Einschätzung Situation Pflichtanteil Testament

30. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
snoopy24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschätzung Situation Pflichtanteil Testament

Ganz grob die Situation:

Immobiliensituation: Es existiert ein großes Haus + *****, also ordentlich was an Vermögen.

Vater ist verstorben.
Meine Mutter wohnt alleine mit mir und ***** in dem großen Haus.
Bei Tod meiner Mutter würde der Pflichtanteil ja 25 % für ***** betragen.

Wenn meine Mutter nun ein Testament aufsetzt, in dem ich als Alleinerbe erwähnt werde, würden 75 % der Immobilien in meinen Besitz übergehen. Ist das korrekt? Es gibt keine anderen Erben.

Wie ist der Vermögenswert der Immobilien zu ermitteln?

Reicht ein Notar aus oder ist ein Rechtsanwalt sinnvoll für Testament Aufsetzung? Der Notar kann auch richtig beraten, korrekt? Also, wie lang ist so ein Testament? Am Beispiel der Immobilien: Schaut der Notar sich dann die Grundbucheinträge und alles an? Oder ist das dann eher die rechtssichere Formulierung der Part, nicht die wirkliche Prüfung der Richtigkeit des Testament-Textes?

Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze der Gebühr bei einem Notar? Also, wenn der Gesamtwert über 2 Mio. geht z.B., ist da vorher eine festgelegte Höchstgrenze? Ich lese immer überall bei allen Gebührentabellen nur bis 1.000.000 € die entsprechende Gebühr der Notarkosten.

Was mich zusätzlich interessiert: Wie ist das mit sonstigen Dingen? Zum Beispiel Schmuck, Gegenständen wie Möbel, großen elektronischen Geräten etc.?
Muss man dafür alles einzeln aufzählen in einer Liste? Mit jeweiligem Wert? Wird das dann dort genauso gehandhabt? Also als Beispiel Schmuck Kette, Wert 1.000 Euro, ergo 250 € an *****.

Viele Fragen, ich würde mich wirklich sehr, sehr über Antworten freuen, die etwas Licht ins Dunkle bringen.

Liebe Grüße an alle!

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48524 Beiträge, 17110x hilfreich)

Zitat (von snoopy24):
Bei Tod meiner Mutter würde der Pflichtanteil ja 25 % für meinen Bruder betragen.

Richtig.

Zitat (von snoopy24):
Wenn meine Mutter nun ein Testament aufsetzt, in dem ich als Alleinerbe erwähnt werde, würden 75 % der Immobilien in meinen Besitz übergehen. Ist das korrekt?

Nein, es gingen dann 100% in Dein Eigentum über. Die 25% müsstest Du Deinem Bruder in bar auszahlen.

Zitat (von snoopy24):
Wie ist der Vermögenswert der Immobilien zu ermitteln?

Durch ein Verkehrswertgutachten.

Zitat (von snoopy24):
Reicht ein Notar aus oder ist ein Rechtsanwalt sinnvoll für Testament Aufsetzung?

Ein Notar reicht.

Zitat (von snoopy24):
Gibt es eigentlich eine Höchstgrenze der Gebühr bei einem Notar?

Nein.
Die Tabelle in der Anlage 2 des GNotKG geht übrigens bis 3 Mio. €. Ansonsten muss man das auf Basis des § 34 Abs. 2 GNotKG selbst ausrechnen.

Zitat (von snoopy24):
Muss man dafür alles einzeln aufzählen in einer Liste? Mit jeweiligem Wert? Wird das dann dort genauso gehandhabt? Also als Beispiel Schmuck Kette, Wert 1.000 Euro, ergo 250 € an meinen Bruder.

3x Ja







1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48524 Beiträge, 17110x hilfreich)

Zitat (von snoopy24):
Oder ist das dann eher die rechtssichere Formulierung der Part, nicht die wirkliche Prüfung der Richtigkeit des Testament-Textes?

Die rechtssichere Formulierung ist hier nicht das Problem. Da reicht:
Hiermit setze ich mein Kind snoopy24 als meinen alleinigen Erben ein.
Ort, Datum, Unterschrift


Der Notar schmückt das dann noch etwas aus. Bei einem notariellen Testament benötigt man keinen Erbschein. Der Erbschein verursacht die gleichen Kosten wie das Testament.

Zitat (von snoopy24):
Am Beispiel der Immobilien: Schaut der Notar sich dann die Grundbucheinträge und alles an?

Nein, im Regelfall nicht. Kann es denn da Überraschungen geben?
Z.B. dass der Vater ursprünglich Eigentümer war und die Erfolge nach dem Vater nicht geklärt wurde, bzw. es eine Erbengemeinschaft gibt?
Dann bittet man den Notar, Einsicht zu nehmen.



