Einspruch gegen Anordnung der Teilungsverstegieung wurde zurückgewiesen

5. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)
Einspruch gegen Anordnung der Teilungsverstegieung wurde zurückgewiesen

Mein Einspruch gegen die Anordnung der TV wurde vomAmtsgericht zurückgewiesen.

Hinweis: dass nicht absehbar sei, dass in der Einstellungszeit eine Einigung zu erzielen sei.

Ich habe jetzt noch ca. 8 Tage Zeit, Beschwerde einzulegen.
Das werde ich nun tun - ich bereite es morgen vor und werde es am Samstag per Einschreiben absenden.

Wird das Amtsgericht dafuer Kosten in Rechnung stellen?

Und - wie lange dauert die Bearbeitung?
grüsse


malia

vom antrag nach 765a zpo habe ich nichts weiter gehört - allerdings
auch von mir aus nichts unternommen, da das amtsgericht .










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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von malia):
vom antrag nach 765a zpo habe ich nichts weiter gehört


Das Gericht behandelt Deine Eingaben als einen Antrag, egal ob dieser nach 180 ZVG oder 765a ZPO begründet wurde.

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#2
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@Ratsuchender

Du hast eine PM

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#3
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@Ratsuchender

Noch eine PM

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#4
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@Ratsuchender
noch eine mail

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#5
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@Ratsuchender

noch einePM

grüsse

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#6
 Von 
gerlind
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 30x hilfreich)

@Ratsuchender

danke -
siehe Antwort per PM

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#7
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Toll das Ihr uns an eurem Austausch teilhaben lasst, dass ist der Sinn eines Forums.

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