Einseitiges Berliner Testament möglich?

15. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
TaKei
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einseitiges Berliner Testament möglich?

Ausgangssituation:
Das Ehepaar hat keine gemeinsamen Kinder, er hat Kinder aus erster Ehe, sie hat keine Kinder. Er hat kein Barvermögen, aber es gibt eine gemeinsam erworbene Immobilie.

Zielsetzung:
Er möchte verhindern, dass im Falle seines Todes die Kinder direkt erben und seine Frau in finanzielle Nöte gerät, da sie die Kinder auszahlen müsste. Das Haus ist noch hochverschuldet.
Sie ist noch unschlüssig, ob sie ihren Stiefkindern ihren Anteil vererben möchte oder nicht.

Frage:
Ist es möglich, dass nur der Ehegatte ein Berliner Testament aufsetzt das sicherstellt, dass im Falle seines Todes die Ehefrau alles erbt und erst nach ihrem Tod der 50 Prozent Anteil an seine Kinder fällt?

-- Editiert von Moderator topic am 16.02.2022 15:06

-- Thema wurde verschoben am 16.02.2022 15:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Das Berliner Testament ist eine Variante des gemeinschaftlichen Testaments, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat (von TaKei):
Ist es möglich, dass nur der Ehegatte ein Berliner Testament aufsetzt das sicherstellt, dass im Falle seines Todes die Ehefrau alles erbt und erst nach ihrem Tod der 50 Prozent Anteil an seine Kinder fällt?


Das Berliner Testament ist zwingend ein gemeinsames Testament.

Es ist aber natürlich möglich, dass der Ehemann ein Einzeltestament erstellt und darin seine Frau als Vorerbin und seine Kinder als Nacherben einsetzt.

1x Hilfreiche Antwort

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