Einstweilige Verfügung möglich

9. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
snow98
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Einstweilige Verfügung möglich

Meine Frage ist, darf ein Erbe dem anderen Erben den Zutritt zu der geerbeten Immobilie verweigern?

Folgender Fall:
A und B erben Haus. Beide haben Schlüssel, keiner wohnt dort. A tauscht einfach Schloss aus und B kann nicht mehr in die Immobilie. Darf A das? Oder kann man eine Einstweiligeverfügung beantragen? Oder gibt es andere Möglichkeiten?

Danke

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