Hallo zusammen.
Mein Vater ist leider dieses Jahr verstorben. Dieser hatte unter anderem eine große Sammlung an Schallplatten.
Ein damaliger sehr guter Freund meines Vaters nervt mich seit dem Tag der Beisetzung (!) wegen seiner Schallplatten, die er mal mitgebracht hatte, damit sie zusammen ihre alte Schallplatten hören können.
Er und mein Vater haben sich vor ca. 2 Jahren sehr stark zerstritten und den Kontakt abgebrochen.
Angeblich hat sein Freund seine Schallplatten vor ca. 3 Jahren zu ihm gebracht und diese möchte er natürlich zurück.
Das Problem:
Es gibt nur eine große Sammlung an Schallplatten und ca. 6 Schallplatten die woanders gelagert waren.
Diese 6 Schallplatten sind es angeblich nicht.
Er möchte unbedingt ins Haus und sich seine Schallplatten raussuchen, da er natürlich nicht weiß welche er mitgebracht hat.
Da ich keinen Überblick habe, vieles anderes zu tun hatte und erst seit kurzem dem Erbschein habe hat ihn nicht interessiert und er droht nun mit Klage.
"Er hat Zeugen."
Frage:
Bin ich so naiv, dass ich glaube, dass er nicht einfach irgendwelche Schallplatten mitnehmen kann ohne mein Einverständnis?
Ich habe wirklich kein Problem damit ihm seine Schallplatten zugeben, wenn er dies nachweisen kann.
Ich habe einfach das Gefühl, dass er sich an der Sammlung meines Vaters bedienen will und ihm noch eins "reindrücken" will aufgrund des Streites.
Wie sehen die Chancen denn aus, wenn er tatsächlich klagen sollte?
Und was könnten die Zeugen sagen, dass das wirklich vor Gericht reicht?
Es kann doch nicht sein, dass er behauptet Schallplatte X, Y und Z gehören mir und meine Freundin war dabei, als ich sie ihm gebracht habe?
Vielen Dank im Voraus.
Eigentum von Schallplatten nachweisen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Wenn er noch nicht einmal sagen kann, welche Platte er vermisst, wird er sich mit einer Klage wohl eher lächerlich machen.
Ich würde ihn auch nicht rein lassen.
ZitatWenn er noch nicht einmal sagen kann, welche Platte er vermisst, wird er sich mit einer Klage wohl eher lächerlich machen. :
Ich würde ihn auch nicht rein lassen.
Schon mal danke für das Feedback
Aber selbst wenn er sagen könnte, welche ihm gehören, dann kann das doch auch nicht so einfach sein oder?
Er könnte doch willkürlich alle möglichen Schallplatten aufzählen.
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Hallo,
es gibt hier zwei Ebenen.
1. könnte die Herausgabe verlangt werden. Dazu muss aber bewiesen werden, dass es sich um seine Schallplatten handelt, und nicht um eine identische Version (Schallplatten sind ja in den seltesten Fällen Unikate). Ein Beweis wäre etwa eine persönliche Kennzeichnung (ich hab' früher meine Initialen draufgeschrieben, Aufkleber sind auch üblich).
2. könnte er den Wert ersetzt haben wollen. Dazu müsste er beweisen, dass die Schallplatten übergeben wurden, zudem in welchem Zustand, und welche natürlich auch.
Zu 1. würde ich dem Freund anbieten, ihm seine Platten herauszusuchen, er muss nur sagen wie man sie erkennen kann.
Auf eine einfache Liste würde ich mich hingegen nicht einlassen, denn er kennt sicher auch die Schätze des Vaters und könnte diese dann dazuschummeln.
Und über 2. brauchen wir gar nicht zu reden (wie soll er denn den Wert beziffern können).
Grundsätzlich muss der der etwas will sein Recht darauf beweisen (manchmal vielleicht auch nur glaubhaft machen). Und wenn man nicht einmal weiß um was genau es sich handelt sehe ich da schwarz.Zitat:Aber selbst wenn er sagen könnte, welche ihm gehören, dann kann das doch auch nicht so einfach sein oder?
