Einklagen des Pflichtanteils (Verzug)?

4. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)
Einklagen des Pflichtanteils (Verzug)?

Hallo,

ich hätte folgende etwas komplizierte Frage:
Vor 1 Jahr ist mein Vater verstorben, hat meine Mutter als Alleinerbin eingesetzt, und mir stand mein Pflichtteil zu (schwierige Verhältnisse). Selbst der Pflichtteils-Betrag ist alles andere als unerheblich!

Meine Mutter schickte mir nach einigen Monaten eine Aufstellung über die ungefähren Vermögensverhältnisse und den sich daraus ergebenden Pflichtanteil. Diese Aufstellung habe ich ohne Hinterfragen per Unterschrift akzeptiert.

Nun bekam ich von ihr lediglich einen "Vorschuss" überwiesen, der volle Restbetrag lässt nach wie vor auf sich warten!

Jetzt kommt es:
Ich bin selbst schwer neuro-psychisch erkrankt und gehe derzeit keiner Arbeit nach. Bis Anfang letzten Jahres war ich in Bezug von ALG2, welches sich durch das Erbe nun erübrigte.
Da der Vorschuss in den kommenden Monaten verbraucht sein wird, benötige ich das Geld zum überleben.
(Davon, das die Erbschaft meine Situation durch die daraus folgende Isolation schwer verschlimmert hat, will ich gar nicht reden.)

Das Problem: Da meine Mutter die vollständige Auszahlung vom Verkauf zweier Immobilien abhängig gemacht hat (was so ohne weiteres nicht geht), ich dies jedoch DUMMERWEISE mit unterschrieben habe :sweat: , weiß ich nicht in wie weit mir das jetzt zusteht!

An sonsten wäre die Frage, ob ich durch die (selbst unterschriebene) verzögerte Auszahlung erneut Anspruch auf ALG2-Leistungen hätte, wenn der Vorschuss verbraucht ist.
Wenn nein, hätte ich bald ein dickes Problem!

Vielen Dank für jedes Feedback.

MfG...

-- Editiert von AlexXYZ am 04.12.2017 20:03

-- Editiert von AlexXYZ am 04.12.2017 20:05




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50218 Beiträge, 17583x hilfreich)

Zitat:
ich dies jedoch DUMMERWEISE mit unterschrieben habe


Was genau hast Du denn unterschrieben.

Zitat:
Ansonsten wäre die Frage, ob ich durch die (selbst unterschriebene) verzögerte Auszahlung erneut Anspruch auf ALG2-Leistungen hätte, wenn der Vorschuss verbraucht ist.


Bestenfalls als Darlehen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo!

Also auf dem Anschreiben meiner Mutter, auf dem ich den von ihr festgelegten Betrag "angenommen" habe (unterschrieben und ihr zurückgesendet), hatte sie die Abhängigkeit der vollen Auszahlung von dem Immobilienverkauf mit erwähnt.
Könnte sein dass ich mir damit ein ziemliches Ei auf die Schiene genagelt habe...
Ich war in chaotischen Zuständen und habe es einfach unterschrieben. (Ein Jahr zuvor wollte ich es komplett ausschlagen, war aber zu spät.)

Kommt eben dazu dass ich mir selbst (verdrehte Welt) gerade einen rechtlichen Betreuer beantragt habe (der mir das verwaltet und nur den "üblichen" ALG2-Satz zur Verfügung stellt), und da will ich auch endlich klare Verhältnisse, um mich endlich wieder um mich kümmern zu können...naja...

Ich muss eben definitv wissen, ob diese unbestimmte Frist bis zur Auszahlung irgend eine Relevanz hat!

Danke schonmal!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AlexXYZ
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo nochmal...

Es hat sich ERLEDIGT !!

Ich habe vorgestern sowohl mit dem Jobcenter telefoniert (nein, es besteht unter keinen Umständen ein Anspruch auf ein Darlehen!), als auch bei einem Anwalt angerufen (der mir sagte, dass der Sachverhalt wegen des unterschriebenen Verzuges doch nicht ganz simpel sei, eine Erstberatung würde auf 190€ beziffert werden, wenn ich einen Termin vereinbaren wollte).

Danach habe ich einen Brief als E-Mail und per Post an meine Mutter verfasst, in dem ich die Auszahlung bis 1. Februar 2018, und eine Stellungnahme ihrerseits bis 15.12. gefordert hatte.
Und siehe da, heute hatte ich das Geld auf meinen Konto - ein Betrag von 170.000 € - Pflichtteil!
(An der Stelle kann man sich vielleicht vorstellen, was da los ist. Genau diese von "Imperien" eingemauerten, schizoiden Persönlichkeiten haben mich frühkindlich psychisch ruiniert. Die letzten Jahre erst ist alles mit mir "durchgegangen", mit üblem Ausgang. Und jetzt sitze ich durch die Umstände "im übertragenen Sinn" in dieser Wohnung wieder im isolierten "Kinderzimmer".)

Nächste Woche habe ich wegen meiner Situation einen Gerichtstermin bezüglich des von mir selbst beantragten rechtlichen Betreuers. Das Gutachten habe ich auch erhalten, und es sieht aus meiner Perspektive "gut aus", damit einen Betreuer gestellt zu bekommen - um vielleicht wieder ein klein wenig "Realität" und "Lebensqualität" zurückzuerlangen. Es verändert das Bewusstsein unbeeinflussbar - sehr zum unguten...

MfG...Alex

-- Editiert von AlexXYZ am 08.12.2017 23:48

0x Hilfreiche Antwort

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