hallo,
habe zusammen mit meiner Schwester eine Wohnung geerbt!
wir konnten uns nicht auf einen gemeinsamen verkauf einigen.hätte diese gerne übernommen--- und wollte meine Schwester ausbezahlen---sie wollte aber zuviel!
weil dies schon 2 jahre schwellt und nix passiert---habe ich die Teilungsversteigerung eingeleitet!jetzt hat ein vereidigter Sachverständiger einen Verkehrswert von 120.000 Euro festgelegt!
1.Ab welchen Betrag kann man bieten??Wie ist der Mindestbetrag in der 1.Versteigerung?
2.Kann ich meiner Schwester nicht einfach 60.000 Euro ausbezahlen und gut ist??!!!!!
Sie hat dem Verkehrswertgutachten jedenfalls nicht widersprochen!
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Einigung auf Verkehrswert?
3. Januar 2011
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Frage vom 3. Januar 2011 | 19:02
Von
Status: Schüler (295 Beiträge, 159x hilfreich)
Einigung auf Verkehrswert?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 4. Januar 2011 | 09:50
Von
Status: Unbeschreiblich (47610 Beiträge, 16829x hilfreich)
zu 1.: Der Zuschlag kann (muss aber nicht) bei einem Gebot unter 70%, d.h. 84.000€ verweigert werden.
zu 2.: Für eine Auszahlung ist die Zustimmung Deiner Schwester erforderlich und zwar auch dann, wenn Du ihr den amtlich ermittelten Schätzwert bietest.
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