Dann sollte er die mal fragen um welche Platten es sich gehandelt hat. Ich vermute aber, dass die sich erst recht nicht daran erinnern können.Zitat:"Er hat Zeugen."
Stefan
Vielen Dank Stefan.
Ich werde ein Schreiben aufsetzen und ihm zukommen lassen.
Ich denke zwar, dass er nicht darauf eingeht, aber mal schauen was dabei rum kommt.
ZitatKann man sich mehr disqaulifizieren? :
Gibts das als Text?
Ja die ganze Sache stinkt gewaltig.
Also im offiziellen schreiben von ihm steht nur er will "seine" Schallplatten. Welche das sind steht dort nicht. Dort steht auch nicht dass er ins Haus will, deswegen hab ich ganz neutral angeboten ihm die Schallplatten rauszusuchen, wenn er mir sagt wie ich sie erkennen kann.
Ich habe aber noch eine SMS (ja das gibt es noch) vom August.
Da hab ich gefragt ob er weiß welche Schallplatten das waren.
Darauf kam die Antwort:
"Ja weiss ich... da müsste ich aber mal rüber kommen."
Hallo zusammen,
es gibt ein kleines Update.
Auf mein Schreiben hat er direkt reagiert. Und zwar indem er auf mein Schreiben mit Kulli geschrieben hat, dieses abfotografiert und mir per SMS gesendet hat.
Ist ihm wahrscheinlich zu anstrengend das ganze per Schreiben zu machen, deswegen werde ich auch vorerst gar nicht reagieren.
Dennoch wollte ich euch den Inhalt mitteilen.
In dem Schreiben behauptet er dreist, dass mein Vater gar keine Schallplatten hatte und da ihm natürlich alle gehören die in dem Haus sind.
Lustigerweise ist 4 Monate vorher im SMS-Verlauf zu sehen, wie er schreibt, dass ihm alle Schallplatten "außer die von deinem Vater" gehören.
Weiterhin verstehe ich nicht, wieso er dann vorbei kommen muss, um zu schauen welche ihm gehören, wenn ihm sowieso alle gehören.
Mal angenommen, die Schallplatten gehören alle nicht meinem Vater. Dann muss er ja immer noch nachweisen, welche ihm gehören oder?
Und wie wäre es eigentlich, wenn ich einen Nachlassverwalter bestellt hätte?
Dann kann er ja auch nicht einfach sein Eigentum abholen?
Hallo,
nach dieser Nachricht würde ich ihn auf den Klageweg verweisen.
Woher will er das denn wissen? Selbst wenn dein Vater zu ihm (oder auch zu allen anderen) gesagt hätte, dass er keine Schallplatten hat - das muss ja nicht stimmen.Zitat:In dem Schreiben behauptet er dreist, dass mein Vater gar keine Schallplatten hatte
Natürlich, sie können ja beispielsweise einem Dritten gehören.Zitat:Mal angenommen, die Schallplatten gehören alle nicht meinem Vater. Dann muss er ja immer noch nachweisen, welche ihm gehören oder?
Stefan
Hallo zusammen.
Ich habe noch eine Frage.
Er hat mir jetzt noch mal per SMS geschickt, dass er einen Termin beim Anwalt hat und ich noch bis nächste Woche Zeit habe.
Es wäre Unterschlagung.
Wie wahrscheinlich ist es, dass daraus direkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird?
Oder wird grundsätzlich eher zuerst die Herausgabe verlangt?
Und Unterschlagung liegt doch nur vor, wenn das Vorsatz ist? Ich weiß bis heute nicht, welche Schallplatten ihm gehören außer "Alle".
Vielen Dank im Voraus.
