Eigentumswohnung - Absicherung des Partners

6. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
plamste
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)
Eigentumswohnung - Absicherung des Partners

Hallo,

ich bin alleiniger Eigentümer einer ETW und wohne dort zusammen mit meiner Lebensgefährtin. Meine Partnerin befürchtet, dass sie von meinen Erben vor die Tür gesetzt wird, falls mir etwas zustößt. Die Wohnungseinrichtung und den sonstigen Hausrat haben wir zusammen angeschafft. Es soll nun geregelt werden, dass meine Lebensgefährtin weiterhin die ETW und alle Gegenstände in der Wohnung nutzen kann, falls mir etwas zustößt. Ebenso soll sichergestellt werden, dass die Erben meiner Partnerin keinen Anspruch auf Möbel und Hausrat geltend machen können, die Wohnung also "ausräumen". Die Eintragung eines Wohnrechtes ins Grundbuch sollte nicht erfolgen. Wie kann ich dieses Problem am besten regeln? Danke im Voraus für die Antworten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16838x hilfreich)

Zunächst einmal ist die Befürchtung Deiner Lebensgefährtin berechtigt.

Du kannst testamentarisch verfügen, dass die Verwandten (oder andere Erben) nur unter der Bedingung erben, dass Deine Lebensgefährtin ein Wohnrecht oder vielleicht sogar besser ein Nießbrauchrecht erhält.

Für den Fall, dass die Verwandten das nicht wollen, solltest Du Deine Lebensgefährtin direkt als Erbin einsetzen.

Warum willst Du denn Deine Lebensgefährtin nicht als Erbin einsetzen? Sie müsste dann eventuell anfallende Pflichtteil auszahlen (berechtigt sind aber nur Deine Eltern und, wenn vorhanden, Kinder) und wohl auch hohe Erbschaftsteuer zahlen.

-- Editiert von hh am 06.08.2004 15:05:34

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#2
 Von 
Quehl
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn Sie als Erbin eingesetzt wird und die Erbschaftssteuer nicht bezahlen kann, was passiert dann? Muß sie ausziehen? Welche Kündigungsfrist hätte sie dann? Wer bekommt die Wohnung?
Wie kann man es erreichen, daß sie trotzdem in der Wohnung bleibt?

Wenn man keine Erben hat, muß man dann seine Wohnung an reiche Leute vererben, die die Erbschaftssteuer auch bezahlen können.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
plamste
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Wie wäre es, wenn ich in einem Testament meiner Lebensgefährtin das Wohnrecht in der ETW vererbe und ebenfalls meinen Anteil am gemeinsamen Hausrat. Meine Partnerin vererbt mir in ihrem Testament ihren Anteil am Hausrat. Im Fall des Falles könnte sie in meiner ETW wohnen bleiben und den Hausrat für sich nutzen. Umgekehrt könnte auch mir der Hausratsanteil im Erbfall nicht mehr weggenommen werden. Liege ich richtig?

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#4
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)

Hi,

die Bestimmung eines Wohnrechts wäre wohl eher ein Vermächtnis als eine Erbeinsetzung, aber vom Prinzip her liegen Sie m. E. richtig.

Nehmen Sie einen guten Rat an, regeln Sie das ganze durch notriellen Erbvertrag.
Der Notar wird Sie dann auch beraten, wie Sie Ihr Ziel am besten erreichen können.
Gruß
Rpfl.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
plamste
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 10x hilfreich)

Vorteil eines Testaments wäre halt, dass man es durch ein neues schnell auch ändern kann und keine Kosten anfallen. Ein notarieller Erbvertrag wird nicht gerade billig sein.

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