Eingesetzter Alleinerbe aus dem Berliner Testament stirbt nach Erbantritt

20. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
Heino25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Eingesetzter Alleinerbe aus dem Berliner Testament stirbt nach Erbantritt

Hallo, Mutter und Vater haben im sog. Berliner Testament die leiblichen Kinder (3 Kinder) als Nacherben eingesetzt, Der überlebende Elternteil (Mutter) stirbt 2013 und setzt per notariellem Testament unseren Bruder als Alleinerben ein. Meiner Schwester und mir stehen gemeinschaftlich je 25% des Erbteils zu. Dieses Erbe besteht aus einem bebauten Grundstück lt. Wertgutachten in Höhe von € 125.000,00. Es wird ein Vergleich vor einem Landgericht abgeschlossen. Danach hat der "Alleinerbe" an meine Schwester und mich jeweils etwa € 20.000,00 zu zahlen. Die Auszahlung soll im August 2016 erfolgen.
Unser Bruder - verheiratet und kinderlos - stirbt jedoch nach dem Erbantritt plötzlich im Juli 2016 ohne ein Testament hinterlassen zu haben. Dessen Ehefrau und verstorbener Bruder lebten im Stand der Zugewinngemeinschaft. Ehefrau beantragt den Erbschein für eine zukünftige Erbengemeinschaft und die gesetzliche Erbfolge wird von den beiden Anwälten als künftige Handlungsebene angenommen.
Die Ehefrau unseres verstorbenen Bruders soll nach gesetzlicher Regelung 75%, meine Schwester und ich jeweils 1/8% erhalten.

Das jetzige Erbe setzt sich wie folgt zusammen: 1.) Das erwähnte bebaute Grundstück. 2.) Ein weiteres unbebautes Grundstück mit wertvollem Baumbestand; erschlossen mit Strom- und Wasseranschlussanschluss. Ob dafür eine Baugenehmigung seitens der Gemeinde vorliegt, ist noch nicht bekannt. Wert ohne Baugenehmigung ca. € 10.000,00. 3.) Eine Eigentumswohnung mit Duplex-Garage zentrumsnah in Bremen. Dafür wird von 2 Maklerfirmen ein sog. Verkaufsgutachten zwischen € 100.000 und 120.000,00 festgestellt. 4.) Barvermögen, Bundesschatzbriefe und Goldmünzen im Gesamtwert von etwa € 120,000,00. Schatzbriefe und Münzen sollen sich diversen Bankschließfächern befinden.

Nun meine eigentliche Frage: Das Grundstück zu 1.) und 2.) waren im Wesentlichen Grundlage des Berliner Testaments. Nur eines der leiblichen Kinder durften überhaupt als Erbe eingesetzt werden. Der überlebende Partner (also unsere Mutter) setzte unseren jetzt verstorbenen Bruder als Haupterben ein. Das Grundstück zu 2.) kaufte unser Bruder im Jahr 2000 unserer Mutter ab.

Fließen diese beiden Immobilien jetzt in die Erbmasse nach der gesetzlichen Erbregelung ein? Immobilie zu 1.) wurde aus dem Verkaufserlös für einen landwirtschaftlichen Betrieb erworben. Grundstück zu 2.) gehört als letzter Teil zu dem eigentlichen Hof. Es war gemeinsamer Wille unserer Eltern, dass diese Teile ausschließlich in Familienbesitz (Blutlinie) verbleiben sollten.

Ich hoffe auf baldige Antwort und bedanke mich schon jetzt.



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32838 Beiträge, 17253x hilfreich)

Der überlebende Elternteil (Mutter) stirbt 2013 und setzt per notariellem Testament unseren Bruder als Alleinerben ein. Meiner Schwester und mir stehen gemeinschaftlich je 25% des Erbteils zu. Wenn der Bruder Alleinerbe ist, erben Sie und die Schwester logischerweise gar nichts. Oder anders gesagt - in der Form ist das schlicht Unfug.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das gesamte Vermögen einschließlich des geerbten Vermögens fließt in die Erbmasse ein.

Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gilt die Vermögenstrennung. Der Ehefrau gehört daher nur das, was auf ihren Namen läuft. Das richtet sich nach der Grundbucheintragung oder bei Bankkonten danach, wer als Kontoinhaber eingetragen ist.

Wenn beide Ehegatten für eine Immobilie oder ein Bankkonto gemeinschaftlich eingetragen sind, dann fließt die Hälfte in das Erbe ein. Für die Immobilien, die der Bruder von den Eltern geerbt hat, ist er aber als Alleineigentümer eingetragen, es sei denn er hat Teile der Immobilie per notariellem Schenkungsvertrag an seine Frau überschrieben.

Zitat:
stirbt jedoch nach dem Erbantritt


Zeitpunkt des Erbantrittes ist übrigens der Todestag der Mutter.

Zitat:
Die Auszahlung soll im August 2016 erfolgen.


Wenn die Auszahlung fest vereinbart wurde, dann besteht auch nach dem Tod des Bruder ein Anspruch darauf. Der Anspruch richtet sich gegen die Erben des Bruders.

2x Hilfreiche Antwort

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