Meine Frage ist, darf ein Erbe
dem anderen Erben den Zutritt zu der geerbeten Immobilie verweigern?
Folgender Fall:
A und B erben Haus. Beide haben Schlüssel, keiner wohnt dort. A tauscht einfach Schloss aus und B kann nicht mehr in die Immobilie. Darf A das? Oder kann man eine Einstweiligeverfügung beantragen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?
Danke
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Einstweilige Verfügung möglich
9. Januar 2014
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Frage vom 9. Januar 2014 | 18:07
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Verfügung möglich
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