Mein Einspruch gegen die Anordnung der TV wurde vomAmtsgericht zurückgewiesen.
Hinweis: dass nicht absehbar sei, dass in der Einstellungszeit eine Einigung zu erzielen sei.
Ich habe jetzt noch ca. 8 Tage Zeit, Beschwerde einzulegen.
Das werde ich nun tun - ich bereite es morgen vor und werde es am Samstag per Einschreiben absenden.
Wird das Amtsgericht dafuer Kosten in Rechnung stellen?
Und - wie lange dauert die Bearbeitung?
grüsse
malia
vom antrag nach 765a zpo habe ich nichts weiter gehört - allerdings
auch von mir aus nichts unternommen, da das amtsgericht .
Einspruch gegen Anordnung der Teilungsverstegieung wurde zurückgewiesen
5. Dezember 2019
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Frage vom 5. Dezember 2019 | 23:54
Von
Status: Schüler (391 Beiträge, 30x hilfreich)
Einspruch gegen Anordnung der Teilungsverstegieung wurde zurückgewiesen
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#1
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 12:55
Von
Status: Student (2498 Beiträge, 511x hilfreich)
Zitatvom antrag nach 765a zpo habe ich nichts weiter gehört :
Das Gericht behandelt Deine Eingaben als einen Antrag, egal ob dieser nach 180 ZVG oder 765a ZPO begründet wurde.
#2
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 14:08
Von
Status: Schüler (391 Beiträge, 30x hilfreich)
@Ratsuchender
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#3
Antwort vom 6. Dezember 2019 | 20:54
Von
Status: Schüler (391 Beiträge, 30x hilfreich)
@Ratsuchender
Noch eine PM
#4
Antwort vom 7. Dezember 2019 | 19:58
Von
Status: Schüler (391 Beiträge, 30x hilfreich)
@Ratsuchender
noch eine mail
#5
Antwort vom 14. Dezember 2019 | 20:39
Von
Status: Schüler (391 Beiträge, 30x hilfreich)
@Ratsuchender
noch einePM
grüsse
#6
Antwort vom 15. Dezember 2019 | 17:55
Von
Status: Schüler (391 Beiträge, 30x hilfreich)
@Ratsuchender
danke -
siehe Antwort per PM
#7
Antwort vom 18. Dezember 2019 | 14:49
Von
Status: Gelehrter (10694 Beiträge, 4208x hilfreich)
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