Hallo Zusammen,
bin neu hier und wollte mal eine Frage stellen. Vielleicht kann mir ja einer hierzu eine Antwort geben.
Wir sind eine Erbengemeinschaft von 6 Personen - unser Erbe besteht aus einem Haus. Ein Erbe mit dem schon seit ca. 10 Jahren kein Kontakt besteht ist nicht auffindbar. Unter der zuletzt bekannten Anschrift ist er zwar gemeldet, aber wohnt dort nicht mehr (sämtliche Brief kommt zurück). Dem Notariat ist dies auch bekannt.
Nun ist es so, dass aufgrund einer Fensterrenovierung ein Kredit aufgenommen werden muss. Dies soll mit einer bereits bestehenden Grundschuld abgesichert werden. Die Grundschuld wurde vor dem Ableben der Eltern bestellt.
Nun möchte die Bausparkasse von allen Erben eine Unterschrift wegen der Grundschuld. Beim letzten Kredit der für die Auszahlung eines Erben notwendig wurde, spielte es keine Rolle dass mein verschollener Bruder nicht unterschreiben kann.
Ich war der Meinung, dass wenn die Mehrheit der Erben zustimmt die Geschäftsfähigkeit gewährt ist. Die Bank jedoch ist nicht meiner Meinung.
Kann mir hierzu jemand helfen ... wäre echt klasse.
Vielen Dank schonmal.
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Ein Erbe ist unauffindbar
2. November 2010
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Frage vom 2. November 2010 | 17:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ein Erbe ist unauffindbar
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. November 2010 | 17:59
Von
Status: Beginner (64 Beiträge, 67x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 2. November 2010 | 18:11
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Vielen Dank für die Antwort... ja das wird wohl nicht zu umgehen sein.
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