Eine Cousine, eine verstorben

26. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
ThomasMüller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eine Cousine, eine verstorben

Hallo allerseits.
Ich habe jetzt schon quer gelesen, werde aber nicht schlauer.

Folgender Fall, Frau A verstirbt und hinterlässt als Familie eine Cousine mit Kind und drei Kinder einer zweiten (verstorbenen) Cousine.
Option 1 - Es wurde kein Testament hinterlassen. Erbt dann die verbliebene Cousine allein oder erbt sie zu 50% und die verbliebenen 50% teilen sich die Kinder der Verstorbenen?
Könnten in dem Fall zwei der Kinder zu Gunsten des anderen verzichten und dieses erhält dann 50% oder geht dann der Verzicht zu Teilen auf die Cousine?

Option 2 - Testament vorhanden zu Gunsten je eines Kindes beider Cousinen. Sind dann Pflichtanteile vorhanden? Wenn ja in welcher Höhe? Und ist dann ebenfalls ein Verzicht möglich?

Erbschaftsteuer wären 30% bei dem Verwandtschaftsverhältnis oder irre ich mich da?

Ich stehe wirklich auf dem Schlauch.

Vielen Dank.


-- Editiert ThomasMüller am 26.06.2014 19:43

-- Editiert ThomasMüller am 26.06.2014 19:43




11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Es gibt keine bevorrechtigten Erben, also Kinder, Enkel, Eltern, Geschwister, Neffen, Nichten, Großeltern, Onkel und Tanten?

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
ThomasMüller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Aber nein, Frau A war nie verheiratet, Schwester verstorben (Frau A war alleinige Erbin), keine Kinder.
Die beiden Cousinen waren bis vor zwei Jahren (bis zum Tod der zweiten) die nächsten Verwandten

Danke

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Option 1: Die Cousine erbt 50 %, die Kinder je ein Drittel von 50 %. Bei Verzicht zweier Kinder dürfte in der Tat 50:50 geerbt werden.
Option 2: Klar, die Cousine und die nicht bedachten Kinder haben einen Pflichtteil. Die Pflichtteile betragen je die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Und auf Pflichtteile verzichtet man nicht - Pflichtteile sind einfach ein Anspruch . Den kann man einfordern oder man läßt es, ohne formellen Verzicht.
Erbschaftssteuer: Zunächst mal gibt es 20.000 Euro Freibetrag. Dann sind es 30 % und ab 6 Mio. Euro 50 %.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#4
 Von 
ThomasMüller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Der Pflichtteil der Cousine beträge also 1/4, nehme ich an und die restlichen 3/4 gingen dann zu je 50% an die im Testament bedachten?!

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Nö. Die Cousine und die nicht bedachten Kinder haben einen Pflichtteil, wenn ich mich mal selbst zitieren darf.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 26.06.2014 22:26

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#6
 Von 
ThomasMüller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube, ich habe mich falsch ausgedrückt.
Der Pflichtteil der Cousine beträgt 50% vom gesetzlichen Erbteil .. dieser läge doch bei 50% ubd daraus schlussfolgernd würde ich annehmen, 1/4, also 25% wären der Pflichtteil. Oder wie hoch wäre der?

Und bei nicht Inanspruchnahme (Ihres Anteils) der anderen beiden Kinder gingen dann die verbleibenden 3/4 (Erbe abzgl Pflichtteil der Cousine) an die beiden im Testament bedachten?!

Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?

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#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34221 Beiträge, 17721x hilfreich)

Der Pflichtteil der Cousine beträgt 50% vom gesetzlichen Erbteil .. dieser läge doch bei 50% ubd daraus schlussfolgernd würde ich annehmen, 1/4, also 25% wären der Pflichtteil. Oder wie hoch wäre der? Richtig. Aber die nicht bedachten Kinder haben auch Pflichtteile, was ich jetzt auch schon mehrfach erwähnt habe. Und da jetzt hier in immer neuen Varianten geerbt und verzichtet wird, wird mir das jetzt langsam zu mühsam...

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#8
 Von 
ThomasMüller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich dennoch, wenn auch es die ganze Zeit um den zweiten Fall, bzw die zweite Option ging und es keine Änderung in der Konstellation gab (zwei Erben + drei Pflichtteile - wo zwei nicht in Anspruch genommen werden).

Danke

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#9
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 516x hilfreich)

Ich muss hier doch einmal ernsthaft den Pflichtteilen widersprechen.
Sind keine Kinder oder Eltern mehr am Leben, gibt es keine Person, die einen Anspruch auf einen Pflichtteil hätte. Der Testierende ist frei, wem er wie was vererbt.
Irgendwann hört es dann ja auch mal auf mit dem Verwandtschaftsgrad und dem Anspruch aufs Erben.

Gibt es allerdings kein Testament, dann geht das Erbe auf die Cousinen wie oben beschrieben über.
Allerdings müsste dann ggf. geprüft werden, ob es noch andere Erben geben könnte.
Und die Frage ist, ob das Erbe überhaupt hoch ist.

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49737 Beiträge, 17455x hilfreich)

Ich schließe mich an. Cousinen und deren Kinder haben keinen Pflichtteilsanspruch. Die Antworten von muemmel sind in dieser Hinsicht falsch.

Falls es ein Testament gibt, erbt alleine derjenige, der darin bedacht wurde ohne davon Pflichtteilszahlungen machen zu müssen.

Die Erbfolge ohne Testament hat muemmel dagegen korrekt dargestellt.

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#11
 Von 
ThomasMüller
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die beiden Antworten. DH

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