Ein Vater stirbt...

24. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)
Ein Vater stirbt...

traurig genug...und hat drei Söhne.

Wer - im Todesfall - übernimmt (bzw. hat laut Gesetz zu übernehmen) die Formalitäten, also die Organisation der Beerdigung z. B.... wenn in einem ggf. Testament nix bestimmt wurde: Der Ältere, der aus erster Ehe oder wie ?
Müssen sich die 3 Söhne selber einigen ? Wird da was vom Nachlassgericht vorgegeben ?

Wer friert das "Guthaben" des Vaters ein, wird dies nicht erst ab Abgeltung der Beerdigungskosten "errechnet" und wenn ja, von wem ? Muss hier eine neutrale Person mitwirken ? Jeder Sohn hat so seine eigenen Ansprüche. Wenn die sich nicht einig sind, muss da nun jeder einen eigenen Anwalt haben ?

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.11.2009 08:52:24
Status:
Beginner
(109 Beiträge, 105x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2900x hilfreich)

Wenn es kein Testament gibt, so ist jeder Sohn zu gleichen Teilen erbberechtigt.
Das Erbe besteht aus dem Nachlass abzüglich aller Verbindlichkeiten - dazu gehört die Beerdigung.
Sollte der Vater keinen Vorsorgevertrag geschlossen haben, müssten die Söhne sich schon einigen, wer in welcher Höhe die Beerdigung organisisert. Ich glaube, ich habe da mal etwas gelesen, wo es um die Würde des Verstorbenen ging, ortsübliches (z.B. Kaffeetrinken hinterher).
Am besten kommen alle drei dabei weg, wenn sie sich friedlich einigen, sonst wandert ein Erbteil in die Tasche eines Anwaltes.
Die Durchführung der Organisation - hat ein Sohn eine Vollmacht über den Tod hinaus bei den Konten? Sind diese gedeckt? Dann könnten die Kosten direkt von dem Konto abgehen.
Die Ansprüche haben sicher eher mit Sachen als mit Geld zu tun (das kann man ja relativ leicht teilen).

-- Editiert am 25.11.2009 12:50

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#3
 Von 
Dr. Eschflegel
Status:
Lehrling
(1062 Beiträge, 317x hilfreich)

@sika0304

Danke für die Antwort

Wenn also keiner eine Vollmacht o.ä. hat und ein sohn organisiert die Beerdigung, Kontenauflösung usw., sollte er sich da also eine Einverständniserklärung der Brüder besorgen. Oder gilt hier, wer zuerst kommt ?

Hätte solcherlei Einverständnis eine besondere Formerfordernis oder reicht das auch per Email, wenn die Brüder sehr weit weg wohnen?

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"Kanzlei Dr. Eschflegel/Dr. O. Hung/Dr. Uckbogen, Söhne und Schwiegertöchter ( mitnichten Neffen)"

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