkel, Eltern und der Ehegatte.
Wenn keine Kinder vorhanden sind, die Eltern nicht mehr leben und ein Ehegatte ebenfalls nicht vorhanden ist, haben andere Verwandte keinen Anspruch mehr auf verschenktes Vermögen.
Auch bei der Erstellung eines Testamentes hat in so einem Fall die Verwandtschaft keine Ansprüche, wenn sie nicht berücksichtigt wird.
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