Das darf er alles mitteilen.Zitatdass er einen Termin beim Anwalt hat und ich noch bis nächste Woche Zeit habe. :
Lies mal, was Unterschlagung ist:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__246.html
Vermutlich ganz unmöglich.ZitatWie wahrscheinlich ist es, dass daraus direkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird? :
1. Er schreibt nur, dass er einen Termin beim Anwalt hat.
2. Er schreibt nur eine Frist.
3. Es gibt keine Anzeige wegen Unterschlagung.
Wieso grundsätzlich? Wenn der einen entsprechenden Anwalt findet, der ihm das empfiehlt, dann kann das so sein. Vielleicht schreibt solch ein Anwalt dir einen Brief.ZitatOder wird grundsätzlich eher zuerst die Herausgabe verlangt? :
Man kann hoffen, dass ein Anwalt ihm den Quatsch ausredet. Gegen Beratungs-Honorar hoffentlich.
Deinem Vater kann er keins reindrücken, der ist doch mind. seit Sommer 21 schon tot...Du bist NUR Erbe.ZitatIch habe einfach das Gefühl, dass er sich an der Sammlung meines Vaters bedienen will und ihm noch eins "reindrücken" will aufgrund des Streites. :
Heb dieses Schreiben auf.ZitatIn dem Schreiben behauptet er dreist, dass mein Vater gar keine Schallplatten hatte und da ihm natürlich alle gehören die in dem Haus sind. :
Und sonst?
Lass ihn machen. Kommuniziere nicht mit ihm.
ZitatZitat (von Lucifer3005): :
Wieso grundsätzlich? Wenn der einen entsprechenden Anwalt findet, der ihm das empfiehlt, dann kann das so sein. Vielleicht schreibt solch ein Anwalt dir einen Brief.
Man kann hoffen, dass ein Anwalt ihm den Quatsch ausredet. Gegen Beratungs-Honorar hoffentlich.
Ich will nur das Prozedere verstehen.
Bei meiner Versicherung bin ich nur bei zivilrechtlichen Angelegenheiten versichert. Nicht aber bei Strafverfahren.
Die Kosten sind aber dennoch kein Problem.
Zitat:
Deinem Vater kann er keins reindrücken, der ist doch mind. seit Sommer 21 schon tot...Du bist NUR Erbe.
Da hast du recht. Und dennoch glaub ich, dass er sich dafür "feiern" wird.
Zitat:
Heb dieses Schreiben auf..
Das mach ich sowieso. Von den Whatsapp-Konversationen sind auch Screenshots gemacht.
Zitat:
Und sonst?
Lass ihn machen. Kommuniziere nicht mit ihm.
Wie gesagt, mir ging es jetzt erstmal um das Prozedere und den Kosten.
Danke für die Antwort.
ZitatWie wahrscheinlich ist es, dass daraus direkt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird? :
Das halte ich für unwahrscheinlich.
ZitatOder wird grundsätzlich eher zuerst die Herausgabe verlangt? :
Davon ist jedenfalls dann auszugehen, wenn ein Anwalt entscheidet, was zu tun ist.
ZitatUnd Unterschlagung liegt doch nur vor, wenn das Vorsatz ist? :
Richtig und da Du ihm bereits angeboten hast, die Schallplatten herauszugeben, bei denen er nachweist, dass er der Eigentümer ist, liegt keine Unterschlagung vor.
Es wäre aber ggf. geschickt, dieses Angebot gerichtsfest (Einschreiben) zu wiederholen.
ZitatIch weiß bis heute nicht, welche Schallplatten ihm gehören außer "Alle". :
Er sollte auch irgendwie nachweisen können, dass er Eigentümer einzelner oder aller Schallplatten ist. Ich nehme mal an, dass sein Anwalt ihm das auch erklären wird.
ZitatBei meiner Versicherung bin ich nur bei zivilrechtlichen Angelegenheiten versichert. Nicht aber bei Strafverfahren. :
Sollte es entgegen unserer Erwartung doch zu einer Strafanzeige kommen, dann bekommst Du zunächst einen Anhörungsbogen. Wenn Du dann in den Anhörungsbogen sinngemäß reinschreibst, dass die Schallplatten nach Deiner Kenntnis Deinem Vater gehört haben und Du seinem Freund bereits angeboten hast, die Schallplatten herauszugeben. Dann legst Du eine Kopie des o.g. Schreibens bei. Danach wäre aus meiner Sicht alles andere als eine Einstellung des Verfahrens überraschend.
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