Hallo! Ich habe folgendes Problem. Ich will ein Testament
schreiben. Der kürzlich erworbene Anteil an einem 3-Fam.-Haus soll an die Eigentümergemeinschaft im Falle meines Todes übergehen und nicht an meine Erben (Eltern). Die Eigentümergemeinschaft besteht aus 2 weiteren Personen, die mit mir gemeinsam das Haus gekauft haben und das demnächst per Teilungserklärung aufgeteilt wird. Wie muss ich hier mein Testament formulieren, damit meinem Wunsch hier entsprochen wird? Hat hier jemand schon entsprechende Erfahrungen gemacht?
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Eigentumswohnung / Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Nun ja, Erfahrungen hat sicher schon der eine oder Andere gemacht. Nur kann er die Erfahrung niemanden mehr mitteilen, denn bekanntlich liegt er in seinem Erdmöbel.
Aber- schreiben Sie Ihr Testament und hinterlegen Sie es bei der Nachlasstelle im Amtsgericht.
Testament:
Hiermit bestimme ich Fritz Huber und Inge Müller zu
Erben meiner Eigentumswohnung im Hause Kölner Str. 18
in 40211 Düsseldorf. ( oder zu Erben meines gesamten
Vermögens )
Ort Datum Unterschrift
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So ein Testament scheint zunächst einfach zu sein, führt im Detail dann aber doch zu Problemen.
Bei so einem Testament sollte man auch deutlich machen, dass das übrige Vermögen an andere Erben gehen soll und die sollten ebenfalls benannt werden.
Außerdem sollte man deutlich machen, ob die Wohnung als Erbe oder als Vermächtnis an die Eigentümergemeinschaft geht. Der Unterschied ist, dass Vermächtnisnehmer nicht Teil der Erbengemeinschaft werden.
Daneben sollte man darauf achten, dass ein privates Testament komplett handschriftlich verfasst sein muss.
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Guten Abend,
bei den meisten Amtsgerichten liegt eine kostenlose Broschüre zum Erben und Vererben aus. Diese enthält wichtige Hinweise.
Ein handschriftliches Testament ist möglich. Welche Formalien dieses erfüllen muss, können Sie im Internet ergründen.
Die sicherste Variante ist eine Erklärung vor einem Notar. Dieser berät Sie auch bei der juristisch einwandfreien Abfassung Ihres Testamentes. Die Kosten sind nicht so hoch, fragen Sie einfach mal bei einem Notariat nach.
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Sind Eltern nicht pflichtteilsberechtigt??
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