Eltern absichern

3. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
jabbba
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 58x hilfreich)
Eltern absichern

Hallo!

Meine Schwester+Schwager haben ein Haus gekauft, wofür die beiden von meinen Eltern die hälfte der Summe gesponsort bekommen haben, mit dem Versprechen für ein lebenslanges Wohnrecht...

Jetzt ist es aber so gekommen, dass der Notar-Termin schon war, wo meine Eltern nicht mit dabei waren und nicht erwähnt sind.

Meine Schwester sagt, dass das nochmalige eintragen einer Grundschuld über die gesponsorte Summe oder Wohnrecht, nochmal Notarkosten von ca. 2000€ kosten würde.

Meine Eltern möchten sich aber natürlich auch absichern, sollte meine Schwester versterben, ein Unfall kann ja jederzeit passieren.

Welche Möglichkeiten gibt es, die gesponsorte Summe kostengünstig abzusichern?

Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar!

MFG
joe

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Eine Möglichkeit wäre der Abschluß eines privaten Darlehensvertrages mit den verschiedenen Rückzahlungsalternativen und Absicherungen.
Die Vorlage eines solchen Vertrages finden sie unter:

http://www.vertragsvorlage-download.de/index.php/privat-darlehensvertrag/

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

quote:
Meine Schwester sagt, dass das nochmalige eintragen einer Grundschuld über die gesponsorte Summe oder Wohnrecht, nochmal Notarkosten von ca. 2000€ kosten würde.


Die Höhe der Kosten halte ich für deutlich niedriger. Den genauen Betrag kann man aber nur bei Kenntnis des Geschäftswertes ermitteln.

Ich würde übrigens an dieser Stelle nicht sparen.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ hh: sehe ich auch so. Was mich hier nachdenklich stimmt, das ist, dass Tochter und Ehemann die Rechte der Eltern völlig ausgeklammert haben.

Und ein privater Darlehensvertrag, der ist im Falle von Problemen doch gar nichts wert. Wirklich gar nichts. Dann ist das Haus plötzlich verkauft oder aber so belastet, dass gar nichts mehr geht.

Die Eltern müssen m.E. über das Haus abgesichtert werden. Und wenn Tochter und Schwiegersohn nur einen Funken Anstand im Bauch haben, dann holen sie das jetzt ganz schnell nach.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

der Notar-Termin schon war, wo meine Eltern nicht mit dabei waren

Das ist ja interessant.
Wer war denn überhaupt da ?

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#5
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

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Was mich hier nachdenklich stimmt, das ist, dass Tochter und Ehemann die Rechte der Eltern völlig ausgeklammert haben.
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quote:
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Meine Schwester+Schwager haben ein Haus gekauft, wofür die beiden von meinen Eltern die hälfte der Summe gesponsort bekommen haben, mit dem Versprechen für ein lebenslanges Wohnrecht...
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Rechtfertigt dies Deine Ansicht? Oder an welche Rechte ist dabei zu denken?

quote:
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Die Eltern müssen m.E. über das Haus abgesichtert werden. Und wenn Tochter und Schwiegersohn nur einen Funken Anstand im Bauch haben, dann holen sie das jetzt ganz schnell nach
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Anstand hat man tatsächlich im Kopf. Schwer für eine Ferndiagnose.
Sie wollen doch, so wie ich den TE verstehe, eine kostengünstige Hilfe für die Absicherung der noch entstehenden Notarkosten erhalten. Was eine dingliche Absicherung betrifft, würde Ihnen ein Notar bessere Hilfe gewähren, als sie hier empfangen können.

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#6
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Haben die Eltern das Geld schon gezahlt? Solange nicht gesichert, würde ich nicht zahlen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, das Haus ist ja wohl schon erworben worden (Notartermin). Und hinsichtlich des Geldflusses schreibt die TE in der Vergangenheit. Also, Haus ist gekauft, Eltern haben bezahlt, und dann sind sie ausgebootet worden. Anders ist der doch recht klare Text nicht zu verstehen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Der Sachverhalt ist genauer betrachtet ziemlich unklar. Es ist nahezu unvorstellbar, daß in dem Notartermin ein notariell beurkundeter Kaufvertrag des Hauses ohne Beisein der Mutter, die die Hälfte des zu finanzierenden Kaufpreises einbringt oder eingebracht hat, abgeschlossen wurde. Auch ist in dem Eingangsbeitrag von einer Absicherung durch die Einragung einer Grundschuld neben dem Wohnrecht die Rede.
Es ist wirklich schwer, sich ein Urteil zu bilden.

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

@ Dieter: das geht ganz einfach. Eltern überweisen das Geld entweder aufs Notaranderkonto oder auf ein Konto der Tochter. Damit können Tochter und Mann zahlen. Die Eltern sind doch nicht Miterwerber des Hauses! So ist das gelaufen.

Denn, die Kinder haben ein Haus gekauft (abgeschlossen der Vorgang) und die Eltern haben gesponsert (auch abgeschlossen der Vorgang).

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 05.09.2011 16:15

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#10
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

@wirdwerden

Das kann man sich doch nur in Mafiakreisen vorstellen. Vorausgesetzt Du hättest recht, dann wäre es ein glatter Betrug mit allen Tatbestandsmerkmalen.
Wäre u.U. auch nachzuweisen, wenn eine klare Absprache zwischen Mutter und ihrer Tochter über die Absicherung im Rahmen des finanziellen Beitrages stattgefunden hätte und glaubhafte Zeugen benannt werden, z.B. den TE und die Mutter selbst.

Kein Gericht würde dem Ehepaar Glauben schenken, wenn es behauptete; die liebe Mama habe es ihnen so gegeben, obwohl es vielleicht die letzten Ersparnisse gewesen seien.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Siehst Du Dieter, jetzt sind wir einer Ansicht. Du warst nur zu gutgläubig. Natürlich üble Methoden, ganz üble. Es ist doch so abgelaufen, wenn man genau liest. Und der zweite Akt (wieso nicht alles in einem?), der ist dann scheinheilig unter Hinweis auf die Kosten verweigert worden. Schon dolle. Hab ich ja schon oben sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, was ich davon halte. Und jetzt wird nach Kostengünstigkeit gefragt. Mensch, alles ist günstiger, als das so durchgehen zu lassen.

wirdwerden

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#12
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Was mich noch wundert ist, daß der Bruder, nach dem was er schreibt, den Deal dann unterstützen würde, anstatt sich dem entgegenzustemmen. Eigentlich unvorstellbar, wenn ich überlege, daß die Leute sich durch dieses Handeln der Gefahr aussetzen, wegen einen Betruges verurteilt zu werden mit der Folge, daß auch der Vertrag für nichtig erklärt werden könnte.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich denke mal, der Bruder hat nicht so ganz gerafft, was da abginng, oder wollte es nicht raffen. Deshalb bin ich ja am Anfang so deutlich geworden. Vielleicht wollte er es auch einfach nicht wahr haben.

wirdwerden

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#14
 Von 
Dieter25
Status:
Lehrling
(1970 Beiträge, 995x hilfreich)

Da das lebenslange Wohnrecht erst nach dem Übergang des Eigentums im Grundbuch eingetragen werden kann und wir nicht wissen, was im Notartermin vor sich ging, bin ich doch ein wenig skeptisch geworden. Es will mir einfach nicht in den Kopf, daß ein Tochter mit ihren Eltern so umgehen könnte.

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