Hallo
Schon einmal vielen Dank für die Hilfe
Mein Vater hat bisher kein Testament gemacht und deshalb habe ich ein paar fragen
Mein Vater hat mit mir 3 Kinder ( 2 aus letzter Ehe und mich aus der aktuellen. Frau 1 wurde nach der Scheidung ausgezahlt .
Eins der 2. Kinder wohnt mit ihren Freund mit mir in einem Haus(2 Wohnungen ). Und meine Eltern wohnen in einem eigenen Haus nebenan (2 Wohnungen )
Da mein Vater kein Testament machen möchte fragen wir uns wie das Erbe aufgeteilt wird.
Laut einem Anwalt bekommt meine Mutter das komplette Haus wo sie jetzt wohnen (inkl der anderen Wohnung im Haus wo sie wohnen )
Und das andere Haus (wo meine Schwester und ich wohnen ) muss zu je 1/3 unter den 3 Kindern aufgeteilt werden .
Meine Mutter ist Hausfrau und die Kinder arbeiten.
Ist dies richtig ?
Vielen Dank
Eltern Erbe
2. Februar 2018
Thema abonnieren
Frage vom 2. Februar 2018 | 01:29
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 2. Februar 2018 | 08:09
Von
Status: Unbeschreiblich (46685 Beiträge, 16550x hilfreich)
Nein, das ist falsch.
Wenn Dein Vater als Alleineigentümer im Grundbuch steht, dann bekommt Deine Mutter 1/2 von beiden Häusern und jedes Kind bekommt 1/6 von beiden Häusern.
Die Kinder müssen sich dann mit der Mutter einigen, wer welches Haus bekommt und wer wen in welchem Umfang auszahlen muss.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
259.646
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
13 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
8 Antworten