1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
snoopy24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für deine schnelle Antwort.
Ich bin noch ziemlich am Anfang der konkreten Überlegung bzw. meine Mutter und ich.

(editiert von Admin)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
snoopy24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von snoopy24):
Wie ist der Vermögenswert der Immobilien zu ermitteln?

Durch ein Verkehrswertgutachten.


Das ist sehr, sehr teuer oder? Für 2 Häuser.
Hast du iwie einen gaanz groben Rahmen?

Das ist ja das schwierige eigentlich. Den Wert für den Notar zu ermitteln.[

Zitat (von hh):
Zitat (von snoopy24):
Oder ist das dann eher die rechtssichere Formulierung der Part, nicht die wirkliche Prüfung der Richtigkeit des Testament-Textes?

Die rechtssichere Formulierung ist hier nicht das Problem. Da reicht:
Hiermit setze ich mein Kind snoopy24 als meinen alleinigen Erben ein.
Ort, Datum, Unterschrift

Der Notar schmückt das dann noch etwas aus. Bei einem notariellen Testament benötigt man keinen Erbschein. Der Erbschein verursacht die gleichen Kosten wie das Testament.


Wenn man aktuell wenig Geld hat, ginge aber erstmal dieses ganz kurze Testament? So einfach? Quasi Beglaubigung noch und hinterlegen lassen?

Zitat (von hh):
Zitat (von snoopy24):
Am Beispiel der Immobilien: Schaut der Notar sich dann die Grundbucheinträge und alles an?

Nein, im Regelfall nicht. Kann es denn da Überraschungen geben?
Z.B. dass der Vater ursprünglich Eigentümer war und die Erfolge nach dem Vater nicht geklärt wurde, bzw. es eine Erbengemeinschaft gibt?
Dann bittet man den Notar, Einsicht zu nehmen.


Ich denke, das ist soweit geklärt. Aber da muss ich mal nachfragen, so ganz habe ich das noch nicht verstanden mit diesem 1/8.

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#5
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 231x hilfreich)

Schreibt denn ein Notar in ein Testament die Vermögenswerte hinein und erstellt eine Liste?

Das kann sich doch bis zum Todestage ändern? Häzser steigen im Wert oder werden verkauft und sind dann gar nicht mehr in der Erbmasse. Andere Gegenstände Fallen im Wert (z.b. Autos)

Den späteren Pflichtteil kann man doch somit im Vorhinein gar nicht beziffern

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48524 Beiträge, 17110x hilfreich)

Zitat (von snoopy24):
Das ist ja das schwierige eigentlich. Den Wert für den Notar zu ermitteln.

Meine Antwort bezog sich auf den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten.

Für den Notar benötigt man kein Gutachten. Dem teilt man mit, wie hoch die jährlichen Nettomieteinnahmen sind und daraus schätzt er dann den Wert.

Zitat (von snoopy24):
Wenn man aktuell wenig Geld hat, ginge aber erstmal dieses ganz kurze Testament? So einfach?

Ja

Zitat (von snoopy24):
Quasi Beglaubigung noch und hinterlegen lassen?

Ohne Beglaubigung einfach nur komplett handschriftlich erstellen, in einen Umschlag stecken und beim Gericht hinterlegen lassen.

Zitat (von Schalkefan):
Schreibt denn ein Notar in ein Testament die Vermögenswerte hinein und erstellt eine Liste?

Nein, das ist nicht erforderlich. Im Regelfall steht in der Urkunde zwar der Geschäftswert, der hat aber keine Bedeutung für den Inhalt des Testamentes.

Zitat (von Schalkefan):
Das kann sich doch bis zum Todestage ändern?

Eben, deswegen sind Wertangaben im Testament irrelevant.

Zitat (von Schalkefan):
Den späteren Pflichtteil kann man doch somit im Vorhinein gar nicht beziffern

Richtig und selbst wenn man es versuchen würde, würde das keine Bindungswirkung erzeugen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125464 Beiträge, 40494x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
Schreibt denn ein Notar in ein Testament die Vermögenswerte hinein und erstellt eine Liste?

Ich will nicht ausschließen, das ein Notar so eine völlig sinnlose Sache macht. Auch da gibt es so was wie "Kundenservice".



Zitat (von snoopy24):
Ihm gehört ein Teil des Hauses. Aber er sieht es nicht ein, in seiner Wohnung zu bleiben!

Warum auch, ihm gehört vom ganzen Haus jeweils 1/x.



Und ganz ehrlich, ich würde bei diesem Bruder nicht warten bis der Erbfall eintritt, ich würde sofort einen versierten Fachanwalt aufsuchen, dass er entsprechende Maßnahmen einleitet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
snoopy24
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

.

-- Editiert von User am 30. Oktober 2024 22:33

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